Auto abschreiben - Pflichten!?

Hallo!

Herr M. und Frau P. sind Künstler bzw. Ärztin! Beide fallen bekanntlich nicht unter das Gewerbe und sind Gewerbesteuer befreit! Sie als Ärztin und er als Künstler!

Beide haben jeweils ein Auto und wollen diese abschreiben! Allerdings benutzen Sie die KFZ auch für Privatfahrten! Herr M. kommt auf eine geschäftl. Nutzung von

Hallo!

auch Hallo!
Mann und Frau müssen jeder für sich errechnen, was günstiger ist.

  1. Möglichkeit: alle Kfz-Kosten incl. Abschreibung sind Betriebsausgaben, dann ist der private Anteil auch zu versteueren, dieser ist ENTWEDER nach der 1% Regelung ODER prozentual nach Fahrtenbuch ermitteln.
  2. Möglichkeit: Das Auto ist Privatvermögen, dann müssen die betrieblich gefahrenen Fahrten aufgeschreiben werden, dann gibts die 0,30Cent pro gefahrenen km, kein Vorsteuerabzug möglich aus der Pauschale.

Hallo!

auch Hallo!

Hi,

Mann und Frau müssen jeder für sich errechnen, was günstiger
ist.

Nur die Frau hat ein Wahlrecht, vgl. Willkür von Betriebsvermögen.

  1. Möglichkeit: alle Kfz-Kosten incl. Abschreibung sind
    Betriebsausgaben, dann ist der private Anteil auch zu
    versteueren, dieser ist ENTWEDER nach der 1% Regelung ODER
    prozentual nach Fahrtenbuch ermitteln.
  2. Möglichkeit: Das Auto ist Privatvermögen, dann müssen die
    betrieblich gefahrenen Fahrten aufgeschreiben werden, dann
    gibts die 0,30Cent pro gefahrenen km, kein Vorsteuerabzug
    möglich aus der Pauschale.

Das Fahrzeug des Arztes wird zu weniger als 10% betrieblich genutzt, daher scheidet auch der Ansatz als Betriebsvermögens aus bzw. das Fahrzeug ist zwingend dem Privatvermögen zuzurechnen.
In diesem Fall nur Pauschalierung mit EUR 0,30/gef.Kilometer bzw. Einzelkostennachweis i.V. mit einem erleichterten Fahrtenbuch ( nur Aufzeichnung betr.Fahrten ). Keine Besteuerung der Privatnutzung.

Überhaupt: Rechne nochmals genauer nach, womöglich liegt die betriebliche Nutzung ja doch höher.

Ciao

Bj

hm…

Das Fahrzeug des Arztes wird zu weniger als 10% betrieblich
genutzt, daher scheidet auch der Ansatz als Betriebsvermögens
aus bzw. das Fahrzeug ist zwingend dem Privatvermögen
zuzurechnen.

ne, der Arzt ist doch die Ärtzin, oder?

Überhaupt: Rechne nochmals genauer nach, womöglich liegt die
betriebliche Nutzung ja doch höher.

ja, genau, der Tipp ist Prima, wollte ich auch noch schreiben,
Grüsse,
Sibylle