Auto an jemanden verliehen - Unfall, wer zahlt?

Hallo zusammen.
Gehen wir einmal davon aus, dass Fahrzeughalter A sein Fahrzeug an B(ekannter, nicht seiner Familie angehörig) verleiht. Dieser ist nun in einen Unfall verwickelt. Im schlimmsten Fall Personenschaden – und mehrere Autos sind kaputt. Die Versicherung von A hat mit dem Personenschaden nichts zu tun, oder doch?
Wer bezahlt nun den Blechschaden am Auto von A,

-wenn jemand anders den Unfall verursacht hat? Kommt A überhaupt an die Versicherung des Unfallverursachers heran? Gehen wir mal davon aus, dass der Unfall von der Polizei ordnungsgemäß aufgenommen wurde; was dann? Strafanzeige? Das ersetzt den Schaden von A aber nicht.

-wenn der Bekannte den Unfall verursacht hat?

Was muss A denn nun machen, um seinen Wagen repariert zu bekommen? Seine Versicherung hat damit doch nichts zu tun, da er ja den Unfall nicht verursacht hat?

Vielleicht kann jemand ja ein paar Worte darüber verlieren. Danke!

Viele Grüße
Disap

Hallo,

meine (Laien-)meinung

Wer bezahlt nun den Blechschaden am Auto von A,

der Verursacher

-wenn jemand anders den Unfall verursacht hat? Kommt A
überhaupt an die Versicherung des Unfallverursachers heran?

Warum nicht? Oder ist der Unfallverursacher unbekannt? Beging der Unfallverursacher Fahrerflucht?

Warum sind A die Daten des Unfallverursachers unbekannt?

Gehen wir mal davon aus, dass der Unfall von der Polizei
ordnungsgemäß aufgenommen wurde; was dann? Strafanzeige?

Warum Strafanzeige?

-wenn der Bekannte den Unfall verursacht hat?

Dann muß der Bekannte für den Schaden aufkommen.

Was muss A denn nun machen, um seinen Wagen repariert zu
bekommen?

Wenn nicht B der Unfallverursacher war, dann mit der gegnerischen Versicherung sprechen und klären inwieweit der Schaden übernommen wird.

Seine Versicherung hat damit doch nichts zu tun, da
er ja den Unfall nicht verursacht hat?

Im Grunde ja, allerdings wird die KFZ-Haftpflicht auch immer als „kleine Rechtsschutzversicherung“ bezeichnet, da sie auch ungerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners abweißt. Es kann also unter Umständern sinnvoll sein, die eigene Versicherung zu informieren, auch wenn man selbst (bzw. das versicherte Auto) nicht Unfallverursacher war.

Gerhard

-wenn der Bekannte den Unfall verursacht hat?

Dann muß der Bekannte für den Schaden aufkommen.

Das stimmt nicht. Wenn der Bekannte mit dem KFZ des A einen Unfall verursacht hat, zahlt die KFZ-Haftpflicht den Schaden der anderen Unfallbeteiligten, und die Vollkasko den Schaden am KFZ des A. Hat A keine Vollkasko muß er selber zahlen. Die Möglichkeiten des A seinen eigenen Schaden vom Bekannten erstattet zu bekommen sind sehr begrenzt.

kaputt. Die Versicherung von A hat mit dem Personenschaden
nichts zu tun, oder doch?
Wer bezahlt nun den Blechschaden am Auto von A,

Das hängt davon ab, wer der Unfallverursacher ist. Ist es B, muß die KFZ-Versicherung von A regulieren. In diesem Fall würde die Vollkasko von A den Schaden an seinem Fahrzeug zahlen.

Hallo Disap,

folgende Möglichkeiten bestehen:

  1. B hat Unfall verschuldet

In diesem Fall kommt die Haftpflichtversicherung von A für die Sach- und Personenschäden der Unfallgegner auf.
Der Schaden am Fahrzeug von A wäre über eine Vollkaskoversicherung, wenn vorhanden, abgedeckt.
Den Rückstufungsschaden von A in Haftpflicht und Vollkasko, die Selbstbeteiligung bhei Vollkaskoschäden und auch den Schaden am Fahrzeug von A(falls keine Vollkasko besteht)müsste B ersetzen(Haftung nach BGB).

  1. Fremdverschulden

In diesem Fall ersetzt die gegnerische Versicherung alle Schäden die A und B entstanden sind.
Die gegnerische Versicherung ist über das Autokennzeichen in ein paar Minuten zu ermitteln.

  1. Fremdverschulden, aber der Schuldige ist nicht zu ermitteln

z.B. Fahrerflucht oder Ölspur

Hier würde A in die Röhre gucken.

Viel Grüße

Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Im Grunde ja, allerdings wird die KFZ-Haftpflicht auch immer
als „kleine Rechtsschutzversicherung“ bezeichnet, da sie auch
ungerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners abweißt. Es kann
also unter Umständern sinnvoll sein, die eigene Versicherung
zu informieren, auch wenn man selbst (bzw. das versicherte
Auto) nicht Unfallverursacher war.

Gerhard

Welche eigene Versicherung sollte hier denn zuständig sein. Es würde sich ja um einen Haftpflichtschaden handeln und in der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden mit motorbetriebenen Fahrzeugen ausgeschlossen (es gibt heute allerdings Produkte, die zumindest Fahrzeuge bis 6 km/h oder Ausitzrasenmäher etc versichern, aber niemals ein Auto)