hallo, ich habe beschlossen im ausland zu wohnen und moechte mich daher in deutschland abmelden. Meine Frage ist, ob ich unmittelbar nach der Wohnungsanemldung im Ausland ein Auto zu kaufen, anzumelden? Oder muss ich erst ein paar Monate warten?? Es handelt sich um ein gebrauchtes Auto unter 1000 Euro.
faehig bin
Servus,
Du wirst als Ausländer ohnehin beim Einzug in Deine Wohnung in Frankreich bei der mairie eine „déclaration domiciliaire“ abgeben müssen - das Melderecht in Frankreich ist nur für Franzosen weniger rigoros als z.B. in Deutschland. Deine Meldeadresse in Frankreich wird dann auch der Standort sein, an dem das Auto immatrikuliert wird.
Die Sache mit dem „ein paar Monate warten“ ist verkehrt herum: Es ist umgekehrt so, dass im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge nicht in Frankreich immatrikuliert werden müssen, wenn ihr Standort nicht länger als einen Monat in Frankreich ist.
Schöne Grüße
MM
Ein Einwohnermeldewesen wie in Deutschland gibt es in Frankreich nicht. Staatsangehörige eines EU-Landes müssen sich in Frankreich bei keiner Behörde oder Amt anmelden, die Anderen brauchen eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn man ein Auto zulassen will, muss man seinen Wohnsitz durch Vorlage einer Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefon-Rechnung oder einer Mietquittung auf den Namen des Kfz-Halters nachweisen. Möglicherweise akzeptiert die Behörde auch schon die Auftragsbestätigung eines Versorgungsunternehmens oder den Mietvertrag, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.