Auto abmelden, läuft aber auf alte adresse

hallo

angenommen eine person wohnt in einer stadt in baden würtemberg und hat auf diesen wohnort sein auto angemeldet.

2 jahre später zieht die person in eine andere stadt nach hessen ( wohnortwechsel ) meldet aber das auto nicht um ( fahrzeugschein und brief noch alter wohnort baden würtemberg ).

2 jahre nach diesem umzug will die person das auto verkaufen.

geht das ohne weiteres ? oder kann es zu problemen kommen ? falls ja, welche strafe könnte auf die person zu kommen ?

gruss

Laut Gesetz ist die Kfz Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug vorzunehmen (27,3, Abs.1 StVZO)ansonsten droht ein Bußgeld. Ab einer Fristüberschreitung des Zeitraum von 8-9 Monaten seit dem Umzug sind Bussgelder in Höhe von 75-100 Euro zu bezahlen. Des weiteren kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, falls sich die Regionalklassen unterscheiden.

, da aber bei einer Stillegung kein Personalausweis benötigt wird, wird die Zulassungsstelle nichts vom Umzug mitbekommen. Dummerweise wird die zuviel gezahlte KFZ-Steuer wohl per Verrechnungsscheck an die alte Adresse geschickt.

, da aber bei einer Stillegung kein Personalausweis benötigt
wird, wird die Zulassungsstelle nichts vom Umzug mitbekommen.
Dummerweise wird die zuviel gezahlte KFZ-Steuer wohl per
Verrechnungsscheck an die alte Adresse geschickt.

Hallo,

Auto wird ja verkauft und der Käufer soll den Wagen ummelden. Wird die KFZ Steuer wirklich per Verechnungsscheck verechnet ? Nicht automatisch aufs Konto gebucht ?

Kann es Probleme bei der Zulassungsstelle für den Käufer des Wagens geben ?

MfG

Hallo,

Wird die KFZ Steuer wirklich per Verechnungsscheck verechnet ?
Nicht automatisch aufs Konto gebucht ?

Wird eher aufs Konto gebucht, wenn Einzugsermächtigung erteilt war, dann sowieso. Wie kam denn der Bescheid eigentlich zum Fahrzeughalter?

Kann es Probleme bei der Zulassungsstelle für den Käufer des
Wagens geben ?

Eher nicht, der Käufer kann ja nichts dafür. Das ist Sache des Verkäufers. Der muss eigentlich unverzüglich nach dem Umzug ummelden (27,3, Abs.1 StVZO). Hier könnte ein Bußgeld drohen. Und die Versicherung könnte rumzicken (Wie wurde denn die gezahlt?), weil evtl eine andere Regionalklasse zu zahlen gewesen wäre.

lg
Richard

Moin,

Auto wird ja verkauft und der Käufer soll den Wagen ummelden.

Der fährt dann also unbeaufsichtigt durch die Gegend mit dem Kennzeichen des alten Eigentümers? Baut damit Unfälle, benutzt den Wagen als Fluchtfahrzeug bei einem Banküberfall, begeht Fahrerflucht?
Da wird sich der alte Eigentümer aber freuen…

Liebe Grüße,
-Efchen