man wird mit der Zeit immer genervter von selbsternannten Hilfs-Sheriffs, also Privatpersonen die offenbar kein Hobby und keine Freunde haben, und der Meinung sind sie müssen eine Kamera in ihrem Fenster haben um zu überwachen ob man beim Parken den Gehweg vor dem Haus berührt, oder Zettel an Autos heften auf dem steht dass sie Anzeige erstatten werden weil man gegen § XY verstoßen hat, weil man 3 Minuten und 2 Sekunden im eingeschränkten Halteverbot stand…
Wie gesagt es reicht jetzt langsam und man sollte die Chance wahrnehmen genau DIESEN Leuten mal selbst eine reinzudrücken!
Deshalb mal 2 Fragen dazu:
Darf man überhaupt als Privatperson mit einer Kamera eine öffentliche Straße überwachen und die Aufnahmen als Beweismittel für eine Anzeige verwenden?
Darf eine Person die nicht von der Polizei oder der Verkehrsüberwachung ist überhaupt fremde Autos anfassen?
Darf man überhaupt als Privatperson mit einer Kamera eine
öffentliche Straße überwachen und die Aufnahmen als
Beweismittel für eine Anzeige verwenden?
Du meinst eine dauerhaft laufende Kamera? Nö, das ist nicht zulässig.
Selbst Ordnungsbehörden dürfen Kameraüberwachung meines Wissens (bin jur.Laie!) nur dort einsetzen, wo besonders viel Straftaten geschehen oder eine besondere Gefährdung besteht.
Oder ist es nicht doch eher ein normales Foto einer Kamera?
Die Fotokamera parat halten und dann zur Beweissicherung die Tat fotografieren, das ist m.W. nach erlaubt.
Darf eine Person die nicht von der Polizei oder der
Verkehrsüberwachung ist überhaupt fremde Autos anfassen?
Mir ist kein Gesetz bekannt, dass das verbieten würde.
Liebe Petra,
ich parke nicht auf dem Gehweg und halte mich auch sonst an die Verkehrsregeln, bis auf das ich im Schnitt einmal in 5 Jahren 10 Euro für 5 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen muss, was ich auch ohne Diskussion tue.
Außerdem möchte ich dich bitten, Beiträge zu ignorieren, wenn du statt einer hilfreichen Antwort zu diesen nur irgendeinen persönlichen Wutausbruch loswerden kannst.
Vorschriftsmäßiges Verhalten im Straßenverkehr macht deine Erregung überflüssig.
Grds. sind Strafanzeigen von Bürgern von der Polizei zu bearbeiten. Beweissicherung durch Fotos zu würdigen.
Und abgesehen davon, dass nur der Zettel, nicht dein Auto berührt werden muss, um unter dem Scheibenwischer- oder Fenbsterdichtungsgummi hinterlassen zu werden wäre eine Berührung ohne Sachbeschädigung IMHO nicht rechtswidrig.
wie ist denn dann Deine Frage zu vestehen, wenn Du einerseits gar nicht gegen irgendwelche Verkehrsregeln verstößt aber anderen auch mal „eine reindrücken“ möchtest?
leider darf ich ja hier keine Personenbezogenen Artikel schreiben. Also sagen wir es mal so:
Der Nachbar einer Person hat eine Kamera fest installiert und überwacht damit die Straße und den Gehweg vor dem Haus.
Und es gibt auch ähnliche bekannte Fälle. Deshalb wollte ich nur wissen ob solche Vorgehensweisen von diesen vermeindlichen Weltverbesserern überhaupt rechtens sind! Denn wer im Glashaus sitzt…
-)
PS: Ich stelle sogar im Geschäft meinen Einkaufswagen so ab damit er niemanden stört