Hallo,
ich weiß nicht, ob das hier das richtige Forum ist.
Es geht darum, wo ich ein Auto abstellen kann/muss, nachdem ich es stillgelegt habe. Soweit mir bekannt ist, muss es eine geschlossene Garage bzw. ein geschlossener Bereich wie z.B. ein Garten sein. Ein Bekannter von mir meint allerdings, dass das auch auf einem gemieteten Stellplatz möglich ist (der Meinung bin ich nicht, da das Auto nach einer Stillegung ja auch nicht versichert ist).
Kennt sich vielleicht jemand aus?
Linda
Hallo, Linda,
Die StVO verbietet das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum. Wenn Du Dir einen privaten Abstellplatz mietest, gehört der nicht dazu (ist ja Privatgrund).
Grüße
Eckard.
Nachtrag
Die StVO verbietet das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge
im öffentlichen Verkehrsraum. Wenn Du Dir einen privaten
Abstellplatz mietest, gehört der nicht dazu (ist ja
Privatgrund).
Noch ein kleiner Nachtrag.
Obiges ist natürlich nur die straßenverkehrsrechtliche Sicht.
Normalerweise enthält so ein Altfahrzeug auch Ölreste und andere Stoffe, die u.U. ins Erdreich gelangen können. Das muß ausgeschlossen sein.
Auch als „End-Entsorgung“ darf dieser Stellplatz nicht genutzt werden. Abgesehen davon ist es dann auch billiger die olle Karre beim Autoverwerter abzuliefern, auch wenn es ein paar € kosten sollte.
Eckard
Hallo Eckard,
danke für die Auskunft. Obwohl es sich bei dem Auto tatsächlich um eine olle Karre handelt, geht es nicht um deren Entsorgung, sondern darum, dass ich nicht zwei Fahrzeuge zulassen möchte. D.h., das ich das alte Auto für den Winter brauche (TÜV ist drauf) und es während des Sommers abmelden möchte.
Der Stellplatz gehört zur Wohnung (ist extra im Mietvertrag aufgeführt und wird extra bezahlt) und ist direkt vor dem Haus.
Na, am besten ich frage genau bei der Stadt nach - aber ich dachte mir, dass dann evtl. wieder so ein Spruch kommt: „Hätten Sie nicht gefragt, hätte auch niemand was gesagt - aber so…“ Sowas ist mir schon mal passiert, deswegen frage ich lieber erst hier mal nach. Nochmal danke für die Antwort.
Gruß
Linda
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Warum so kompliziert - Saisonkennzeichen
Hi Linda,
Entsorgung, sondern darum, dass ich nicht zwei Fahrzeuge
zulassen möchte. D.h., das ich das alte Auto für den Winter
brauche (TÜV ist drauf) und es während des Sommers abmelden
möchte.
Warum willst Du jedesmal an- und abmelden? Wenn es um die „klassische“ Sommer- Winter-Teilung geht, nehme doch einfach ein Saisonkennzeichen. Damit bist Du alle Rennerei und vor allem die Kosten für An- und Abmelden los.
Der Stellplatz gehört zur Wohnung (ist extra im Mietvertrag
aufgeführt und wird extra bezahlt) und ist direkt vor dem
Haus.
Wenn Du Miete zahlst, ist der Stellplatz auch Privatgrund.
Grüßle…
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