in soweit schon eine gute Ergänzung
Hallo
Hallo,
Neben den wichtigen Regeln des Forums ( Brettinfos bzgl. FAQ:1129 )
Die hat er aber beachtet. Die einzige persönliche Mitteilung
war, dass er sich im Sozialrecht nicht auskennt.
Das " Re " kann dann zu Deiner ersten Antwort abgeleitet kommen:
Angenommen das Auto wäre im aktuellen Zeitwert noch wirklich 15K wert.
Würde das JC dann nicht zunächst der akuten Hilfsbedürftigkeit nachgehend prüfen, in welchem Zeitrahmen ein " Porsche " dann notfalls verkäuflich sein könnte ?
Die Frage für ALG II sollte doch zunächst sein, was sich in der Berechnung vorhandenem Vermögens daraus grundsätzlich herausholen lassen könnte. ( real )
Die erste Frage wäre also, was überhaupt an verwertbaren / umsetzbaren
Gegenständen Geldes wert sein könnte.
Meines Wissens sind es allemein sämtliche Gegenstände, die nicht dem direktem Überleben als veräußerbares Vermögen angesehen werden könnten.
Schließen wir mal angemessene ( wertige ) Gegenstände der persönlichen Grundeinrichtung ( Lebenhaltung ) aus, dann könnten auch andere " Materialien " noch zur Vermögensgrenze je nach Alter anrechenbar sein.
Es sei die Annahme, dass keine Sparvermögen etc. vorhanden wären.
Nun kann man diskutieren, ob ein " Porsche " + anrechenbare weitere Gegenstände die Vermögensbeträge oder auch einzelbezogen eine allgemeine Verwertbarkeit zwingend vorraussetzen würden.
Es sei ferner anzunehmen:
- Der PKW wird im Wert nicht steigen
- Das materielle " Vermögen " wäre selbst nicht an vorhandenen Gegenständen annähernd zu sehen.
Damit also zu sehen, dass das " Runterlassen der Hose " beim ALG II nicht nur von einer verwertbaren Sache alleinig abhängt.
Notlage ist begründbar…Schlüpper runna …
Wer wird erst mit ALG II direkt vor der Brust anfragen ?
Viele Grüße
mfg
nutzlos