Auto war in Hamburg am Straßenrand geparkt. Kein Halte- oder Parkverbot, keine Sperrfläche, keine Einschränkung in sonstiger Art.
Auto wurde durch Abschleppwagen ca.500 Meter weiter geschleppt, weil der Transport eines Bootes sonst nicht möglich gewesen wäre.
Gestern kam ein Ticket wegen der Sache über 15,- €
Frage: muß ich jetzt noch mit einer Rechnung des Abschleppwagens zusätzlich rechnen?
Eigentlich bin ich nicht bereit überhaupt was zu zahlen, da ich mich nicht verkehrswidrig verhalten habe.
Wären es jetzt aber „nur“ 15,- € würde ich mir den Stress mit Anwalt etc. schenken und zahlen, aber Abschleppkosten…
Auto war in Hamburg am Straßenrand geparkt. Kein Halte- oder
Parkverbot, keine Sperrfläche, keine Einschränkung in
sonstiger Art.
wenn Du Dir absolut, hundertprozentig und ohne jede Einschränkung sicher bist, daß da nicht irgendwo ein Schild stand, dann solltest Du gegen den Strafzettel Widerspruch einlegen.
Was die Abschlepperei angeht: Die haben den Wagen abgeschleppt und ein paar hundert Meter weiter wieder auf der Straße abgestellt? Was ist das denn für eine Nummer? Normalerweise wird der Wagen auf dem Geländer der Schlepperbande abgestellt und Du kommst idR ohne Zahlung gar nicht erst an den Wagen dran.
Ich mutmaße mal folgendes: Der Wagen wurde abgeschleppt, wie Du sagst, weil ein Boot transportiert werden „mußte“. Der Wagen stand im Wege, wurde deswegen „umgeparkt“ und dann in einem Parkverbot abgestellt, woraus der Strafzettel resultiert.
Auto war in Hamburg am Straßenrand geparkt. Kein Halte- oder
Parkverbot, keine Sperrfläche, keine Einschränkung in
sonstiger Art.
Auto wurde durch Abschleppwagen ca.500 Meter weiter
geschleppt, weil der Transport eines Bootes sonst nicht
möglich gewesen wäre.
Gestern kam ein Ticket wegen der Sache über 15,- €
Was für eine Ordnungswidrigkeit hat man Dir denn vorgeworfen, also in Welcher Form hast DU falsch geparkt?
Das würde uns einer Antwort etwas näher bringen.
Frage: muß ich jetzt noch mit einer Rechnung des
Abschleppwagens zusätzlich rechnen?
Ja.
Eigentlich bin ich nicht bereit überhaupt was zu zahlen, da
ich mich nicht verkehrswidrig verhalten habe.
Wären es jetzt aber „nur“ 15,- € würde ich mir den Stress mit
Anwalt etc. schenken und zahlen, aber Abschleppkosten…
Wie gesagt, in dem „Ticket“ MUSS stehen, was Du falsch gemacht hats. Dann können wir weiter sehen.
wenn Du Dir absolut, hundertprozentig und ohne jede
Einschränkung sicher bist, daß da nicht irgendwo ein Schild
stand, dann solltest Du gegen den Strafzettel Widerspruch
einlegen.
wir haben extra hinterher alles nochmal abgesucht - da ist nix.
Was die Abschlepperei angeht: Die haben den Wagen abgeschleppt
und ein paar hundert Meter weiter wieder auf der Straße
abgestellt? Was ist das denn für eine Nummer? Normalerweise
wird der Wagen auf dem Geländer der Schlepperbande abgestellt
und Du kommst idR ohne Zahlung gar nicht erst an den Wagen
dran.
Ich mutmaße mal folgendes: Der Wagen wurde abgeschleppt, wie
Du sagst, weil ein Boot transportiert werden „mußte“. Der
Wagen stand im Wege, wurde deswegen „umgeparkt“ und dann in
einem Parkverbot abgestellt, woraus der Strafzettel
resultiert.
nö, angeblich: parken vor Einfahrt. Stimmt aber nicht!
Was für eine Ordnungswidrigkeit hat man Dir denn vorgeworfen,
also in Welcher Form hast DU falsch geparkt?
Das würde uns einer Antwort etwas näher bringen.
angeblich habe ich vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt geparkt. Das habe ich definitiv nicht getan!
Mahlzeit,
ähnliches ist mir in Hamburg auch mal passiert. Auto stand auf einem Platz, auf dem am nächsten Morgen Wochenmarkt war. Das Hinweisschild habe ich nicht gesehen. Am nächsten Morgen stand das Auto etwa 50m weiter in einer Parklücke.
Ticket über 30DM kam ein paar Tage später, ohne Kosten fürs Umsetzen! Vielleicht ist Hamburg eine autofreundliche Stadt…
Selbst wenn die Umsetzkosten berechnet worden wären, habe ich viel Zeit und Ärger gespart, den Wagen irgendwo abholen zu müssen. Solange das Auto in Sichtweite umgesetzt wird ist das ein super Service.
Würde die Rechnung für den Abschleppwagen nicht zusammen mit dem Ticket kommen?
Ruhig Blut
Nils
In engen Straßen darf man auch nicht gegenüber einer Grundstückszufahrt parken, vielleicht war es das? Speziell, wenn es eine Einfahrt ist, die erkennbar zu einem Gewerbegrundstück gehört, man also damit rechnen muß, daß sie von LKW benutzt wird…
Was die Abschlepperei angeht: Die haben den Wagen abgeschleppt
und ein paar hundert Meter weiter wieder auf der Straße
abgestellt? Was ist das denn für eine Nummer?
die nummer kenne ich auch aus berlin. allerdings hatte ich wirklich im (temporären) halteverbot geparkt. ich hatte noch nicht mal gemerkt, daß die mein auto ein paar meter versetzt hatten. das knöllchen hab ich ja noch bezahlt, weil gerechttfertigt - aber als viele wochen danach auch noch eine saftige abschlepprechnung kam, hab ich ganz schön blöd geguckt.
Steht der Tatort da nicht auch drinnen? Schau mal, ob der Strafzettel dort verhängt wurde, wo du gestanden bist oder wo du hingeschleppt wurdest, wurde ja schon gepostet.
Frag mal nach, wer die Abschleppung veranlasst hat.