Guten Morgen aus Obb.
Meine Frau hat von ihrem Bruder ein Kfz geschenkt bekommen. Allerdings ist dieser Bruder nun verstorben. Schriftliches für die Schenkung gibt es nicht.
Das Auto ist noch in BW zugelassen, befindet sich nun aber hier in Obb.
Die Kfz-Papiere befinden sich in unserem Besitz.
Frage: Wir wollen nun das Auto verkaufen und abmelden. Kann das Kfz bei einer Zulassungsstelle hier in Obb. abgemeldet werden, oder muß meine Frau nach BW fahren. Darf meine Frau das Auto überhaupt abmelden, da sie ja nicht als Eigentümer eingetragen ist.
Danke schon mal für eine aufschlußreiche Antwort !
Rudi