Mir ist gestern was ziemlich blödes passiert. Beim Herausfahren aus einer Einfahrt (rückwärts) bin ich mit der hinteren linken Ecke an ein anderes Auto gestossen welches am Strassenrand geparkt war. Das Resultat sind Macken in den Autos.
Nun war es ja schon nach 22 Uhr. Also dunkel. In der Nähe war eine Laterne, die mit einem roten Band gekennzeichnet war. Wenn ich mich nicht ganz irre, bedeutet das, dass diese Laterne nicht die ganze Nacht brennt.
Muss dann der Fahrer des anderen PKW das Parklicht auf der Fahrbahnseite anmachen oder kann er sich damit herausreden das er vor dem Abschalten der Laterne wieder wegfährt?
Ich will mich ja nicht aus der Verantwortung ziehen, nur bin ich mir ganz sicher, dass ich das andere Auto gesehen hätte, wenn mir so ein roter Scheinwerfer entgegengefunkelt hätte.
Meine Frage also:
Bin ich alleine Schuld, oder trage ich die Hauptschuld und der andere eine Teilschuld wegen Fahrlässigkeit?
die Frage ist nun, wo genau das andere Fahrzeug stand. In der StVO habe ich folgende Passage gefunden:
„… Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. …“
Wenn das Fahrzeug nicht auf der Fahrbahn stand (wobei ich mir nicht sicher bin, wie das abgegrenzt wird) und die Laterne zum Unfallzeitpunkt leuchtete, ist dem Fahrzeugführer kein Vorwurf zu machen.
Entscheidend für die Haftungsfrage sind hier in meinen Augen nur die konkreten Umstände zum Zeitpunkt des Unfalls. Daß die Laterne später abgestellt wird, kann doch keinen Einfluss darauf haben ob Du das Auto hättest sehen müssen…
Gruß Stefan
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ich muss dich leider enttäuschen, den Unfall musst du auf deine eigene Kappe nehmen.
Mir ist das leider auch schon passiert und ich bzw. meine Versicherung musste den Schaden begleichen. Du hast ein stehendes Hinderniss angefahren das du hättest sehen können. Unabhängig davon ob es beleuchtet ist oder nicht.
Stell dir mal vor dort hätte eine Person gestanden, hätte die etwa eine Taschenlampe in der Hand halten sollen damit du sie nicht umfährst?
Vorsicht mit solchen Unterstellungen!
Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass ich einfach weggefahren bin.
Zu Deiner Information. Ich habe an dem Haus geklingelt vor dem das Auto geparkt war, habe den Besitzer ausfindig gemacht, wir haben die Adressen ausgetauscht und am selben Abend habe ich meiner Versicherung noch den Schaden gemeldet.
Ich hoffe, Du kannst wieder ruhig schlafen.
die StVO schreibt zudem vor, dass beim Rückwärtsfahren der gesamte Fahrbereich einsehbar sein muss, ansonsten bist Du verpflichtet einen Einweiser zu haben oder ggf. das Rückwärtsfahren zu unterlassen.