Lass es doch lieber, sagte ich schon!
Hi,
Anders kann man diesen Tip wohl nicht bezeichnen!
Oder vielleicht im Erfolgsfall noch als ebenfalls strafbare
Anstiftung zum Vortäuschen einer straftat gem. 145d StGB -
Herzlichen Glückwunsch!
oh, danke. Schade nur, dass ich mit keinem Wort gesagt habe,
dass er es tun soll. Habe lediglich geschrieben: Warum nicht?
Du schriebst:
warum nicht? Wenn er es nicht für notwendig hält, den Wagen auf sich anzumelden? Ein Freund scheints ja doch nicht zu sein - also warum zögern?
§ 26 StGB, Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Bestimmen bedeutet nach h.M. das Hervorrufen des Tatentschlusses durch psychische Beeinflussung.
Kommt der Frager wegen Dir auf die Idee und setzt sie in die Tat um kämst Du als Anstifterin in Frage ob Dir das gefällt oder nicht.
Das ist keine Anstiftung. (wobei Du mir hier sicherlich auch
wieder irgendwas vor die Nase klatschen wirst…)
Wenn Du das schon weisst, sieh doch Deinen Fehler ein. Stell Dir mal vor er hätte das spontan auf Deinen Rat hin tatsächlich gemacht…
Ich würde
mich mindestens direkt bei der Polizei erkundigen, wie ich
weiter vorgehen kann, schließlich zahlt er nach wie vor die
Versicherung (ich gehe mal davon aus, dass sein ‚Freund‘ ihm
das Geld hierfür nicht erstattet hat), und wenn der andere nen
Unfall baut, muss er hier (mit) dafür gerade stehen. Da hätte
ich auch keinen Bock drauf.
Dieser Rat wäre ja auch ok…
Ganz einfach: Weil er sich damit gem 145d/164 StGB, also
Vortäuschen einer Straftat/Falsche Verdächtigung strafbar
machen würde!
Warum? Er müsste höchstens einräumen, dass auch er nicht ganz
unschuldig daran ist, dass der andere auf seine Versicherung
und seine Zulassung rumfährt.
Fakt ist einfach:
Das Auto wurde nicht gestohlen, also wurde auch keine straftat begangen. Ende der Durchsage.
Vielleicht nicht als gestohlen
melden, aber irgendwas gibts doch dafür sicherlich.
Soweit ich weiss, alles rein zivilrechtl., ggf. ne Owi für unterlassene Ummeldung.
Und zudem sinnlos die Strafverfolgungsbehörden beschäftigen
würde.
Das ist wohl wahr - sinnlos ist das alles hier, weil er seiner
Pflicht, den Verkauf zu melden, ja anscheinend auch nicht
nachgekommen ist, sonst gäbe es den ganzen Thread sicherlich
nicht.
Mein Tip:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Mut aufbringen die
Klappe zu halten!
Ich finde es viel wichtiger, in angemessenem Tonfall zu
kommunizieren. Da Du dessen anscheinend nicht mächtig bist
(was mich ob Deiner Aussage in der Vika schon bissl
nachdenklich stimmt), werde ich auf kein evtl. weiteres
Posting Deinerseits mehr reagieren.
Ich finde es viel wichtiger hier keine Ratschläg zu erteilen die jemanden in teufels Küche bringen und wenn Du das nicht einsehen kannst nutzt auch die blütenreinste Kommunikation wenig.
Ob Du reagierst oder nicht bleibt wie immer Dir überlassen. Auch keine Kommunikation ist eine Art der Kommunikation…
Wenn Du mich aber noch einmal der Anstiftung irgendwelcher
Straftaten beschuldigen solltest (was ich definitiv weder
bewusst noch unbewusst getan habe und auch nicht tun werde!),
dürfen sich die WWW-Götter dessen annehmen. Das lasse ich mir
nicht ohne weiteres andichten.
Lesen lernen hast Du selbst geschrieben oder?
Ich schrieb: …„im Erfolgsfall noch als ebenfalls strafbare Anstiftung“…
Im jetzigen Stadium läge ggf. nur eine strafbare Handlung Deinerseits vor, wenn Du zu einem Verbrechen anstiften würdest, nur hier ist die versuchte Anstiftung strafbar. 145d/164 StGB sind jedoch „nur Vergehen“.
Hat der Frager inzwischen schon eine Anzeige auf Deinen Rat hin erstattet, fliegt damit auf und sagt, er sein nur durch Deine Antwort auf die Idee gekommen, werden sich die Götter der Strafverfolgung Deiner annehmen…
Ansonsten kann man man Fehler auch ruhig mal einräumen…
So verbleibt mit besten Wünschen,
ElC.