Auto – Alg II – Angemessenheit

Hallo,

ich kenne mich nicht aus mit dem Arbeitslosenrecht; ich weiß nur, dass man bei der Beantragung von Alg II ein Auto bis 7.500 € Wert besitzen darf.

Wie sind die Gesetze in Deutschland, wenn man seinen Job verlieren würde und in der Folge auf Alg II beantragen müsste, aber ein Auto besitzt, das 15.000 € wert ist?
Würde das Auto vom Jobcenter gepfändet, oder wie sehen die Richtlinien aus?

Hallo,

neben den wichtigen Regeln des Forums ( Brettinfos bzgl. FAQ:1129 )

kann im ganz überspitzten Sinne natürlich ein ( noch ) hochwertiger Porsche auch ein verwertbares Vermögen darstellen.

mfg

nutzlos

Hallo

Würde das Auto vom Jobcenter gepfändet, oder wie sehen die Richtlinien aus?

Nein, nur der Antrag wird ggf. abgelehnt, weil man das Auto verkaufen und von dem Geld leben kann. Aber ich denke, man müsste sich von dem Erlös ein preiswerteres Auto – z. B. im Wert von 7.500 € – kaufen dürfen, so dass man nur noch 7.500 € übrig hat, um diese zu verbraten. Da wäre dann zu prüfen, ob das die Höhe des Schonvermögens überschreitet. – Ferner, ob man nicht die Kosten des Autover- und -neukaufs absetzen kann.

Im Übrigen ist ja auch gar nicht gesagt, ob man für ein Auto, das nach Schwackeliste 15.000 € wert ist, tatsächlich 15.000 € kriegt.

Viele Grüße

Hallo

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Die hat er aber beachtet. Die einzige persönliche Mitteilung war, dass er sich im Sozialrecht nicht auskennt.

Viele Grüße

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Hi,

Wie sind die Gesetze in Deutschland, wenn man sein Job verlieren würde und in der Folge Alg II beantragen müsste, aber ein Auto besitzt, das 15.000 € wert ist?

wenn man mindestens 50 Jahre alt ist und kein sonstiges Vermögen besitzt, dann deckt der Sparerfreibetrag die übrigen 7500 € ab.

Ansonsten würde ALG2 abgelehnt und man müsste das Auto verwerten und den Erlös bis zum Schonvermögen aufbrauchen – wobei natürlich nichts dagegen spricht, sich ein Auto mit geschütztem Wert zu kaufen.

Gruß
Ingo

in soweit schon eine gute Ergänzung

Hallo

Hallo,

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Die hat er aber beachtet. Die einzige persönliche Mitteilung
war, dass er sich im Sozialrecht nicht auskennt.

Das " Re " kann dann zu Deiner ersten Antwort abgeleitet kommen:

Angenommen das Auto wäre im aktuellen Zeitwert noch wirklich 15K wert.
Würde das JC dann nicht zunächst der akuten Hilfsbedürftigkeit nachgehend prüfen, in welchem Zeitrahmen ein " Porsche " dann notfalls verkäuflich sein könnte ?

Die Frage für ALG II sollte doch zunächst sein, was sich in der Berechnung vorhandenem Vermögens daraus grundsätzlich herausholen lassen könnte. ( real )

Die erste Frage wäre also, was überhaupt an verwertbaren / umsetzbaren
Gegenständen Geldes wert sein könnte.
Meines Wissens sind es allemein sämtliche Gegenstände, die nicht dem direktem Überleben als veräußerbares Vermögen angesehen werden könnten.

Schließen wir mal angemessene ( wertige ) Gegenstände der persönlichen Grundeinrichtung ( Lebenhaltung ) aus, dann könnten auch andere " Materialien " noch zur Vermögensgrenze je nach Alter anrechenbar sein.

Es sei die Annahme, dass keine Sparvermögen etc. vorhanden wären.

Nun kann man diskutieren, ob ein " Porsche " + anrechenbare weitere Gegenstände die Vermögensbeträge oder auch einzelbezogen eine allgemeine Verwertbarkeit zwingend vorraussetzen würden.

Es sei ferner anzunehmen:

  • Der PKW wird im Wert nicht steigen
  • Das materielle " Vermögen " wäre selbst nicht an vorhandenen Gegenständen annähernd zu sehen.

Damit also zu sehen, dass das " Runterlassen der Hose " beim ALG II nicht nur von einer verwertbaren Sache alleinig abhängt.

Notlage ist begründbar…Schlüpper runna …
Wer wird erst mit ALG II direkt vor der Brust anfragen ?

Viele Grüße

mfg

nutzlos

Hallo

Angenommen das Auto wäre im aktuellen Zeitwert noch wirklich 15K wert.
Würde das JC dann nicht zunächst der akuten Hilfsbedürftigkeit nachgehend prüfen, in welchem Zeitrahmen ein " Porsche " dann notfalls verkäuflich sein könnte ?

Ich glaube nicht, dass das JC irgendwas prüfen würde. Es würde vielleicht irgendeine Zeit schätzen, in der der PKW verkauft werden kann, oder es gibt eine vorgeschriebene Pauschalzeit dafür, und so lange Alg II als Kredit zahlen. Wenn das Teil in der Zeit nicht verkauft werden kann, muss vielleicht nachgewiesen werden, dass man es versucht hat. So ein Vorgehen von seiten des JC wäre eher zu vermuten.

Die erste Frage wäre also, was überhaupt an verwertbaren / umsetzbaren
Gegenständen Geldes wert sein könnte. Meines Wissens sind es allemein sämtliche Gegenstände, die nicht dem direktem Überleben als veräußerbares Vermögen angesehen werden könnten.

Das ist richtig, aber ich hab noch nie gehört, dass einer seine Eichenmöbel verkaufen und sich anstattdessen Spanplattenmöbel zulegen muss. Irgendwie geht es da immer nur um Autos, Häuser oder Pelzmäntel, evtl noch wertvolle Teppiche.

Nun kann man diskutieren, ob ein " Porsche " + anrechenbare weitere Gegenstände die Vermögensbeträge oder auch einzelbezogen eine allgemeine Verwertbarkeit zwingend vorraussetzen würden.

Bitte? Für mich völlig unverständlich.

Und vom Folgenden verstehe ich nur die Aussage, dass er PKW im Wert nicht steigen wird.

Viele Grüße

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