Person A benutzt seit Jahren das Auto welches auf Person B (der Vater von A) angemeldet ist. Nun verstirbt aber Person B und der Nachlasspfleger tritt an Person A heran und teilt ihr mit, dass das KFZ nicht mehr ihm gehört, da das Erbe ausgeschlagen wurde. Jedoch die Frage nach dem Besitz noch nicht geklärt ist (Fahrzeugbrief wahrscheinlich bei der Bank hinterlegt, KFZ noch nicht abbezahlt).
Nun hat sich Person A ein neues Auto gekauft und das alte Auto steht nun in einer Garage und wartet darauf, dass es irgendjemand abholt. Entweder Bank oder Nachlasspfleger. KFZ ist nicht fahrtüchtig. Jedoch sind die Steuern bereits bezahlt und auch die Versicherung läuft weiter auf den Namen von Person A. Es wurde bereits bei der Vers. angerufen um die Haftplicht zu kündigen. Geht aber leider nicht, nur mit Abmeldung. Abmeldung ist aber nicht möglich ohne FZ-brief.
Nun meine Frage. Was soll Person A nun tun. Muss er die Versicherung weiter bezahlen bis der Nachlasspfleger/Bank endlich alles geklärt hat und das Auto abholt? Bekommt Person A die Steuern und Versicherung zurückgezahlt, für die Zeit wo das Auto bei ihm sinnlos in der Garage rumstand?
Bekommt Person A die Steuern und Versicherung zurückgezahlt, für die
Zeit wo das Auto bei ihm sinnlos in der Garage rumstand?
Erst ab Tag der Abmeldung!
Nun meine Frage. Was soll Person A nun tun. Muss er die
Versicherung weiter bezahlen bis der Nachlasspfleger/Bank
endlich alles geklärt hat und das Auto abholt?
Oha, sowas dauert, bis das geklärt ist.
Wer ist Versicherungsnehmer, auch Person B? Dann würde ich als Person A einfach die Zahlungen einstellen. Mahnungen gehen dann an Person B.
Wenn der VN die Person A ist, dann kann Person A noch einmal mit der Versicherung sprechen und veranlassen, dass die schnellstens eine Mitteilung ans Straßenverkehrsamt senden (29C; Kündigung vom Versicherer). Nicht nur einfach die Zahlung einstellen und abwarten. Der Mahnweg dauert recht lange und wird für den VN teuer.
Alternativ kann Person A auch den (eigenen!) Vertrag zum Jahresende kündigen (bis zum 30.11. möglich). Dann sind die Beiträge bis Jahresende zwar verschenkt, dafür geht alles reibungslos. Ist wahrscheinlich auch billiger, als auf die Abmeldung zu warten.
Noch eine Möglichkeit: Person A versucht herauszufinden, weche Bank das Fzg. finanziert. Mit denen dann Kontakt aufnehmen, damit die den KFZ-Brief zum Straßenverkehrsamt schicken zwecks Abmeldung. Kostet ein paar Euro Gebühren und ist eine gängige Sache. Ob das aber Person A veranlassen kann, ist zumindest ein Versuch wert.
zur Not geht auch eine Abmeldung ohne Brief. Wenn der Nachlasspfleger den Brief hat würde ich die Herausgabe für die Abmeldung verlangen.
Ansonsten kann der Fahrzeugbrief als verloren gemeldet werden und das Auto wird dann ohne Brief abgemeldet.
zur Not geht auch eine Abmeldung ohne Brief. Wenn der
Nachlasspfleger den Brief hat würde ich die Herausgabe für die
Abmeldung verlangen.
Das dürfte nicht klappen, wenn der Brief bei einer Bank liegt. Sonst sicherlich auch einen Versuch wert.
Ansonsten kann der Fahrzeugbrief als verloren gemeldet werden
und das Auto wird dann ohne Brief abgemeldet.
Dazu muss der Halter unterschreiben, dass der Brief wirklich verloren gegangen ist und nicht von einer Behörde eingezogen wurde bzw. nicht irgendwo hinterlegt wurde (ich kenne die genaue Formulierung nicht).
Rechtlich gesehen ziemlich kritisch, wenn der originale Brief dann wieder auftaucht.
zur Not geht auch eine Abmeldung ohne Brief. Wenn der
Nachlasspfleger den Brief hat würde ich die Herausgabe für die
Abmeldung verlangen.
Das dürfte nicht klappen, wenn der Brief bei einer Bank liegt.
Sonst sicherlich auch einen Versuch wert.
Das kommt darauf an. Ich kenne Fälle wo das funktioniert hat (z.B. Eintragung einer AHK). Da wurde der Brief gegen Unterschrift ausgehändigt mit dem Vermerk das der Brief umgehend wieder zurückgegeben wird.
Ansonsten kann der Fahrzeugbrief als verloren gemeldet werden
und das Auto wird dann ohne Brief abgemeldet.
Dazu muss der Halter unterschreiben, dass der Brief wirklich
verloren gegangen ist und nicht von einer Behörde eingezogen
wurde bzw. nicht irgendwo hinterlegt wurde (ich kenne die
genaue Formulierung nicht).
Rechtlich gesehen ziemlich kritisch, wenn der originale Brief
dann wieder auftaucht.
Das meinte ich auch unter dem Gesichtspunkt dass der Nachlasspfleger nicht weiss wo der Brief geblieben ist. Wenn der das weiss ist es ja relativ leicht das Auto abzumelden. Dann muss die Bank den ja nur zum Zweck der Abmeldung zur Zulassungsstelle schicken und bekommt den Brief umgehend nach dem Stillegungsvermerk wieder zurück.
Das ganze ist aber auch eine, na sagen wir mal unglückliche Konstellation.
also ich habe das so verstanden, dass der Brief nicht beim Nachlasspfleger liegt, sondern bei einer nicht bekannten Bank.
Sonst gebe ich Dir Recht.
Wenn der Brief wirklich weg ist und der Nachlasspfleger mitspielt, dann sollte es auch mit seiner Unterschrift gelingen, den Brief aufzubieten, damit er neu ausgestellt werden kann.
Beste Grüße
Guido
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ich verstehe nicht, wieso Du das Auto abmelden möchtest. Du bist weder Besitzer des Autos, des Briefes, Du hast also gar nichts mehr mit dem Auto zu tun. Also kannst und brauchtst es auch nicht abmelden, du hast ja keine Verfügungsgewalt über das Auto, dies kann alleine der Rechtspfleger entscheiden, da er das Auto verwaltet.
Was ich verstehe und was wohl auch leichter lösbar ist, daß du nichts mehr für ein Auto bezahlst, was mit dir nichts zu tun hat. Hier mußt Du die Steuern/Prämien ummelden auf dein „neuen Eigentümer“. Der "neue Eigentümer ist verpflichtet, hier mitzuspielen. Ob er es dann abmeldet, ist seine Sache. Solange Du den Rechtsüfleger nicht abmahnst, bekommst Du auch nichts zurückgezahlt, oder höchstens freiwillig.
Weigert sich der "neue Eigentümer zu einer Ummeldung, so mußt Du Ihn abmahnen. Zur Not kann er durch richterliche Verfügung dazu gezwugen werden.
Viele Grüße
Jürgen
ich hoffe ich bin mit dieser Frage hier richtig.
Person A benutzt seit Jahren das Auto welches auf Person B
(der Vater von A) angemeldet ist. Nun verstirbt aber Person B
und der Nachlasspfleger tritt an Person A heran und teilt ihr
mit, dass das KFZ nicht mehr ihm gehört, da das Erbe
ausgeschlagen wurde. Jedoch die Frage nach dem Besitz noch
nicht geklärt ist (Fahrzeugbrief wahrscheinlich bei der Bank
hinterlegt, KFZ noch nicht abbezahlt).
Nun hat sich Person A ein neues Auto gekauft und das alte Auto
steht nun in einer Garage und wartet darauf, dass es
irgendjemand abholt. Entweder Bank oder Nachlasspfleger. KFZ
ist nicht fahrtüchtig. Jedoch sind die Steuern bereits bezahlt
und auch die Versicherung läuft weiter auf den Namen von
Person A. Es wurde bereits bei der Vers. angerufen um die
Haftplicht zu kündigen. Geht aber leider nicht, nur mit
Abmeldung. Abmeldung ist aber nicht möglich ohne FZ-brief.
Nun meine Frage. Was soll Person A nun tun. Muss er die
Versicherung weiter bezahlen bis der Nachlasspfleger/Bank
endlich alles geklärt hat und das Auto abholt? Bekommt Person
A die Steuern und Versicherung zurückgezahlt, für die Zeit wo
das Auto bei ihm sinnlos in der Garage rumstand?
also ich habe das so verstanden, dass der Brief nicht beim
Nachlasspfleger liegt, sondern bei einer nicht bekannten Bank.
Was ja aber auch feststellbar sein sollte. Die Bank bucht ja
demnach wohl auch die Raten vom Konto ab.
Ja, aber wohl vom Konto der Person B, worauf Person A keinen Zugriff und keine Einsicht hat.
Wenn es vom Konto der Person A abgebucht werden würde, wüsste er ja die Bank. Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass Person A weiss, was auf seinem Konto passiert.
so langsam sind mir da zuviele Variablen und unbekannte im Spiel
Das sollte sich doch ganz kurz mit einem Telefonat mit dem Nachlasspfleger klären lassen.