Auto absetzen ohne Einnahmen

Hallo,

habe eine Frage zum absetzen eines pkw’s.

Jemand habt dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet, welches aber keine Umsätze gemacht hat.

Wenn er sich nun ein (zweiten) Pkw zulegen würde Preis ca. 10.000€, per leasing oder kreditkauf.

Könnte er dieses Jahr noch irgend etwas absetzen? Gewerbetechnisch, also eine minus billianz.

Er steht außerdem noch in einem normalem arbeitsverhältniss, Jahresumsatz ca. 32.000€.

Danke im voraus für eure antworten.

Lg Kevin

Hallo,

habe eine Frage zum absetzen eines pkw’s.

Jemand habt dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet, welches aber
keine Umsätze gemacht hat.

Aha. Wird es denn jemals Umsätze machen?

Wenn er sich nun ein (zweiten) Pkw zulegen würde Preis ca.
10.000€, per leasing oder kreditkauf.

Könnte er dieses Jahr noch irgend etwas absetzen?

Würde der PKW denn überhaupt für das Gewerbe genutzt werden? Wenn ja, in welchem Umfang?

Gewerbetechnisch, also eine minus billianz.

Sowas gibts nicht. Eine Bilanz muss immer auf beiden Seiten das gleiche Ergebnis aufweisen.

Er steht außerdem noch in einem normalem arbeitsverhältniss,
Jahresumsatz ca. 32.000€.

Umsatz gibts nur bei einer selbständigen Tätigkeit…

Bruttolohn ist wohl gemeint, oder?

Guten Tag,

Hallo,

habe eine Frage zum absetzen eines pkw’s.

Jemand habt dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet, welches aber
keine Umsätze gemacht hat.

Aha. Wird es denn jemals Umsätze machen?

Ja, nächstes jahr soll es umsätze geben.
Was wäre wenn nein?

Wenn er sich nun ein (zweiten) Pkw zulegen würde Preis ca.
10.000€, per leasing oder kreditkauf.

Könnte er dieses Jahr noch irgend etwas absetzen?

Würde der PKW denn überhaupt für das Gewerbe genutzt werden?
Wenn ja, in welchem Umfang?

Ja, um zu denkunden zu fahren.

Gewerbetechnisch, also eine minus billianz.

Sowas gibts nicht. Eine Bilanz muss immer auf beiden Seiten
das gleiche Ergebnis aufweisen.

Okay

Er steht außerdem noch in einem normalem arbeitsverhältniss,
Jahresumsatz ca. 32.000€.

Umsatz gibts nur bei einer selbständigen Tätigkeit…

Bruttolohn ist wohl gemeint, oder?

Richtig

Wenn er also mehr ausgabdn als einnyhmen hàtte, wurde er dann etwas erstattet bekommen? Z.b. Mws!

Kevin

Ja, nächstes jahr soll es umsätze geben.
Was wäre wenn nein?

Dann riecht das ganze nach Gestaltungsmißbrauch, §42 AO. Ich kauf mir ein dickes Auto und weil ich mirs nicht leisten kann, versuche ich mit illegalen Tricks das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen.

Ja, um zu denkunden zu fahren.

Warum habe ich keine Einnahmen wenn es Kunden gibt.

Wenn er also mehr ausgabdn als einnyhmen hàtte, wurde er dann
etwas erstattet bekommen? Z.b. Mws!

Yep. Vielleicht USt und ESt

Ein Kraftfahrzeug kann als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn es zu mehr als 50% für betriebliche Zwelce genutzt wird. Dies sollte durch eine Fahrtenaufstellung nachgewiesen werden.

Gruß

Jörg

Ja, nächstes jahr soll es umsätze geben.
Was wäre wenn nein?

Dann riecht das ganze nach Gestaltungsmißbrauch, §42 AO. Ich
kauf mir ein dickes Auto und weil ich mirs nicht leisten kann,
versuche ich mit illegalen Tricks das Finanzamt an den Kosten
zu beteiligen.

Ja, um zu denkunden zu fahren.

Warum habe ich keine Einnahmen wenn es Kunden gibt.

Ich habe möglicherweise keine Gewinne, wenn es Kunden gibt, aber Umsätze werde ich doch wohl haben???

Wenn er also mehr ausgabdn als einnyhmen hàtte, wurde er dann
etwas erstattet bekommen? Z.b. Mws!

Yep. Vielleicht USt und ESt

Ggf. Umsatzsteuer. ESt wohl kaum, wenn das Unternehmen keine Gewinne macht, zahlt es auch keine ESt.

Servus,

ESt zahlt nicht das Unternehmen, sondern der Unternehmer, und bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden zunächst alle Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte aufaddiert.

Dieser Satz aus dem Sachverhalt:

Er steht außerdem noch in einem normalem arbeitsverhältniss, Jahresumsatz ca. 32.000€.

sollte in diesem Zusammenhang zu Denken geben. Daß der Begriff „Jahresumsatz“ irrtümlich verwendet worden ist, wurde ja in der Zwischenzeit geklärt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ESt zahlt nicht das Unternehmen, sondern der Unternehmer, und
bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden
zunächst alle Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte
aufaddiert.

Dieser Satz aus dem Sachverhalt:

Er steht außerdem noch in einem normalem arbeitsverhältniss, Jahresumsatz ca. 32.000€.

sollte in diesem Zusammenhang zu Denken geben. Daß der Begriff
„Jahresumsatz“ irrtümlich verwendet worden ist, wurde ja in
der Zwischenzeit geklärt.

Ok, stimmt, da habe ich mich ebefalls ungenau ausgedrückt. Trotzdem verstehe ich nicht, wieso ESt erstatt wird, wenn für ein Unternehmen, das keine Gewinne macht, ein Auto angeschafft wird.
Ein Autokauf mindert doch nur die Gewinne des Unternehmens. Damit würde der Unternehmer natürlich weniger ESt zahlen, allerdings hatte ich hier verstanden, dass das Unternehmen eh keine Gewinne (sondern Verluste macht).
Ich dachte, diese muss der Unternehmer tragen, quasi als unternehmerisches Risiko. Oder darf er die Verluste aus seinem Unternehmen mit den Einkünften aus anderen Tätigkeiten verrechnen und so seine ESt mindern?

Servus,

Oder darf er die Verluste aus seinem
Unternehmen mit den Einkünften aus anderen Tätigkeiten
verrechnen und so seine ESt mindern?

er hat keine Wahl: Er muß. Bloß beim Verlustrücktrag kann er entscheiden, ob er ihn haben will, oder den Verlust auf das/die Folgejahr/e vortragen möchte.

Schöne Grüße

MM

Oder darf er die Verluste aus seinem
Unternehmen mit den Einkünften aus anderen Tätigkeiten
verrechnen und so seine ESt mindern?

er hat keine Wahl: Er muß. Bloß beim Verlustrücktrag kann er
entscheiden, ob er ihn haben will, oder den Verlust auf
das/die Folgejahr/e vortragen möchte.

Aha, das ist ja nett. Wenn ich dann Finanzamt wäre, würde ich aber ganz 100%ig wasserdicht prüfen, ob das Auto auch ein rein betrieblich genutztes ist. Sonst gründet demnächst jeder ein Gewerbe ohne Gewinne, wenn er ein Auto kaufen will :wink:.

Genau so ist es, das Finanzamt wird das auch prüfen wenn es zu dämlich angestellt wird.

Gruß

Jörg

Ja, nächstes jahr soll es umsätze geben.
Was wäre wenn nein?

Ein Kraftfahrzeug kann als Betriebsvermögen behandelt werden,
wenn es zu mehr als 50% für betriebliche Zwelce genutzt wird.
Dies sollte durch eine Fahrtenaufstellung nachgewiesen werden.

Reichen bei der USt nicht sogar schon 10% betriebliche Nutzung, um es wie Betriebsvermögen zu behandeln?

Gruß
Stefan

Ja, aber erklär mal einem Laien, dass es unterschiedliche Voraussetzungen für ESt und USt gibt.

Gruß

Jörg

Ähm-die 10% reichen beim Betriebsvermögen auch schon…
Ich mein ja bloss…