Auto Abmeldung mit Hindernissen

Hi, vielleicht hat hier ejmand eine Idee wie ich mein Problem lösen könnte. Ich komme aus München und bin mit meinem in München zugelassenen Auto nach Nürnberg gefahren da ich mich für mein Studium zur Zeit zweo Wochen hier aufhalte. In Nürnberg hat das Auto mehr oder weniger den Geist aufgegben und ich verkaufe es nun hier. Der Schein ist im Auto, der Brief allerdings in München.

Wie soll ich die Sache mit dem Abmelden und der Übergabe des Autos an den Käufer regeln, wenn ich es nicht vor der Übergabe abmelden kann und der Brief sich in München befindet? Meine Idee ist folgende: Sobald der Käufer nächste Woche kommt um das Auto abzuholen gebe ich es ihm mit. Allerdings wiegesagt ohne Brief. Vorher montiere ich vorher die Schilder ab, nehme die Schilder mit nach München und wandere mit den Schildern Brief und Schein zur Zulassungsstelle um die Kiste abzumelden. Ist der Schein überhaupt zur Abmeldung erforderlich? Was mache ich eigentlich mit dem Schein?

Habe ich das Auto abgemeldet, lasse ich dem Käufer den Brief postalisch zukommen. Was ist, wenn der Käufer, solange das Auto noch auf mich angemeldet ist, einen Schaden verursacht? Eigentlich könnte er ruhig einen Unfall mit dem Auto verursachen, ohne dass ich schuld bin, denn er hat keinen Schein, keinen Brief und keine Schilder. Das Auto ist quasi besitzerlos. Natürlich darf er mit dem Auto nicht fahren. Ist das so möglich oder kennt jemand eine bessere Option das zu regeln?

Hi!

Wenn jemand in München an den Schein kommt, dann lass ihn dir doch zuschicken (am besten Einschreiben). Dann kannst Du in Nürnberg abmelden und korrekt abgemeldet übergeben.

Das unten beschriebene würde ich nicht machen. Denn auch ohne Schilder gehört Dir das Auto und Du bist verantwortlich.

Gruß, Jan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Wie soll ich die Sache mit dem Abmelden und der Übergabe des
Autos an den Käufer regeln, wenn ich es nicht vor der Übergabe
abmelden kann und der Brief sich in München befindet? Meine
Idee ist folgende: Sobald der Käufer nächste Woche kommt um
das Auto abzuholen gebe ich es ihm mit. Allerdings wiegesagt
ohne Brief. Vorher montiere ich vorher die Schilder ab, nehme
die Schilder mit nach München und wandere mit den Schildern
Brief und Schein zur Zulassungsstelle um die Kiste abzumelden.
Ist der Schein überhaupt zur Abmeldung erforderlich? Was mache
ich eigentlich mit dem Schein?

Der Schein wird bei der Abmeldung einbehalten. Ich würde mir allerdings wie schon beschrieben den Brief aus München schicken lassen.

Habe ich das Auto abgemeldet, lasse ich dem Käufer den Brief
postalisch zukommen. Was ist, wenn der Käufer, solange das
Auto noch auf mich angemeldet ist, einen Schaden verursacht?

Dann haftet zunächst Deine Versicherung.

Eigentlich könnte er ruhig einen Unfall mit dem Auto
verursachen, ohne dass ich schuld bin, denn er hat keinen
Schein, keinen Brief und keine Schilder. Das Auto ist quasi
besitzerlos. Natürlich darf er mit dem Auto nicht fahren. Ist
das so möglich oder kennt jemand eine bessere Option das zu
regeln?

Nein. Es ist nicht ohne Besitzer (auch nicht ohne Eigentümer).
Solange das Auto nicht umgemeldet ist hält sich die Behörde an den letzten eingetragenen Halter.

Also, Brief schicken lassen, abmelden (in Nürnberg) und dann komplett an den Käufer übergeben.

Gruss Jakob

Ich kann mir leider den Brief nicht schicken lassen, weil ich in München alleine wohne. Es bleibt eigentlich nur noch die Möglichkeit, dass de Käufer das Auto eben noch nicht bezahlt und ich ihm erst nach der Abmeldung den Schlüssel und Brief zukommen lasse oder gibt es eine andere Lösung?

Lösungsvorschlag
Hallo!

Da bleibt dir mE leider nur eins: zB mit der Bahn (Wochenend-Ticket!) Samstag nach München fahren, Brief holen, am selben Tag (mit dem selben Ticket) zurück nach Nürnberg, montags in Nürnberg abmelden, Fahrzeug, Brief u „wasserdichten“ Kaufvertrag für Übergabe fertigmachen, Auto übergeben, erledigt. Wird evtl n stressiger Samstag, aber ne andere Möglichkeit wird sich kaum bieten.

Gruss

Mutschy

Hi,
Kaufvertrag machen. Übergabe von Fahrzeug, Papieren und Geld in diesem Vertrag auf ein bestimmtes Datum fixieren.
Alles andere wäre pures Vertrauen für einen der beiden.

Und dann wie schon beschrieben, Papiere holen, abmelden etc.

Es gibt noch die Möglichkeit, dass man ein abgemeldetes Kfz übergibt und im Vertrag festlegtm, dass man das Kfz innrhalb 3 Tagen ummelden muss.
Eine Kopie dieses Vertrages geht dann an Versicherung und Zulassungsstelle.
(Gibt dazu aber Musterverträge bei adac etc.)

Ich persönlich würde ein Kfz aber nie angemeldet übergeben. Die Versicherung wird zwar beim neuen Besitzer nachhaken… wenn der aber nicht fassbar ist, wirst du für alle Schäden verantwortlich gemacht… und später abmelden kannst du ja nicht… nicht einmal eine Diebstahlanzeige aufgeben.

Gruß
BJ

Hi BJ,

Es gibt noch die Möglichkeit, dass man ein abgemeldetes Kfz
übergibt und im Vertrag festlegtm, dass man das Kfz innrhalb 3
Tagen ummelden muss.

Warum sollte sich der Käufer vertraglich verpflichten ein abgemeldetes Auto innerhalb von 3 Tagen wieder zuzulassen?
Im übrigen sind Veträge ja immer sehr schön, aber ich habe es selbst oft erlebt das sich an Verträge in diesem Punkt nicht gehalten wird und der Verkäufer hat Ärger und Laufereien.
Ich regele das dann so, dass der Käufer in diesem Punkt erst garnicht die Möglichkeit hat den Vertragspunkt nicht zu erfüllen und verkaufe das Auto abgemeldet.

Gruss Jakob

Hi,

das ist natürlich was anderes. Um klare Verhältnisse zu schaffen würde ich erst abmelden und dann, wenn alle Formalitäten erledigt sind, wird das Auto nebst Papieren übergeben und das Geld übergeben.
Halte ich für die sauberste Möglichkeit.

Gruss Jakob

Macht es eigentlich einen Sinn, wenn ich das Auto abgemeldet übergebe? Eigentlich sollte man es ja mit dem Käufer zusammen ummelden? Wenn der Käufer mit dem abgemeldet Fahrzeug einen Unfall verursacht, wird dann die letzte im KFZ Brief angegebene Person belangt?

Noch mal zum Verständnis: Ich übergebe ein auf mich angemeldetes, nicht fahrbereites KFZ ohne Brief, ohne Schein und ohne Schilder an den Käufer. Drei Tage später melde ich es ab und lasse dem Käufer den Brief, und die Stillegungsbescheinigung zukommen. Ist das so problematisch? Der kann mit dem Auto nicht mal fahren…

Kaufvertrag machen. Übergabe von Fahrzeug, Papieren und Geld
in diesem Vertrag auf ein bestimmtes Datum fixieren.
Alles andere wäre pures Vertrauen für einen der beiden.

Guter Tipp, habe mir soetwas mal ausgedruckt.

Hi,

Macht es eigentlich einen Sinn, wenn ich das Auto abgemeldet
übergebe? Eigentlich sollte man es ja mit dem Käufer zusammen
ummelden? Wenn der Käufer mit dem abgemeldet Fahrzeug einen
Unfall verursacht, wird dann die letzte im KFZ Brief
angegebene Person belangt?

Das kommt darauf an. Wenn im Vertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe stehen kannst Du Dir im Zweifel auf zivilrechtlichem Wege den Dir evtl. finanziell entstandenen Schaden zurückholen.
Deine Versicherung haftet ja solange. Erstens, weil das Auto zwar keine Kennzeichen mehr hat, trotzdem aber noch zugelassen ist, und zweitens aufgrund der 1 monatigen Nachhaftung.

Noch mal zum Verständnis: Ich übergebe ein auf mich
angemeldetes, nicht fahrbereites KFZ ohne Brief, ohne Schein
und ohne Schilder an den Käufer. Drei Tage später melde ich es
ab und lasse dem Käufer den Brief, und die
Stillegungsbescheinigung zukommen. Ist das so problematisch?
Der kann mit dem Auto nicht mal fahren…

Nö, problematisch ist das eigentlich nicht. Ich frage mich nur warum ihr die Übergabe nicht um ein paar Tage verschiebt und dann das abgemeldete Auto mit Brief übergeben wird.
Dem Käufer nützt das Auto ohne Brief nichts, warum soll also das Auto vorher übergeben werden, erst recht wenn es nicht einmal fahrbereit ist?

Gruss Jakob

Kaufvertrag machen. Übergabe von Fahrzeug, Papieren und Geld
in diesem Vertrag auf ein bestimmtes Datum fixieren.
Alles andere wäre pures Vertrauen für einen der beiden.

Guter Tipp, habe mir soetwas mal ausgedruckt.

Hallo,

ganz klar: Niemals ein Auto übergeben, das noch angemeldet ist. Auch nicht, wenn es nicht mehr fahrbereit ist. Lass den Käufer das Auto abschleppen und er fährt dem schleppenden Wagen hinten auf.

Das würde ich übrigens auch nicht machen, wenn man die Papiere und Schilder nicht mit übergibt.
Wobei es mich wundert, dass sich ein Käufer darauf überhaupt einlässt.
Wenn ich als Käufer einen Kaufvertrag unterschreibe und das Geld bezahle, dann will ich auch das Auto gleich mitnehmen. Aber das ist nicht Dein Problem.

Meiner Meinung nach gibt es keinen sinnvollen Weg, solange Du den Brief nicht in der Hand hast und den Wagen abmelden kannst bzw. zusammen mit dem Käufer bei der Zulassungsstelle ummelden kannst.

Beste Grüße
Guido

Hallo Jakob,

Der Schein wird bei der Abmeldung einbehalten.

Kann sein, dass das noch nicht überall so gemacht wird, aber seit einigen Monaten wird normalerweise der alte Schein entwertet und wieder ausgehändigt. Dafür gibt es keine extra Abmeldebescheinigung mehr. Erst bei der Wiederzulassung wird der alte Schein eingezogen.

Beste Grüße
Guido

Hallo Guido,

also bei uns ist es definitiv so. Ich habe erst vor zwei Wochen ein Auto abgemeldet.
Hmm, und was schick ich der Versicherung als Abmeldenachweis?
Eine Kopie des entwerteten Scheins?
Ich habe hier noch KFZ-Briefe rumliegen aber keine Scheine :wink:
Bei uns ist die Abmeldebescheinigung gleichzeitig die Quittung für die Abmeldegebühr.
Naja, andere Orte, andere Sitten.

Gruss Jakob

So, ich habe heute den Brief geholt. Die optimale Lösung wäre also, dass ich zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle gehe und das Auto UMmelde. Es wird also direkt wieder auf ihn zugelassen.

Warum sollte er allerdings ein Auto zulassen, dass aktuell nicht fahrbereit ist und erstmal repariert werden muss…

Was habe ich für Risiken, wenn ich ein abgemeldetes Auto übergebe? Wie ist das mit dieser einmonatigen Nachhaftung?

Und die letzet Frage: Was wird alles benötigt, wenn ich zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle gehe?

Warum sollte sich der Käufer vertraglich verpflichten ein
abgemeldetes Auto innerhalb von 3 Tagen wieder zuzulassen?

Hi Jakob,
naja. Du weißt ja. Wenn es im Vertrag steht, bist du nach dieser Zeit nicht mehr verantwortlich und deine Versicherung muss auch nicht mehr zahlen. Die Steuern bekommst du daraufhin auch zurück usw…

Aber wie schon gesagt: MIR wäre das auch zu unsicher.
Abgemeldet weiß ich dann wenigstens, dass da NIX passieren kann.

Gruß
BJ

Hi Guido,
das würd ja bedeuten, dass dem Halter durch den neuen Fahrzeugbrief Teil 1/2 ein Nachteil entstehen würde.

Auf dem Schein ist nicht vermerkt, wann die nächste AU fällig ist. Bei älteren Kfz ist der AU-Termin nicht identisch mit dem HU-Termin, weil anderer Turnus (jährlich).

Ich habe also nix für meine Versicherung in der Hand, was ich sofort im Original zuschicken kann, damit die Bescheid wissen.

Da MUSS es doch noch was anderes als Beleg geben *grübel*
Wird wohl eher mit der Umstellung zu tun haben ?
Gruß
BJ

Hi,

So, ich habe heute den Brief geholt. Die optimale Lösung wäre
also, dass ich zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle
gehe und das Auto UMmelde. Es wird also direkt wieder auf ihn
zugelassen.

Das ist m.E. die sauberste Lösung.

Warum sollte er allerdings ein Auto zulassen, dass aktuell
nicht fahrbereit ist und erstmal repariert werden muss…

Das musst Du den Käufer fragen :wink:
Vielleicht ist er in der Lage das Auto kurzfristig zu reparieren und kann dann schon bald damit fahren?

Was habe ich für Risiken, wenn ich ein abgemeldetes Auto
übergebe? Wie ist das mit dieser einmonatigen Nachhaftung?

Die Nachhaftung ist dem Versicherer vorgeschrieben, da geht kein Weg dran vorbei. Kommt aber selten zum Tragen. Meldet er das Auto bei Übergabe mit Dir zusammen um bist Du doch gut dran?
Warum er das macht kann Dir dann egal sein. Du bist raus aus dem Thema.

Und die letzet Frage: Was wird alles benötigt, wenn ich
zusammen mit dem Käufer zur Zulassungsstelle gehe?

Du brauchst den KFZ-Brief, den KFZ-Schein und die Kennzeichen.
Bleibt das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk, dann bleibt das alte Kennzeichen. Der Käufer braucht eine Deckungskarte und seinen Personalausweis.
Bei dieser Gelegenheit bekommt er allerdings dann die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1+2). Ich gehe jetzt davon aus das Du noch die alten Papiere hast.

Gruss Jakob

Hi BJ,

naja. Du weißt ja. Wenn es im Vertrag steht, bist du nach
dieser Zeit nicht mehr verantwortlich und deine Versicherung
muss auch nicht mehr zahlen. Die Steuern bekommst du daraufhin
auch zurück usw…

Der Vertrag ist Zivilrecht. Wenn sich der Käufer nicht dran hält nützt Dir das in der Praxis wenig. Die Versicherung ist gesetzlich zu 1 monatiger Nachhaftung verpflichtet.

Nur hattest Du geschrieben:
Es gibt noch die Möglichkeit, dass man ein abgemeldetes Kfz übergibt und im Vertrag festlegtm, dass man das Kfz innrhalb 3 Tagen ummelden muss.

Warum soll sich der Käufer vertraglich verpflichten das abgemeldete Auto wieder zuzulassen?
Er kann es auch ausschlachten, sich als Wohnzimmerschmuck herrichten oder sonstwas. Wenn er beispielsweise das Auto wieder ordentlich herrichten will kann es sein dass er das Auto vielleicht erst ein halbes Jahr später wieder zulassen will.

Aber wie schon gesagt: MIR wäre das auch zu unsicher.
Abgemeldet weiß ich dann wenigstens, dass da NIX passieren
kann.

Daraus entnehme ich das obiges Zitat eher ein Tippfehler ist?
Du meintest also die vertragliche Verpflichtung, das angemeldete Auto innerhalb von 3 Tagen umzumelden?
Das geht natürlich, aber ich habe denkbar schlechte Erfahrungen damit.
Die Adresse des Käufers ist in der Praxis nicht nachprüfbar. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, so muss man erstmal rausfinden wo der Kerl steckt.
Zu diesem Zweck schreibe ich mir immer das Kennzeichen des Autos auf mit dem der Käufer kommt, auch wenn er mit einem Freund kommt und es nicht sein Auto ist. Einen Anhaltspunkt bietet das im Zweifel immer.
Beim Autoverkauf habe ich schon die kuriosesten Sachen erlebt, da kann man nicht vorsichtig genug sein.

Gruss Jakob

Gruß
BJ

Die Nachhaftung ist dem Versicherer vorgeschrieben, da geht
kein Weg dran vorbei. Kommt aber selten zum Tragen. Meldet er
das Auto bei Übergabe mit Dir zusammen um bist Du doch gut
dran?
Warum er das macht kann Dir dann egal sein. Du bist raus aus
dem Thema.

Ich brauche doch aber eine gültige AU und einen TÜV, damit das Auto wieder auf den Käufer zugelassen werden kann. Die AU ist abgelaufen und kann in der Kürze der Zeit auch nicht erneuert werden. Brauche ich für TÜV und AU eine Bescheinigung oder reichen die Plaketten auf den Nummernschildern?

Zur Nachhaftung: Wenn der Käufer also mit dem abgemeldeten KFZ einen Umfall baut, bin ich als letzter Besitzer dran? Super, da hätte ich ja gar nicht nach München fahren brauchen um den Schein zu holen, sondern hätte es auch einfach angemeldet übergeben können…

Die Lösung ist vielleicht ein Gebrauchtwagenverkaufvertrag, die es vom ADAC gibt. Muss hier nochmal genauer reinschauen…

Hallo nochmal,

Ich brauche doch aber eine gültige AU und einen TÜV, damit das
Auto wieder auf den Käufer zugelassen werden kann. Die AU ist
abgelaufen und kann in der Kürze der Zeit auch nicht erneuert
werden. Brauche ich für TÜV und AU eine Bescheinigung oder
reichen die Plaketten auf den Nummernschildern?

Teufel auch, das habe ich vergessen zu erwähnen bzw. ging ich irgendwie davon aus. TÜV- und AU-Bescheinigung brauchst Du natürlich. Die Plaketten reichen nicht aus.

Zur Nachhaftung: Wenn der Käufer also mit dem abgemeldeten KFZ
einen Umfall baut, bin ich als letzter Besitzer dran? Super,
da hätte ich ja gar nicht nach München fahren brauchen um den
Schein zu holen, sondern hätte es auch einfach angemeldet
übergeben können…

Nun, die Nachhaftung ist kaum bekannt aber trotzdem den Versicherern gesetzlich vorgeschrieben. Sollte was passieren hast Du zivilrechtliche Ansprüche an den Käufer. Das ist im Falle eines Falles natürlich nur ein schwacher Trost.

Die Lösung ist vielleicht ein Gebrauchtwagenverkaufvertrag,
die es vom ADAC gibt. Muss hier nochmal genauer reinschauen…

Ein ordentlicher Kaufvertrag ist ein absolutes Muss.
Ganz wichtig: Ort, Zeit und Datum der Übergabe und der Gewährleistungsausschluss.
Solltest Du das so handhaben und das Auto ist abgemeldet sollte alles eigentlich gut laufen.

Gruss Jakob