Ich zitiere aus einer Zeitung und bitte um Kommentare:
Bei Autos mit unternehmerischer Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent kann man das Fahrzeug dem Firmenvermögen zuordnen, muss es aber nicht. „Das, was man einkommensteuerlich so macht, kann ich umsatzsteuerlich anders machen. Ich kann das Auto einkommensteuerlich als Privatvermögen behandeln, umsatzsteuerlich ordnet man den Wagen aber dem Unternehmensvermögen zu“, erläutert…… Dann können bei der Einkommensteuer , die Aufwendungen für betriebliche Fahrten in tatsächlicher Höhe, mindestens aber die Pauschale von 0,30 Euro, als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Veräußerungspreis später ist steuerfrei.
Da das Auto umsatzsteuerlich aber dem Unternehmen zugeordnet wurde, kann die Vorsteuer abgezogen werden, wenn man ein Unternehmen betreibt, das umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführt.
**„Mit dieser Gestaltungsmöglichkeit Kfz umsatzsteuerlich dem Unternehmen zuzuordnen und ertragsteuerlich als Privatvermögen zu behandeln, bekomme ich nicht nur den Veräußerungspreis für ein Auto steuerfrei.
Auch die Vorsteuererstattung vom Finanzamtgeld in das Privatvermögen und muss bei der Einkommensteuer nicht versteuert werden,**
erläutert … die Strategie, Einkommensteuer und Umsatzsteuer gegeneinander auszuspielen. Da kommen leicht ein paar 1000 € zusammen.