Auto abgeschleppt -Kennzeichen zuvor gestohlen

Also: Zulassungsbesitzer verstarb- Fahrzeug stand mit Kennzeichen am Parkplatz. Die Kennzeichen wurden gestohlen- von der Müllabfuhr gefunden, an die Polizei weitergegeben. Die Kennzeichen wurden von abgeholt und eine Anzeige gegen unbekannt erhoben. Die KZ waren total verbogen und konnten nicht mehr am Fahrzeug angebracht werden- die Polizei teilte mit diese hinter der Frontscheibe mit entsprechender Nachricht zu deponieren-das wurde gemacht. Am nächsten Tag wurde das Fahrzeug abgeschleppt und konnte nicht abgeholt werden da es nur der rechtmäßige Zulassungsbesitzer hätte abholen können- der ja nicht mehr lebt. Es gibt keinerlei Erben- nun bekommt aber die Witwe eine Rechnung über 1.605€ fürs abschleppen und deponieren des Fahrzeuges. Muss die Witwe diesen Betrag zahlen? Hätte das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden dürfen?

Hallo.
Bitte Anwalt Fragen
Gruß Marco
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mal den Anwalt fragen nicht meine Baustelle

Die Zahlungspflicht trifft den/die Erben. Zu den gesetzlichen Erben zählt z.B. auch die Witwe, es sei denn, sie schlägt die Erbschaft fristgerecht aus (Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht/Amtsgericht) Frist sechs Wochen. Entweder ein Notar oder die Leute beim N.gericht erklären, wie es geht und welchen Ausweg es evtl. geben könnte. Oder Sie fragen mich erneut, wenn Sie diese Kontakte genutzt haben.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.870-mal Fragen beantwortet)