Hi,
nehmen wir mal an Person A kommt morgens zu seinem Auto und stellt fest das ihm eine unbekannte Person B einen Parkrempler reingefahren hat.
Person A hat eine Vollkasko und schätzt den Schaden auf ca. 1000,- Euro da es ein relativ neuer Mercedes ist mit lackierter Frontschürze. Würde es sich für A lohnen überhaupt einen Versicherungsschaden (Vollkasko mit SB 250,-) zu melden, oder wird A dadurch so hoch gestuft das es im Endeffekt nix bringt? Welche Frist muss dafür eingehalten werden bis zur Schadensmeldung?
Danke
Michael
Hallo Michael
ohne Kenntnis des aktuellen Versicherers, des zugrunde liegenden Tarifwerks und vor allem der derzeitigen Schadenfreiheitsklasse ist keine definitive Aussage möglich.
Generell empfehle ich, in einem solchen Fall die Versicherung unverbindlich direkt anzusprechen, denn die SachbearbeiterInnen drücken auf´s Knöppche und können den Rabattverlust in wenigen Sekunden auf Euro und Cent benennen (Unsicherheitsfaktoren wie Typ- und Regionalklassenänderungen der nächsten Jahre einmal unberücksichtigt).
Achtung: Wenn der Schaden einmal als solcher gemeldet ist, hat man bei den meisten Versicherern im Normalfall KEINE Möglichkeit mehr diesen rabattunschädlich „zurückzukaufen“ (z.B. wenn man bei einem weiteren Schaden im gleichen Jahr eine weitere Rückstufung vermeiden will).
Also: erst anfragen, dann rechnen, dann melden.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Hallo,
auf der Internetseite der Stiftung Warentest gibt es einen Renta-Rechner. Versuchs mal dort,
Gruß
Michael
Hallo,
der Schaden sollte dem Kaskoversicherer umgehend gemeldet werden!!
Die Entscheidung ob über diese Reguliert werden soll kann auch noch
später getroffen werden. Entscheidend für eine Hochstufung ist im
Endeffekt die geleistete Schadenszahlung. Sollten Sie sich entschlie-
ßen, den Schaden nicht über Ihre Kasko abzurechnen, lässt Ihr Ver-
sicherungsmakler o.Ä. den Schaden ohne Zahlung schließen und es
erfolgt auch keine Hochstufung. So haben Sie alle Zeit um die Möglich-
keiten zu prüfen.
mfg
M.G.
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