Auto abschreiben in der Einkommensteuererklärung

… Einkommensteuererklärung
Hallo zusammen,
ich sitze jetzt schon seit Tagen an meiner Steuererklärung und komme an einer Stelle nicht weiter.
Auf dem Weg zur Arbeit hatte ich am 17. Januar 2011 einen Autounfall wegen Glätte-Totalschaden.Habe von niemandem Geld bekommen auch nicht von Schrott.
Ich habe das Auto am 15.11.2010 für 2500 € gekauft nd nach Taxman hat es noch einen Wert von 1979,17.
Nun verstehe ich nicht unter welchem Punkt ich das jetzt in der steuererklärung Abschreiben kann, wieviele Jahre und wieviel €.
Oder kann ich das bei dieser geringen Summe nur einmal absetzen und fertig?
Ich hab mir extra Taxman gekauft und wollte jetzt vermeiden, wegen dieser einen Frage zum Steuerberater gehen zu müssen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

lieben Gruß
lilli

hallo lilli90

abschreibung nur dann wenn es sich um ein firmenfahrzeug handelt, wenn du eine firma angemeldet hast. geht nicht im privaten bereich.

die kosten des unfalles bei privatpersonen sind unter außergewöhnliche belastungen einzutragen.

vielleicht konnte ich etwas helfen
grüße hook

Hallo lilli90,

wo man das jetzt genau einträgt, weiß ich auch nicht so genau. Früher konntest es unter außergewöhnliche Belastungen aufführen
lg gartehei

hallo!

erstens: absetzbar sind derartige beträge nur dann, wenn der unfall in einem direkten zusammenhang mit der erwerbstätigkeit steht. also: ist der unfall passiert auf dem weg zur bzw. von der arbeit?
wenn nicht: keine chance auf anrechenbarkeit.
zweitens: trifft pkt 1 zu, dann kannst du den kfz-wert (schätzung in diesem falle) abzgl. eines eventuellen restwerts (z.b. schrotthändler zahlt noch 200euro) als werbungskosten voll ansetzen für das jahr.
weitere informationen dazu erhältst du z.b. unter:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/f9835.htm
http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuererklaerun…
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Weg-…

saludos, borito

Hallo,

unter den Werbungskosten mit einer Extra-Aufstellung (Unfall, Restwert, etc).

Ja, es war ja nur ein Unfall.
Sonst würde es über die Nutzungsdauer (meist nimmt man 5-6 Jahre an) abgeschrieben, aber solange hattest Du das Auto ja nicht, und wenn’s Dir privat gehört, unterstellt das FA Dir sowieso private Nutzung und streicht das.
Aber als Totalschaden auf dem Weg zur Arbeit sollte es (mit den entsprechenden Unterlagen) klappen.

Viele Grüße

Paola