Hallo,
bin mit meinem Auto, das in Deutschland angemeldet und versichert ist, zur Zeit noch als Tourist im Ausland unterwegs.
In zwei Wochen werde ich meine Aufenthaltsbewilligung haben und mich in Deutschland abmelden. Von Seiten des Einwohnermeldeamtes wurde mir versichert, dass dies schriftlich möglich sei, wenn ich nicht nach Deutschland kommen kann/möchte.
Wie schaut es mit dem Auto aus? Reicht es, wenn ich mich bei Einwohnermeldeamt und Autoversicherung abmelde oder muss ich die Kennzeichen vorlegen? Vielleicht bei der Deutschen Botschaft möglich?
Für eure Hilfe vielen Dank!
Hallo,
im Normalfall begibt man sich mit KFZ-Brief und KFZ-Schein sowie den beiden Autoschildern zur Zulassungsstelle. Die Schilder werden entwertet, der Schein einbehalten und der Brief mit der Abmeldebestätigung zurückgegeben.
Ob es andere Möglichkeiten gibt, weiß ich nicht, sondern müßten bei deinem speziellen KFZ-Amt erfragt werden. Also einfach mal dort anrufen.
Gerhard
Hallo,
bei mir wurden vor vier Jahren die Schilder und Fahrzeugpapiere (also vorher fotokopieren -> Wiederverkaufswert (es macht einen Unterschied ob 1. Hand oder Vorbesitzer nicht nachweisbar)) bei der Zulassung des Fahrzeuges in der Schweiz eingezogen und vernichtet (In Deutschland war es später mit den ausländischen Schildern genauso) und habe eine entsprechende Bestätigung erhalten. Den Rest konnte ich postalisch abwickeln.
Wie schaut es mit dem Auto aus? Reicht es, wenn ich mich bei
Einwohnermeldeamt und Autoversicherung abmelde oder muss ich
die Kennzeichen vorlegen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dir eine Zulassungsbehörde die alten Kennzeichen so einfach überlässt. Man könnte damit ja Unfug machen.
Ciao R.
Zoll etc.
Ergänzung:
Du hast zwar nicht danach gefragt, dennoch sollte das erwähnt werden:
Kümmere Dich rechtzeitig (d.h. jetzt) darum, welche Papiere du zur Zulassung brauchst und fordere diese ggfs bereits jetzt vom Hersteller an.
Ausserdem sollte man natürlich die Zollformalitäten vor einer Zulassung erledigen.