Auto am Zweitwohnsitz anmelden?

Hallo,

ich habe meinen Hauptwohnsitz offiziell aus steuerlichen Günden noch bei meinen Eltern, so daß ich höhere Fahrtkosten absetzen kann. Dementsprechend ist mein Auto auch im dortigen Landkreis angemeldet. Mein Zweitwohnsitz ist nun im Landkreis, welches das Autokennzeichen PA hat. Somit könnte ich mir ein Autokennzeichen PA-UL besorgen, was mir natürlich sehr gefallen würde. Meinen offiziellen Hauptwohnsitz möchte ich aber nicht aufgeben. Kann ich mein Auto auch problemlos beim Zweitwohnsitz anmelden ohne daß das Finanzamt früher oder später rummeckert und auch aufgrund der Ummeldung des Autos den Status „Zweitwohnsitz“ in Frage stellt?

Danke für eure Infos!
Paul

Ja - ohne weiteren Text

Hi Paul,

so ganz passt das wohl nicht zusammen.
Ein Kfz soll da zugelassen werden, wo sein überwiegender Standort ist.
Die Wohnsitzfrage ist ähnlich. Der 1. Wohnsitz ist da, wo der überwiegende Aufenthalt des Betroffenen ist, der 2. Wohnsitz da, wo er sich gelegentlich aufhält.
Wenn das Kfz also am 2. Wohnsitz angemeldet wird, ist davon auszugehen, dass es dort seinen Standort hat.
Es soll aber für die regelmäßige Strecke vom 1. Wohnsitz zum Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Solche Fragen sind eventuell bei der Steuerprüfung zu erwarten.

Gruß,
Francesco

Nicht nur die Steuer…
Hallo Paul,
wie Francesco bereits gesagt hat, soll ein Auto dort angemeldet werden, wo es seinen Standort hat.
Wenn der Standort vorübergehend, aber länger als drei Monate, verlegt wird, so ist der zuständigen Zulassungsbehörde Mitteilung zu machen.
Bei dauernder Verlegung des Standortes muss das Auto umgemeldet werden.
Wenn du die Mitteilung oder Ummeldung nicht vornimmst, so begehst du eine Ordnungswidrigkeit nach der StVZO (Punkte…, Geld, Ärger). Hinzu kommt die Möglichkeit der Zulassungsbehörde, die Ummeldung zwangsweise zu veranlassen.

Gruß
HaWeThie

(wiemanunschwererkennenkann:beamter)

Hi,

Es soll aber für die regelmäßige Strecke vom 1. Wohnsitz zum
Arbeitsplatz eingesetzt werden.

wie sieht es in diesem Fall eigentlich mit der Unfallversicherung aus (wenn er einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hat)?

Zählt da der „Hauptwohnsitz“ (wo also das Auto angemeldet) ist oder der „Zweitwohnsitz“, von wo aus er täglich zur Arbeit fährt?

Kann man da Probleme bekommen bzgl. „kürzeste Weg zur Arbeit“?

MfG
Michael