Auto angefahren

Hi,

mein Auto wurde beim Parken angefahren und heute habe ich von der Polizei den entsprechenden Hinweis erhalten, dass sich der Täter gemeldet hat.

Nun meine Frage:

Wie gehe ich nun vor? Wo rufe ich als erstes an und wohin als erstes mit meinem Auto?

Schaden ist: Kotflügel zerbeult und zerkratzt.

Wie kann ich sicher gehen, dass ich die Höchstsumme des mir zustehenden Schadensersatz erhalte? Was muss ich beachten?

Habe bisher noch nie einen Unfall gehabt und kenne mich daher nicht aus. Freue mich über eine Rückmeldung.

Danke!

Hi

Als erstes würde ich bei einer Kfz Werkstatt nur mal ganz grob schätzen lassen was so etwas kostet , also keinen Kostenvoranschlag in Auftrag geben , ich erkläre später wiso .
Nun aufgrund dieser groben schätzung , sagen wir einfach eine Zahl : 1000 Euro , Rufen sie den Verursacher an und sagen Ihm , das er den Unfall verursacht hat und wie er das begleichen möchte , man schätzt den Schaden auf ungefähr 1000 Euro.
Der Verursacher wird es nun seiner Versicherung mitteilen , die er Ihnen auch nennen sollte und die Versicherung wird Sie dann Anschreiben.
Je nach Versicherung steht dort geschrieben , das ein Sachverständiger der Versicherung beauftragt wird , der den Schaden begutachtet , das Sie zu einem Sachverständigen Ihrer Wahl , oder zu einem Vertragspartner Ihrer Automarke fahren sollen um einen Kostenvoranschlag erstellen lassen sollen.

wenn Sie das sofort ohne Aufforderung machen , eventuell bei einer Werkstatt , die diese Versicherung nicht leiden mag , bleiben Sie nämlich auf den Kosten sitzen .

das wird dann von der Versicherung entschieden wie die Entschädigung erfolgt , dauert meisst ca 3 - 4 Wochen bis Sie einen Scheck bekommen mit einer Anzahlung die dem Reparaturwert OHNE Mwst entspricht .
bevor Sie den Einlösen , kopieren Sie diesen Scheck für Ihre Akten , dann lassen sie das Auto reparieren , wenn die Reparatur den Scheckwert übersteigt , schicken Sie die Kopie der Rechnung mit einer neuen Kopie des Schecks an die Versicherung oft wird dann nachbezahlt

gruss

Toni .

Hallo,

als erstes würde ich die gegnerische Versicherung informieren. Wenn die nicht schon von der Polizei mitgeteilt wurde, kann man entweder den Verursacher fragen, oder über den GDV die Info erhalten.

Dann ist die grundsätzliche Frage: Was soll mit dem Auto passieren? Fachmännische Reparatur? Dann entweder so machen wie Toni beschrieben hat, oder die Werkstatt seines Vertrauens mit der Schadenregulierung beauftragen.

Wenn der Wagen - warum auch immer - nicht in einer Werkstatt repariert werden soll, dann kann man auch über einen Kostenvoranschlag abrechnen. Die Mehrwertsteuer bekommt man aber nur für die Sachen erstattet, für die man Ausgabebeläge einreicht.

Beste Grüße
Guido