Meine Frau hat von ihrem Bruder ein Kfz geschenkt bekommen. Allerdings ist dieser Bruder nun verstorben. Schriftliches für die Schenkung gibt es nicht.
Das Auto ist noch in BW zugelassen, befindet sich nun aber hier in Obb.
Die Kfz-Papiere befinden sich in unserem Besitz.
Frage: Wir wollen nun das Auto verkaufen und abmelden. Kann das Kfz bei einer Zulassungsstelle hier in Obb. abgemeldet werden, oder muß meine Frau nach BW fahren. Darf meine Frau das Auto überhaupt abmelden, da sie ja nicht als Eigentümer eingetragen ist.
Danke schon mal für eine aufschlußreiche Antwort !
Hallo Rudi,
abmelden kann man an jeder Zulassungsstelle in Deutschland, anmelden nur am Wohnort.
Eigentümer ist grundsätzlich derjenige, der den Fahrzeugbrief besitzt.
Ich würde das Auto aber erst verkaufen und dann abmelden, wegen einer evtl. Probefahrt. Und ein abgemeldetes Auto darf man nur auf privatem Grund abstellen.
Viele Grüße
achuario
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Danke euch für die Antworten.Natürlich melde ich das Fahrzeug vor dem Verkauf ab. Probefahrt mache ich mit, oder ich verlange zur Sicherheit den Ausweis.
lg
Rudi
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