Auto angeschubst, soll für fremden Kratzer zahlen!

Hallo alle zusammen!

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Es folgt eine sehr lange Geschichte, schonmal danke für eure Geduld!

Ich habe diesen Samstag beim ausparken ein hinter mir parkendes Fahrzeug etwas angeschubst. Ich habe mir sofort das geschädigte und auch mein Fahrzeuge angeschaut, habe aber keinen Schaden entdeckt. Da ich das Auto nur mit meiner Stoßstange (Plastik) leicht angeschubst habe (ich war mit meinem Fuß schon auf der Bremse), habe ich mir gedacht, da wird wohnl nichts dran sein und wir können das bestimmt auch ohne Versicherung klären. Ich habe den Fahrzeuginhaber nicht auffinden können und habe ihm meine Telefonnummer auf der Windschutzscheibe hinterlassen.

Wir haben uns dann später getroffen, die Unfall-Visitenkarte ausgefüllt und bei der Versicherung angerufen. Der Geschädigte hat mir einen kleinen Kratzer an seinem Fahrzeug gezeigt, der durch mein Auto stammen soll. BLÖDERWEISE - ohne logisch nachzudenken (ich muss sagen, mein Auto hat zu der Zeit auch ein paar Straßen weiter geparkt) habe ich eingewilligt, dass der Kratzer von mir stammen könnte, ich habe mir dann noch ein Foto gemacht.

Zu hause dann, in aller Ruhe habe ich mir den Unfallhergang augezeichnet und bin zu der Erläuchtung gekommen, dass ich das gegnerische Fahrzeug an der betroffenen Stelle garnicht hätte berühren können, da ich etwas versetzt zurückgefahren bin und das Fahrzeug nur rechts auf der hinteren Stoßstange beschädigen konnte. Ausserdem schein der Kratzer von einem spitzen Gegenstand zu sein, an meiner Stoßstande ist halt eben nur glattes Plastik.

Das habe ich dann meiner Versicherung gemeldet, die hat mich gebeten Fotos von meinem Auto, bzw. der Stoßstange, und eine Skizze des Unfallherganges einzuschicken. Ausserdem hätten die auch den Geschädigten darum gebeten, einige Fotos von dem Schaden zuzuschicken.

Und jetzt endlich meine Fragen:

  • muss die Versicherung denn nicht eine Lackprobe von dem geschädigten Auto anfordern und mit dem Lack von meinem vergleichen (das habe ich angesprochen, allerdings wurde es verneint).

  • wenn die Versicherung ablehnt, kann bzw. darf der Geschädigte sich an mich privat wenden?

  • muss ich trotzdem haften, da ich die Unfall-Visitenkarte unterschrieben habe?

  • kann bei einem Aufprall denn ein Kratzer entstehen, der wie von einem spitzen Gegenstand aussieht?? (ja, eine blöde Frage, ich weiß)

  • überprüft die Versicherung eigentlich anhand von Fahrzeughöhe, auf welcher Stelle der Schaden überhaupt enstehen könnte?

Da ich jetzt weiß, wie blöd es von mir war, nicht die Polizei zu rufen oder wenigstens auf den Fahrzeughalter zu warten, bitte ich von Bemerkungen dieser Art abzusehen ;o) ist schon peinlich genug…

In Hoffnung auf ganz viele Antworten verbleibe ich

mit internetten Grüßen

Lena

hi

  • muss die Versicherung denn nicht eine Lackprobe von dem
    geschädigten Auto anfordern und mit dem Lack von meinem
    vergleichen (das habe ich angesprochen, allerdings wurde es
    verneint).

muss sie nicht, wenn sie meint dass auch sonst alles klar ist - zumal der Aufwand einer Lackanalyse evtl. teurer ist als der eigentlich entstandene Schaden

  • wenn die Versicherung ablehnt, kann bzw. darf der
    Geschädigte sich an mich privat wenden?

nein - entweder HAT er einen Anspruch dann zahlt deine Versicherung für dich (dafür hast du sie ja) oder er hat keinen Anspruch, dann musst du aber auch nichts bezahlen

  • kann bei einem Aufprall denn ein Kratzer entstehen, der wie
    von einem spitzen Gegenstand aussieht?? (ja, eine blöde Frage,
    ich weiß)

klar

  • überprüft die Versicherung eigentlich anhand von
    Fahrzeughöhe, auf welcher Stelle der Schaden überhaupt
    enstehen könnte?

nur wenn sie der meinung ist dass der Schaden hoch genug ist, dass sich ein Gutachter lohnen würde … bei einem Kratzer in der stoßstange ist das wohl eher nicht der Fall

Da ich jetzt weiß, wie blöd es von mir war, nicht die Polizei
zu rufen oder wenigstens auf den Fahrzeughalter zu warten,
bitte ich von Bemerkungen dieser Art abzusehen ;o) ist schon
peinlich genug…

wenn du die polizei geholt hättest hättest du noch 35 Euro extra bezahlen dürfen - sei froh dass du es gelassen hast

Gruß H.

Danke!

ich bin etwas beruhigt, denn es ist ein seeehr teueres Auto. Aber jetzt heißt es: abwarten und Tee trinken!

Liebe Grüße,

Lena

hi

  • wenn die Versicherung ablehnt, kann bzw. darf der
    Geschädigte sich an mich privat wenden?

nein - entweder HAT er einen Anspruch dann zahlt deine
Versicherung für dich (dafür hast du sie ja) oder er hat
keinen Anspruch, dann musst du aber auch nichts bezahlen

  • überprüft die Versicherung eigentlich anhand von
    Fahrzeughöhe, auf welcher Stelle der Schaden überhaupt
    enstehen könnte?

nur wenn sie der meinung ist dass der Schaden hoch genug ist,
dass sich ein Gutachter lohnen würde … bei einem Kratzer in
der stoßstange ist das wohl eher nicht der Fall

Gruß H.

Hallo,

Das habe ich dann meiner Versicherung gemeldet, die hat mich

Für mein Empfinden ist für Dich nichts angebrannt. Teile Deiner Versicherung einfach mit, dass Du die Schramme nicht verursacht haben kannst. Der Geschädigte ist in der Beweispflicht und Deine Zusage kannst Du widerrufen.

  • muss die Versicherung denn nicht eine Lackprobe von dem
    geschädigten Auto anfordern und mit dem Lack von meinem
    vergleichen (das habe ich angesprochen, allerdings wurde es
    verneint).

Bei diesem Bagatellschaden eine Lackanalyse? Hast Du ne Ahnung was so etwas kostet ?

  • wenn die Versicherung ablehnt, kann bzw. darf der

Nein, aber es kann sein, dass die Versicherung zahlt, um keinen teuren Rechtsstreit zu riskieren und Du deswegen hochgestuft wirst.

  • überprüft die Versicherung eigentlich anhand von
    Fahrzeughöhe, auf welcher Stelle der Schaden überhaupt

Natürlich prüft der Schadenssachbearbeiter, ob die Argumentation des Geschädigten plausibel und glaubhaft ist. Allerdings achtet die Versicherung auf ihre Kosten, für einen 500 €-Schaden wird sie keinen großen Aufwand für die Abwehr treiben.

Gruß

Nordlicht