Auto abmelden

Hallo!

Bin mir nicht sicher, ob der Artikel hier reinpasst…
Also ich habe kurz nach Weihnachten letzten Jahres mein altes Auto an einen „ehemaligen“ Freund verkauft. Das Auto brauchte neuen TÜV und ich hatte weder Zeit noch nerven das in absehbarer Zeit zu erledigen. Da er Autoschrauber ist und sein altes Auto gerade geklaut wurde kam ihm das Ganze sehr gelegen.

Also wollte er über den Jahreswechsel die Reperaturen machen, dann zum TÜV und das Ganze ummelden. Vertrag haben wir nicht gemacht, man hat ja Vertrauen. Mitte Januar meldete er sich und meinte, es würde noch ein paar Tage dauern, mitte Februar nochmal. Seitdem ist er nicht mehr erreichbar, antwortet nicht auf mails etc. Eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt ergab, dass ich nach wie vor der Halter des Fahrzeugs bin, ohne Vertrag aber auch nicht Zwangsabmelden kann.

Meine Frage wäre nun, ob jemand schon ähnliches erlebt hat und wie man da rauskommt, bzw. ob man da rechtlich was machen könnte.

Einzige Alternative, die mir einfällt wäre vielleicht zu versuchen das Auto aufzuspüren und die Kennzeichen abzumontieren. Die gehören ja zur Zulassung und müssten demnach noch mir gehören. Ausserdem hatten wir vereinbart, dass ich die Kennzeichen nach der Ummeldung zurückbekomme.

Gestohlen melden kann ich das Fahrzeug wohl schlecht…

Die Sache geht mir mitlerweile mächtig auch die Nerven. Es wäre schön, wenn jemand Rat wüsste.

Henning

Hei,

Gestohlen melden kann ich das Fahrzeug wohl schlecht…

warum nicht? Wenn er es nicht für notwendig hält, den Wagen auf sich anzumelden? Ein Freund scheints ja doch nicht zu sein - also warum zögern?

Allerdings wäre da noch zu fragen, wer den Fahrzeugbrief hat - Du oder er? Wenn Du ihn noch hast, bist Du tatsächlich nach wie vor der Halter das Fahrzeugs. Hat er ihn, ist er der offizielle Halter. Kannst Du irgendwie nachweisen, ihm den Wagen verkauft zu haben? Evtl. durch einen Kontoauszug mit entsprechender Bemerkung in der Verwendungs-Zeile o. ä.?

Grundsätzlich bist Du dazu verpflichtet, nach Veräußerung Deines Kfz dies sofort der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung zu melden inkl. Namens-/Adressangabe des neuen Halters. Genauso ist er dazu verpflichtet, umgehend den Wagen auf sich umzuschreiben.

Grüße
Natascha

Schwachsinn!!!
Anders kann man diesen Tip wohl nicht bezeichnen!
Oder vielleicht im Erfolgsfall noch als ebenfalls strafbare Anstiftung zum Vortäuschen einer straftat gem. 145d StGB - Herzlichen Glückwunsch!

Hei,

Gestohlen melden kann ich das Fahrzeug wohl schlecht…

warum nicht?

Ganz einfach: Weil er sich damit gem 145d/164 StGB, also Vortäuschen einer Straftat/Falsche Verdächtigung strafbar machen würde!
Und zudem sinnlos die Strafverfolgungsbehörden beschäftigen würde.

Mein Tip:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Mut aufbringen die Klappe zu halten!

ElC.

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lesen lernen!
Hi,

Anders kann man diesen Tip wohl nicht bezeichnen!
Oder vielleicht im Erfolgsfall noch als ebenfalls strafbare
Anstiftung zum Vortäuschen einer straftat gem. 145d StGB -
Herzlichen Glückwunsch!

oh, danke. Schade nur, dass ich mit keinem Wort gesagt habe, dass er es tun soll. Habe lediglich geschrieben: Warum nicht? Das ist keine Anstiftung. (wobei Du mir hier sicherlich auch wieder irgendwas vor die Nase klatschen wirst…) Ich würde mich mindestens direkt bei der Polizei erkundigen, wie ich weiter vorgehen kann, schließlich zahlt er nach wie vor die Versicherung (ich gehe mal davon aus, dass sein ‚Freund‘ ihm das Geld hierfür nicht erstattet hat), und wenn der andere nen Unfall baut, muss er hier (mit) dafür gerade stehen. Da hätte ich auch keinen Bock drauf.

Ganz einfach: Weil er sich damit gem 145d/164 StGB, also
Vortäuschen einer Straftat/Falsche Verdächtigung strafbar
machen würde!

Warum? Er müsste höchstens einräumen, dass auch er nicht ganz unschuldig daran ist, dass der andere auf seine Versicherung und seine Zulassung rumfährt. Vielleicht nicht als gestohlen melden, aber irgendwas gibts doch dafür sicherlich.

Und zudem sinnlos die Strafverfolgungsbehörden beschäftigen
würde.

Das ist wohl wahr - sinnlos ist das alles hier, weil er seiner Pflicht, den Verkauf zu melden, ja anscheinend auch nicht nachgekommen ist, sonst gäbe es den ganzen Thread sicherlich nicht.

Mein Tip:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Mut aufbringen die
Klappe zu halten!

Ich finde es viel wichtiger, in angemessenem Tonfall zu kommunizieren. Da Du dessen anscheinend nicht mächtig bist (was mich ob Deiner Aussage in der Vika schon bissl nachdenklich stimmt), werde ich auf kein evtl. weiteres Posting Deinerseits mehr reagieren.

Wenn Du mich aber noch einmal der Anstiftung irgendwelcher Straftaten beschuldigen solltest (was ich definitiv weder bewusst noch unbewusst getan habe und auch nicht tun werde!), dürfen sich die WWW-Götter dessen annehmen. Das lasse ich mir nicht ohne weiteres andichten.

Grüßlis
Natascha

Hi,

nette Art hast du an dir, sehr sympathisch.

Ganz einfach: Weil er sich damit gem 145d/164 StGB, also
Vortäuschen einer Straftat/Falsche Verdächtigung strafbar
machen würde!
Und zudem sinnlos die Strafverfolgungsbehörden beschäftigen
würde.

Er täuscht ja nichts vor. Ich an seiner Stelle würde mich auch an die Polizei wenden und denen den Fall einfach schildern, wie es ist. Dann können die ihn im Zweifelsfall immer noch auslachen und sagen, dass er sich das selber zuzuschreiben hat.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Mut aufbringen die
Klappe zu halten!

Mein Tipp: Wenn man nur Agression im Hirn hat, sollte man sich an seine eigenen Tipps halten. Lern erstmal den Umgang mit Mitmenschen, bevor du dich selber auf sie loslässt.

Es gibt da so 'ne Möglichkeit, jemanden freundlich drauf hinzuweisen, dass er eine falsche Aussage gemacht hat - nämlich genau das: „Das stimmt so nicht, weil…“, vor allem wenn man sich selbst anscheinend Experte schimpft und meint, es besser zu wissen. Da kann man die anderen doch nett am eigenen Wissen teilhaben lassen, meinst du nicht?

Gruß
Cess

4 Like

Hi,

Der Vorschlag ist aber Schwachsinn!

Ein Auto vertragswidrig nicht uzmzumelden ist ausschließlich zivirechtlich verfolgbar. Der „Freund“ begeht keine Straftat, nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit.

Strafanzeige wegen Diebstahl zu erstatten ist in diesem Fall selbst eine Straftat.

Diesen Vorschlag kann man daher nur als Schwachsinn bezeichnen.

Liebe Grüße,

Max

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Anworten lernen!
Hi,

oh, danke. Schade nur, dass ich mit keinem Wort gesagt habe,
dass er es tun soll. Habe lediglich geschrieben: Warum nicht?
Das ist keine Anstiftung.

Nein, sicher nicht.
Frage: „ich habe Finanzprobleme, sollte ich vielleicht eine Bnak überfallen“
Antwort: „Warum nicht?“

Du stellst die rhetorische Frage, warum er keine Straftat begehen sollte und findest das o.k.?
Dir ist nicht mehr zu helfen.

Liebe Grüße,

Max

2 Like

Hi,

Der Vorschlag ist aber Schwachsinn!

mag ja sein, es ist aber eine Frage, wie man das rüberbringt. Reicht es nicht, zu sagen, dass das so nicht stimmt?

Ein Auto vertragswidrig nicht uzmzumelden ist ausschließlich
zivirechtlich verfolgbar. Der „Freund“ begeht keine Straftat,
nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit.
Strafanzeige wegen Diebstahl zu erstatten ist in diesem Fall
selbst eine Straftat.

Man könnte sich aber sicher bei der Polizei erkundigen, wie man weiter vorgehen kann.
Das bedeutet ja nicht gleich, eine Falschaussage zu machen.

Diesen Vorschlag kann man daher nur als Schwachsinn
bezeichnen.

s.o. - es geht immer um die Art, wie so was rüber kommt. Imho war die Antwort unter aller Kanone. Die eigentlichen Hinweise auf Fahrzeugbrief etc. wurden gar nicht beachtet, obwohl sie zutreffen, sondern nur das Falsche rausgesucht und mit - in meinen Augen - gehässiger Besserwisserei runtergemacht.

Ich finde es einfach schade, dass die so genannten Experten es manchmal nicht auf die Reihe bekommen, ihr Wissen uns Normalsterblichen gescheit zu vermitteln - stattdessen wird auf vermeintlichen Fehlern anderer rumgetrampelt. Da mag der Poster noch einen noch so fundierten Hintergrund haben - ich kann ihn als Experten nicht ernstnehmen.

Gruß
Cess

1 Like

Hi,

Nein, sicher nicht.
Frage: „ich habe Finanzprobleme, sollte ich vielleicht eine
Bnak überfallen“
Antwort: „Warum nicht?“
Du stellst die rhetorische Frage, warum er keine Straftat
begehen sollte und findest das o.k.?

dass ich mich im ersten Posting nicht ganz glücklich ausgedrückt habe, sehe ich ja vollkommen ein. Aber ich sehe es keineswegs als Straftat an, zur Polizei zu gehen, den Fall zu schildern und mich von ihnen beraten zu lassen - meine Güte, die werden es mir schon sagen, wenn ich nichts in dieser Richtung unternehmen kann.

Dir ist nicht mehr zu helfen.

Hm, wenn ich Dich leiden könnte, würde mich diese Aussage jetzt interessieren und mir nahe gehen - aber so, ohne Dich zu kennen, ist es für mich einfach nur unterste Schiene. Du kennst mich nicht und beurteilst mich aufgrund einer einzigen Aussage… Bewundernswert, wenn man Menschen so schnell in eine Schublade stecken kann. Naja, wenigstens hast Du noch ein gewisses Niveau in dem, was Du schreibst.

Grüße
Natascha

Versicherung ???
Hallo

Vielleicht ne dumme Idee ,vielleicht auch nicht : bezahl einfach die Versicherung nicht ( bei Abbuchung zurückziehen oder einfach nicht überweisen .) Dann wird das Auto zwangsstillgelegt ,weil es unversichert nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen darf.
Aber mal echt : sag mal ,weisst du nicht ,wo der Typ wohnt ,dem Du das Auto verkauft hast ? Besuch ihn doch einfach.Nimmste noch jemanden mit ,der dann bezeugen kann ,dass in dem Gespräch erwähnt wurde ,dass er das Auto gekauft hat .

Gutes Gelingen
wünscht
Kosmokatze
Ich hoffe ich kriege jetzt nicht auch so Abfuhr wie weiter oben …

Entschuldige mal
Stell Dir mal vor der Ursprungsfrager liest das hier und verfährt gleich so, bevor noch jemand die Antwort als Schwachsinn klassifizieren konnte.
Dann haben sich BEIDE strafbar gemacht und das nur weil mal wieder jemand meinte völlig ahnungslos einen brandheißen Tips hier ablassen zu müssen.
Stell Dir mal vor, Du handelst Dir wegen sowas Ärger ein…

Tut mir leid, aber da platzt mir der Kragen!

Gruß,

ElC.

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Lass es doch lieber, sagte ich schon!

Hi,

Anders kann man diesen Tip wohl nicht bezeichnen!
Oder vielleicht im Erfolgsfall noch als ebenfalls strafbare
Anstiftung zum Vortäuschen einer straftat gem. 145d StGB -
Herzlichen Glückwunsch!

oh, danke. Schade nur, dass ich mit keinem Wort gesagt habe,
dass er es tun soll. Habe lediglich geschrieben: Warum nicht?

Du schriebst:
warum nicht? Wenn er es nicht für notwendig hält, den Wagen auf sich anzumelden? Ein Freund scheints ja doch nicht zu sein - also warum zögern?

§ 26 StGB, Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Bestimmen bedeutet nach h.M. das Hervorrufen des Tatentschlusses durch psychische Beeinflussung.

Kommt der Frager wegen Dir auf die Idee und setzt sie in die Tat um kämst Du als Anstifterin in Frage ob Dir das gefällt oder nicht.

Das ist keine Anstiftung. (wobei Du mir hier sicherlich auch
wieder irgendwas vor die Nase klatschen wirst…)

Wenn Du das schon weisst, sieh doch Deinen Fehler ein. Stell Dir mal vor er hätte das spontan auf Deinen Rat hin tatsächlich gemacht…

Ich würde
mich mindestens direkt bei der Polizei erkundigen, wie ich
weiter vorgehen kann, schließlich zahlt er nach wie vor die
Versicherung (ich gehe mal davon aus, dass sein ‚Freund‘ ihm
das Geld hierfür nicht erstattet hat), und wenn der andere nen
Unfall baut, muss er hier (mit) dafür gerade stehen. Da hätte
ich auch keinen Bock drauf.

Dieser Rat wäre ja auch ok…

Ganz einfach: Weil er sich damit gem 145d/164 StGB, also
Vortäuschen einer Straftat/Falsche Verdächtigung strafbar
machen würde!

Warum? Er müsste höchstens einräumen, dass auch er nicht ganz
unschuldig daran ist, dass der andere auf seine Versicherung
und seine Zulassung rumfährt.

Fakt ist einfach:
Das Auto wurde nicht gestohlen, also wurde auch keine straftat begangen. Ende der Durchsage.

Vielleicht nicht als gestohlen
melden, aber irgendwas gibts doch dafür sicherlich.

Soweit ich weiss, alles rein zivilrechtl., ggf. ne Owi für unterlassene Ummeldung.

Und zudem sinnlos die Strafverfolgungsbehörden beschäftigen
würde.

Das ist wohl wahr - sinnlos ist das alles hier, weil er seiner
Pflicht, den Verkauf zu melden, ja anscheinend auch nicht
nachgekommen ist, sonst gäbe es den ganzen Thread sicherlich
nicht.

Mein Tip:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Mut aufbringen die
Klappe zu halten!

Ich finde es viel wichtiger, in angemessenem Tonfall zu
kommunizieren. Da Du dessen anscheinend nicht mächtig bist
(was mich ob Deiner Aussage in der Vika schon bissl
nachdenklich stimmt), werde ich auf kein evtl. weiteres
Posting Deinerseits mehr reagieren.

Ich finde es viel wichtiger hier keine Ratschläg zu erteilen die jemanden in teufels Küche bringen und wenn Du das nicht einsehen kannst nutzt auch die blütenreinste Kommunikation wenig.
Ob Du reagierst oder nicht bleibt wie immer Dir überlassen. Auch keine Kommunikation ist eine Art der Kommunikation…

Wenn Du mich aber noch einmal der Anstiftung irgendwelcher
Straftaten beschuldigen solltest (was ich definitiv weder
bewusst noch unbewusst getan habe und auch nicht tun werde!),
dürfen sich die WWW-Götter dessen annehmen. Das lasse ich mir
nicht ohne weiteres andichten.

Lesen lernen hast Du selbst geschrieben oder?
Ich schrieb: …„im Erfolgsfall noch als ebenfalls strafbare Anstiftung“…
Im jetzigen Stadium läge ggf. nur eine strafbare Handlung Deinerseits vor, wenn Du zu einem Verbrechen anstiften würdest, nur hier ist die versuchte Anstiftung strafbar. 145d/164 StGB sind jedoch „nur Vergehen“.
Hat der Frager inzwischen schon eine Anzeige auf Deinen Rat hin erstattet, fliegt damit auf und sagt, er sein nur durch Deine Antwort auf die Idee gekommen, werden sich die Götter der Strafverfolgung Deiner annehmen…

Ansonsten kann man man Fehler auch ruhig mal einräumen…

So verbleibt mit besten Wünschen,

ElC.

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Hi,

Stell Dir mal vor der Ursprungsfrager liest das hier und
verfährt gleich so, bevor noch jemand die Antwort als
Schwachsinn klassifizieren konnte.

dann ist das ganz alleine seine Schuld. Ebenso, wenn er das was du sagst für bahre Münze nimmt. Da kann es noch so richtig sein. Hier im Forum kann man sich Tipps holen und Dinge diskutieren, aber man hat keinerlei Sicherheit, dass die so genannten Experten auch wirklich welche sind.

Außerdem war Natatzas Antwort eine eher gefühlsbetonte - sie hat keine Paragrafen rezitiert, nach denen eine Anzeige rechtens wäre. Für mich ist sowas eher eine Diskussionsgrundlage als ein eindeutiger Hinweis, dass eine Anzeige das einzig Wahre ist.

Dann haben sich BEIDE strafbar gemacht

Nein, haben sie nicht - sie hat ihn schließlich nicht zur Anzeige gezwungen. Wenn er sich hier Rat holt, ist er ganz alleine dafür verantwortlich, auf welche Antwort er sich verlässt.

und das nur weil mal
wieder jemand meinte völlig ahnungslos einen brandheißen Tips
hier ablassen zu müssen.

Es wurde kein brandheißer Tipp gegeben. s.o.

Stell Dir mal vor, Du handelst Dir wegen sowas Ärger ein…

Dann bin ich es selber schuld, kann ich nur nochmal betonen.

Und ich betone nochmal, dass ich als Otto-Normal-Verbraucher ohne rechtliche Hintergründe auch zur Polizei gehen würde - nicht, um gleich Anzeige zu erstatten, sondern um das Problem darzulegen und zu fragen, wie ich weiter vorgehen kann. Wegschicken können die mich dann immer noch.

Tut mir leid, aber da platzt mir der Kragen!

Das hat man gemerkt, und tut mir leid, das zeugt nicht von besonders erwachsenem und kommunikationsfähigem Verhalten.
Deine Art bringt die Leser erstmal gegen dich auf - ich kann niemanden ernstnehmen, der erstmal angreift, wo er doch Klarheit schaffen könnte (auf den ersten Blick scheinst du ja ein bißchen Ahnung von Paragrafen & Co. zu haben). Ich für meinen Teil mache da gleich dicht, und das ist doch schade, oder?

Gruß
Cess

Hallo!

Bin mir nicht sicher, ob der Artikel hier reinpasst…
Also ich habe kurz nach Weihnachten letzten Jahres mein altes
Auto an einen „ehemaligen“ Freund verkauft. Das Auto brauchte
neuen TÜV und ich hatte weder Zeit noch nerven das in
absehbarer Zeit zu erledigen. Da er Autoschrauber ist und sein
altes Auto gerade geklaut wurde kam ihm das Ganze sehr
gelegen.

Also wollte er über den Jahreswechsel die Reperaturen machen,
dann zum TÜV und das Ganze ummelden. Vertrag haben wir nicht
gemacht, man hat ja Vertrauen. Mitte Januar meldete er sich
und meinte, es würde noch ein paar Tage dauern, mitte Februar
nochmal. Seitdem ist er nicht mehr erreichbar, antwortet nicht
auf mails etc. Eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt ergab,
dass ich nach wie vor der Halter des Fahrzeugs bin, ohne
Vertrag aber auch nicht Zwangsabmelden kann.

Meine Frage wäre nun, ob jemand schon ähnliches erlebt hat und
wie man da rauskommt, bzw. ob man da rechtlich was machen
könnte.
Ohne Anwalt und Rechtstreit wenig.Ein Freund von mir hatte das selbe Problem,allerdings war er Rechtschutzversichert.Trotzdem wars ein Höllenritt zumal er die Versicherung weiter zahlen mußte.Du kannst eine Zwangsstilllegung einleiten, ist aber mit den dementsprechenden Nachweispflicht-scherereien mühsam.
Einzige Alternative, die mir einfällt wäre vielleicht zu
versuchen das Auto aufzuspüren und die Kennzeichen
abzumontieren. Die gehören ja zur Zulassung und müssten
demnach noch mir gehören. Ausserdem hatten wir vereinbart,
dass ich die Kennzeichen nach der Ummeldung zurückbekomme.
Überlege Dir mal ob Du ihm das Auto vielleicht nur geliehen hast?Nehme mal an es waren keine Zeugen bei eurem Gespräch,ist ja auch etwas her.Weiss man denn nach Monaten noch sooo genau was man geredet hat?Bedenke daß dieser „Freund“ dir einen Haufen Ärger und Kosten verursachen kann/wird.
Gestohlen melden kann ich das Fahrzeug wohl schlecht…

Vergiß es !!

Fazit: Du kannst ,solltest Du das Auto wiederfinden,unter beirufen einer Plizeistreife und dem Nachweis anhand deiner Versicherungspolice,entweder die Schilder abmontieren und das Auto abmelden.Zwangsabmeldung wenn es denn noch(siehe oben) dein Eigentum ist.Unter Angabe daß der Brief noch in Leihbesitz einer Fremdperson,die zur Zeit nicht erreichbarist,sich befindet.Die Abschleppung und Verschrottung solltest Du auch noch berücksichtigen ,da ein abgemeldetes Fahrzeug nicht auf öffentlichem Grund stehen darf.Vielleicht findet sich ein Schrottler(z. Zt. gibts für Altmetall wieder was)der kostenlos abschleppen würde. Oder,
wenn Dir diese unsanfte Methode zu stressig ist, verbleibt dann noch die Möglichkeit dem „Freund“ persönlich mit Zeugen oder auch wieder mit P.streife mal Dampf zu machen.Wenn Du weisst wo er wohnt einfach Sturm läuten usw.oder bißchen Zeit investieren,wartend, irgendwann kommt er schon heim. Eventuell Nachbarn befragen.
Da Du zwar im Recht bist ,aber diese Geschichte auch zu Deinem(finanz.und nervl.)Nachteil sich bös entwickeln kann,rate ich Dir gut zu überlegen welchen Weg Du wänlst.

mfg,oK

Ps. Wieso schreibt dieser Verk… Sch…Computer die hälfte in Blau ? :wink:Schließlich hatte ich nurn Kaffee heut:wink: g

Hallo Henning,

na dann hoffen wir mal, dass er das Ding nicht bei TÜV ummelden wollte, denn dann wüssten wir schon den Grund warum es nicht funktioniert.

Spaß beiseite.

Schreib dem Kerl einen netten Brief (kein Mail), indem du Ihn aufforderst, das Fahrzeug biz zum Tag X umzumelden. Außerdem habe die Kosten für deine Versicherungseit Kauf bis Ummeldungstag zu übernehmen.

Schreib rein, dass das deine letzte Aufforderung ist, denn sonst wirst du einen Rechtsanwalt beauftragen der die Sache für dich einklagt.

Gruß Ivo

Hallo Kosmokatze,

ne Abfuhr bekommst du nicht von mir, aber ne dumme Idee ist es trotzdem.
Was passiert denn dann? Die Versicherung wird Ihren Beitrag vom Versicherungsnehmer einfordern - Mahnbescheid beantragen - vollstrecken. Und das trifft hier den falschen.

Gruß Ivo

[MOD]: Und Ende der Diskussion
Hallo zusammen,

ja ich sehe auch, dass die Art in der hier jemand „Schwachsinn“ tituliert hat, keine besondere Einhaltung der Netiquette.

Trotz allem ist es durchaus so, dass hier der ein oder andere Vorschlag, der emotional nachvollziehbar ist, negative Folgen für den Fragesteller haben könnten, bzw. in einem anderen Fall sicher haben würden.

In sofern sehe ich in diesem Ausdruck eher ein Entsetzen und lasse ihn gelten.

Auch die Aussage, dass jemand selbst schuld ist, wenn er hier einem Rat folgt halte ich für verfehlt. Das stimmt zwar, allerdings sind schlechte Ratschläge ein viel größerer Imageschaden für das Forum wie diese „Formulierung“.
In rechtlich verzwickten Fällen ist wirklich nicht jede Laienmeinung erforderlich.

Gruß Ivo
[MOD]

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Hi,

hast du denn jetzt, außer dem wohl zwar richtigen aber wenig netten und dem UP auch wenig hilfreichem Posting, noch die Antwort parat wie man es denn richtig macht?

Grüßle
Frank K.

Hi,

Was passiert denn dann? Die Versicherung wird Ihren Beitrag
vom Versicherungsnehmer einfordern - Mahnbescheid beantragen -
vollstrecken. Und das trifft hier den falschen.

Abgesehen davon - wenn der jetzige Besitzer einen Unfall verursacht, hat der UP bei nichtbezahlter Versicherung vermutlich ein ziemliches Problem, den der Fahrzeughalter ist z.Z. nunmal rechtlich noch er.

Grüßle
Frank K.

es fehlt das: Tut mir leid, ich hab mich geirrt…

dann ist das ganz alleine seine Schuld. Ebenso, wenn er das
was du sagst für bahre Münze nimmt. Da kann es noch so richtig
sein. Hier im Forum kann man sich Tipps holen und Dinge
diskutieren, aber man hat keinerlei Sicherheit, dass die so
genannten Experten auch wirklich welche sind.

Tut mir leid, aber wie in der Wissenschaft zählen hier Fakten! Und Fakt wäre hier, dass ein hirnrissiger Ratschlag dazu führt, dass sich ein bis dahin wahrscheinlich unbescholtener strafbar macht.

Außerdem war Natatzas Antwort eine eher gefühlsbetonte - sie
hat keine Paragrafen rezitiert, nach denen eine Anzeige
rechtens wäre. Für mich ist sowas eher eine
Diskussionsgrundlage als ein eindeutiger Hinweis, dass eine
Anzeige das einzig Wahre ist.

Ja und ich würde empfehlen, dass er das Fahrzeug nimmt und es mit 100 kmh gegen die eine Mauer setzt - das wäre genauso dämlich und auch nur gefühlsbetont…
Tut mir leid… man muss doch mal in der Lage sein Tatsachen zu erkennen un zu deuten. Das was hier gemacht wurde war so eine Art Aufforderung zum Kamikaze - das kann ich nur als Schwachsinn klassifizieren, tut mir leid…
Letztlich zählen nur die Buchstaben des Gesetzes bzw. Kommentare, ob dass gefällt oder nicht…

Dann haben sich BEIDE strafbar gemacht

Nein, haben sie nicht - sie hat ihn schließlich nicht zur
Anzeige gezwungen. Wenn er sich hier Rat holt, ist er ganz
alleine dafür verantwortlich, auf welche Antwort er sich
verlässt.

Bla, Du hast eben keine Ahnung also laber nicht rum… Ich hab das oben schon erklärt…

und das nur weil mal
wieder jemand meinte völlig ahnungslos einen brandheißen Tips
hier ablassen zu müssen.

Es wurde kein brandheißer Tipp gegeben. s.o.

das habe ich bereis erklärt- Hier könnte ein Tatenschluss hervorgerufen worden sein… ob Dir das gefällt oder nicht…

Stell Dir mal vor, Du handelst Dir wegen sowas Ärger ein…

Dann bin ich es selber schuld, kann ich nur nochmal betonen.

Und ich betone nochmal, dass ich als
Otto-Normal-Verbraucher ohne rechtliche Hintergründe auch zur
Polizei gehen würde - nicht, um gleich Anzeige zu erstatten,
sondern um das Problem darzulegen und zu fragen, wie ich
weiter vorgehen kann. Wegschicken können die mich dann immer
noch.

Tut mir leid, aber da platzt mir der Kragen!

Das hat man gemerkt, und tut mir leid, das zeugt nicht von
besonders erwachsenem und kommunikationsfähigem Verhalten.
Deine Art bringt die Leser erstmal gegen dich auf - ich kann
niemanden ernstnehmen, der erstmal angreift, wo er doch
Klarheit schaffen könnte (auf den ersten Blick scheinst du ja
ein bißchen Ahnung von Paragrafen & Co. zu haben). Ich für
meinen Teil mache da gleich dicht, und das ist doch schade,
oder?

Nein Schade ist es, dass Menschen die eben keine Ahnung von Paragrafen & Co. haben, einfach dämliche Tipps abgeben, die letztlich in ernsthafte Schwierigkeiten münden können…
Wenn Ihr nicht wisst was Phase ist dannn gebt eben keine Tipps - dass kostet doch nix…
Einfach mal Klappe halten…
Und was noch viel schlimmer ist:
Hier wurde ein Fehler begangen und niemand ist in der Lage zu schreiben: tut mir Leid, ich hab mich geirrt!
Nein, da muss noch auf dem Thema rumgetrampel werden…

Gruß

ElC.

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