Auto abschleppen - Führerscheinklasse 2?

Moin,

habe ich da etwas nicht mitbekommen?
Braucht man neuerdings einen Führerschein Klasse 2, um ein Auto abzuschleppen?

Ich zitiere mal aus einem Zeitungsartikel:
„Bei Kontrollen haben Polizeibeamte […] drei Fahrer erwischt, die sich zwar hinters Lenkrad gesetzt hatten, jedoch nicht die erforderlichen Führerscheinklassen besitzen. Ein Fahrer hatte nicht beachtet, dass er für das Abschleppen eines Autos mittlerweile Klasse zwei vorweisen muss.“

Ciao, Thorsten

Messezimmer & EXPO-Zimmer in Hannover:
www.0511-info.de/messezimmer

Moin,

habe ich da etwas nicht mitbekommen?
Braucht man neuerdings einen Führerschein
Klasse 2, um ein Auto abzuschleppen?

Hi Thorsten…

Ja stimmt. Normalerweise brauchst Du wenn du ein anderes Fahrzeug abschleppen willst den Führerschein der Klasse 2. (Keine Ahnung wie der jetzt heißt)

Aber andere Frage… wer hält sich denn da drann??
Oder besser gefragt: wer weiß das schon?

Wenn ich ganz ehrlich bin verstehe ich den Sinn dieser Regelung eh nicht.
Wozu brauche ich da nen LKW Schein dafür, ich fahr soch nicht mit nen Anhänger in der Gegend rum?
Allerdings wenn man so manchmal mitbekommt mit welchen atemberaubenden Geschwindigkeiten sich Leute gegenseitig abschleppen dann wundert mich garnixmher…

Claus

DL9NEK End Msg.

)

Moin,

habe ich da etwas nicht mitbekommen?
Braucht man neuerdings einen Führerschein
Klasse 2, um ein Auto abzuschleppen?

Ich zitiere mal aus einem
Zeitungsartikel:
„Bei Kontrollen haben Polizeibeamte […]
drei Fahrer erwischt, die sich zwar
hinters Lenkrad gesetzt hatten, jedoch
nicht die erforderlichen
Führerscheinklassen besitzen. Ein Fahrer
hatte nicht beachtet, dass er für das
Abschleppen eines Autos mittlerweile
Klasse zwei vorweisen muss.“

Ciao, Thorsten

Hi,

das wäre mir auch völlig neu. Meines Wissens braucht der Lenker des abgeschleppten Fahrzeugs sogar überhaupt keinen Führerschein.

Max

Moin !
Ist mir auch neu, dann kann ich ja mein Seil wegwerfen…

Auf diesem Link wird es noch so beschrieben, daß der Fahrer nur den für seinen wagen erforderlichen schein braucht:
http://www.geocities.com/Paris/2038/Narizin-Abschlep…

Grüße

heavyfuel

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Moin Max

Meines
Wissens braucht der Lenker des
abgeschleppten Fahrzeugs sogar überhaupt
keinen Führerschein.

Ja, hier ging es allerdings um das *abschleppende* Fahrzeug!

Ciao, Thorsten

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Moin Claus

Ja stimmt. Normalerweise brauchst Du wenn
du ein anderes Fahrzeug abschleppen
willst den Führerschein der Klasse 2.
(Keine Ahnung wie der jetzt heißt)

Das ist auch eine der Verwirrungen in dem Artikel: Dort klingt das ja so als wäre diese Regelung neu - aber andererseits gibt es bei den „neuen“ Führerscheinen ja keine Klasse 2 mehr, nur noch A, B, C (wer fühlt sich da nicht an Dolly Buster erinnert :wink:) D und was weiss-ich-noch-alles…

Aber andere Frage… wer hält sich denn da
drann??
Oder besser gefragt: wer weiß das schon?

Eben - siehe dieses Thread: drei Leute, vier Meinungen…

Ich glaube ich werde bei Gelegenheit mal auf unserem örtlichen Polizeirevier nachfragen…

Ciao, Thorsten

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Moin Max

Meines
Wissens braucht der Lenker des
abgeschleppten Fahrzeugs sogar überhaupt
keinen Führerschein.

Ja, hier ging es allerdings um das
*abschleppende* Fahrzeug!

Ciao, Thorsten

hai,

war mir schon klar. habe ich auch gesacht dass der nur klasse 3 braucht soweit ich weiss. der rest war nur ne unnütze zusatzinfo.

Max

Moin Max

habe ich auch gesacht
dass der nur klasse 3 braucht soweit ich
weiss.

Ähm, nö, lies Dir Deinen Artikel nochmal durch, da stand davon nix…

Ciao, Thorsten

Messezimmer & EXPO-Zimmer in Hannover:
www.0511-info.de/messezimmer

Hi Thorsten

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, verhält sich das beim (Ab)schleppen wie folgt…

Ist das geschleppte Auto fahruntüchtig, dann braucht der Fahrer des schleppenden Wagens bloß die Führerscheinklasse 3. Schließlich soll ja jeder einem liegengebliebenen Fahrer helfen können.
Ist das geschleppte Fahrzeug jedoch fahrtüchtig und lediglich nicht angemeldet, so braucht der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs tatsächlich die Klasse 2, da es sich nun nicht um eine ‚Notsituation‘ handelt, sondern um einen Zug mit mehr als 3 Achsen.

Gruss
Frank

das ist auch mein halbwissen zu diesem thema… der unterschied ist, ob abgeschleppt wird oder geschleppt.
abschleppen = defektes fahrzeug zur werkstatt, klasse 3
schleppen = funktionstüchtiges fahrzeug zum käufer, oder sowas… dann klasse 2
nun ist ja bei jedem auto schnell mal eine hauptsicherung gezogen oder der verteilerfinger entfernt… oder? :wink:

Moin Max

habe ich auch gesacht
dass der nur klasse 3 braucht soweit ich
weiss.

Ähm, nö, lies Dir Deinen Artikel nochmal
durch, da stand davon nix…

Ciao, Thorsten

hi Thorsten,

hmmm ähh doch.
erstens: „das wäre mir neu“ bezieht sich auf die Aussage der Abschlepper benötige Klasse 2.
zweitens: „Der …des abgeschleppten … sogar…“ bezieht sich auf den Fahrer des abgeschleppten.

Max

hi thorsten,

es geht tatsächlich nur darum, ob das abzuschleppende fahrzeug angemeldet ist oder nicht. ist das abzuschl.fz. angemeldet, benötigt der ziehende fahrer kl.3. ist das abzuschl.fz. nicht angemeldet, benötigt der ziehende fahrer kl.2 (mehr als drei achsen). der fahrer des abzuschl.fz. muß lediglich körperlich und geistig in der lage sein, das fz. zu lenken und benötigt keinen fs.

Martin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, ich gehe davon aus, der Fahrer im ziehenden Fahrzeug braucht die gültige Fahrerlaubnis für sein Auto zum abschleppen bis in die nächste Werkstatt. Der Fahrer im defekten KFZ braucht keinen Führerschein.

Stelle Deine Frage doch mal unter
Business – Recht
Ich habe dort auf Anfragen sehr kompetent Antwort erhalten.
Tschüss Clemenz

Moin,
habe ich da etwas nicht mitbekommen?
Braucht man neuerdings einen Führerschein
Klasse 2, um ein Auto abzuschleppen?
Ciao, Thorsten
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