Auto abmelden?

Hallo, bin auf dem Auto-Gebiet ziemlicher Laie, meine Frage: wenn man ein Auto an privat weiterverkauft, muß man es vorher abgemeldet haben, oder reicht es, wenn derjenige es ummeldet und passiert das dann automatisch? Wenn derjenige dies aber nicht tut (weil er ein Weiterverkäufer ist und die Kiste nur vorher repariert o.ä.) und irgendjemand anschließend mit dem Auto Schindluder treibt oder in eine Straftat verwickelt, kann dann der (noch aktuelle weil nicht abgemeldete) Besitzer dafür belangt werden? Oder reicht es, wenn er dann einen selbstgeschriebenen Kaufvertrag in der Hand hat, in dem er beweisen kann, daß er nicht mehr Besitzer der Kiste ist? Und wie geht die „Steuer“ damit um? Reicht es, zu sagen daß man die Karre längst verkauft hat, wenn die ihre Kohle im nächsten Jahr sehen wollen?
Mir kommt das gerade ein bißchen komisch vor… hat jemand Erfahrung damit?
Gruß, Caren

Hallo Caren!

Prinzipiell ist es möglich, entweder das Fahrzeug vor Verkauf abzumelden oder es angemeldet zu übergeben. Der Käufer muss das Fahrzeug dann binnen 3 Tagen ummelden.
Da die Welt nun mal ncht besser wird und es auch hier im Forum einen Falll gab, wo das verkaufte Fahrzeug 2 Jahre später noch auf der Zulassung des Verkäufers bewegt worden ist, kann ich nur dringendst von der letzteren Möglichkeit abraten.
Ein anständiger Weg ist es, das Fahrzeug abgemeldet zu verkaufen und dem Käufer anzubieten, es nach Bezahlung des kompletten Kaufpreises (vorher keinesfalls die Papiere übergeben!!!) noch ein paar Tage bei Dir stehen zu lassen. Er kann dann das Fahrzeug anmelden und mit den eigenen Kennzeichen abholen. So spart er sich den Anhänger oder die Kurzzeitkennzeichen.
Superwichtig ist es, sich den Ausweis des Käufers zeigen zu lassen und seinen Namen und Adresse (!!) auch in den Kaufvertrag zu schreiben. Falls der Verkäufer den Wagen im selben Zulassungsbezirk wie dem Deinen wieder anmeldet, bekommt er sicherlich dieselbe Nummer und wenn er damit Mist baut, musst Du belegen können, wer wann das Fahrzeug gekauft und übernommen hat. Daher auch den Übergabezeitpunkt im KV festhalten.
Du übergibst dem Käufer dann, nachdem er komplett bezahlt hat (am besten, man nimmt sich die Zeit für eine Banküberweisung. Wenn das Geld bei Dir gutgeschrieben ist, kann der Käufer den Wagen abholen, so gehst Du kein Risiko ein, Falschgeld zu erhalten), den Fahrzeugbrief und die Abmeldebescheinigung (grüner Zettel, gibt´s bei der Abmeldung), die Schlüssel und fertig.

Viel Erfolg und Grüße,

Mathias

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Hallo Caren,

Du mußt es vorher nicht abmelden (Kosten für Dich und den Käufer beim Wiederanmelden!). Um alle Formalitäten einzuhaltemn, besorg Dir unbedingt einen Vordruck für KFZ-Kaufverträge, z.B. beim http://www.adac.de . Dort sind dann auch Formulare für Deine Versicherung und die Zulassungselle bei, die über den Verkauf informiert werden. Und dann hast Du ja ausserdem den ordentlich ausgefüllten und unterschriebenen Kaufvertrag, mit dem Du den Verkauf nachweisen kannst. Wenn ich mich aber recht erinnere, kann es zu Problemen führen, wenn der Käufer die Ummeldung nicht binnen vin X-Wochen herbeiführt, da kann Dir sicherlich noch jemand anders aus dem Forum weiterhelfen!

Grüße, Dennis

Hallo Mathias,
danke für die schnelle Antwort. Genau das hatte ich befürchtet, denn jetzt ist es zu spät und ich hatte zurecht Grund zur Sorge, denn mein Freund hat es schon verkauft (okay es waren nur 150 Euro, dafür aber eine abendliche Hau-Ruck-Aktion bar auf die Kralle), aber ich war sauer, weil er einfach viel zu leichtgläubig ist und mir der Typ schon am Telefon so komisch vorkam (das mit dem Ausweis habe ich ihm auch gesagt, aber ich glaube er hat es nicht gemacht). Shit.
Einen schönen Tag trotzdem :wink:

Hi Dennis, danke, beim nächsten Mal sind wir bestimmt schlauer. ;o)

Hi Caren!

Was Du nun tun musst, ist die Zulassungsstelle und v.a. Deine Versicherung umgehend von dem Verkauf in Kenntnis zu setzen. V.a. die Versicherung würde ich turbofix anschreiben…

Grüße,

Mathias

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Sehr gefährlich - auch Erpreßbarkeit
Hi,

Du mußt es vorher nicht abmelden (Kosten für Dich und den
Käufer beim Wiederanmelden!).

Na, das ist aber evtl. am falschen Ende gespart. Zumal man als Privatmann Autos ja meistens an eher zwielichtige Typen verkauft. Wer nimmt schon die alten Karren.

Der Bruder von meinem Freund hatte ein echtes Problem, weil er zu leichtfertig war. Der Kaufvertrag wurde nur im Auftrag unterschrieben, kein Perso gezeigt etc. etc.

Als das Auto nach 2 Wochen noch nicht abgemeldet war (Anfrage bei Versicherung), hat er den Käufer mal angerufen. Der hat irgend einen Bagatellschaden ausfindig gemacht und wollte dafür 300 Euro vom Kaufpreis (um die 2000 Euro) zurück. Ansonsten würde er das Auto nicht abmelden.

Panischer Anruf bei Versicherung, die haben sich auch recht nett drum gekümmert, aber auch ganz deutlich gemacht: Wenn irgend etwas passiert mit der Karre und der neue Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann, hat der „letschte Besitzer den Huet auf“ (die Herrschaften sind im Badischen angesiedelt). Der Kaufvertrag ist da völlig wurscht.

Insbesondere war da auch das Problem, daß die Autos oft ausgeschlachtet und dann irgendwo abgestellt werden. Tja, dann zahlt locker der Altbesitzer die Entsorgung. Oder mit dem Auto passiert ein Unfall, der Fahrer läßt das Ding einfach stehen und begeht zu Fuß Fahrerflucht. Da wäre ich nicht sicher, ob Du nicht dran bist. Oder Du mußt Strafe zahlen wg. Tüv-Überschreitung etc.

Also: IMMER erst abmelden!!! Selbst wenn nichts passiert, erspart es einem wenigstens das Magengeschwür! Manche Leute nehmen es nämlich gar nicht genau mit der Abmelderei, da wartet man eben mal 8 Wochen bibbernd.

ciao,
erik

Um alle Formalitäten

einzuhaltemn, besorg Dir unbedingt einen Vordruck für
KFZ-Kaufverträge, z.B. beim http://www.adac.de . Dort sind
dann auch Formulare für Deine Versicherung und die
Zulassungselle bei, die über den Verkauf informiert werden.
Und dann hast Du ja ausserdem den ordentlich ausgefüllten und
unterschriebenen Kaufvertrag, mit dem Du den Verkauf
nachweisen kannst. Wenn ich mich aber recht erinnere, kann es
zu Problemen führen, wenn der Käufer die Ummeldung nicht
binnen vin X-Wochen herbeiführt, da kann Dir sicherlich noch
jemand anders aus dem Forum weiterhelfen!

Grüße, Dennis

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Hallo Caren,

ich habe im April meinen Starlet verkauft und stand vor dem gleichen Problem, nachdem ein Ausländer aus Hamburg anrief und unbedingt mit den Kennzeichen drauf zurück fahren wollte.

Ein Anruf bei der Polizei ergab: „Tun sie es um Himmels willen nicht !!“ (O-Ton am Telefon)

Später kaufte es dann doch ein Autohaus aus der Umgebung und kam mit den „roten“.

Siehe auch: FAQ:323

In einem familiären Streit mit meinem Vater habe ich einen Roller wo er den Brief hatte und ich den KfZ-Schein, der Versicherung den Vertrag gekündigt, den Vorfall auch der Zulassung gemeldet und diese ordnete dann eine Zwangsstillegung an.

Also im Notfall kann man den Versicherungsvertrag kündigen, unter Berufung auf den Verkauf oder nächste Beitragsrechnung steht an und dann geht es auch. Das ist aber der allerletzte Weg mit viel Schreibkram und telefoniererei.

gruss

dennis

Hi Dennis,

In einem familiären Streit mit meinem Vater habe ich einen
Roller wo er den Brief hatte und ich den
KfZ-Schein, der Versicherung den Vertrag gekündigt, den
Vorfall auch der Zulassung gemeldet und diese ordnete dann
eine Zwangsstillegung an.

Ich glaube aber, daß dem neuen Besitzer eine Frist gesetzt werden muß, die mindestens 2 Wochen beträgt. Oder?

ciao
erik

Danke Euch allen! *seufz* (o.w.T.)
!

Hi Erik,

der Zulassung gemeldet und diese ordnete dann

eine Zwangsstillegung an.

Ich glaube aber, daß dem neuen Besitzer eine Frist gesetzt
werden muß, die mindestens 2 Wochen beträgt. Oder?

gut möglich. weiß ich aber net.

gruss

dennis