Auto anmelden mit Vollmacht - nur mit original Ausweis?

Hallo,
angenommen eine lokale Zulassungsbehoerde erkennt eine Vollmacht nur an wenn auch der originale Personalausweis des Vollmachtgebers beiliegt. (Vom Bevollmaechtigten ebenso, aber das ist ja keine Problem).

Fuer mich gibt diese Regelung wenig Sinn da man den Ausweis ja immer dabei haben muss, d.h. wenn jemand seinen Ausweis an den Bevollmaechtigten weitergibt kann er sich ja nicht mehr ausweisen (ausser er haette noch einen Reisepass).

In den meisten Faellen (ausser vielleicht bei Leuten die krankheitsbedingt nicht mehr aus dem Haus koennen) wird der Vollmachtgeber das Kfz nicht selbst zulassen koennen weil er woanders unterwegs ist. D.h. die Behoerde verlangt etwas was in den meisten Faellen dazu fuehrt dass jemand ohne Ausweis unterwegs ist und entsprechende Probleme bekommen kann…

Wie ist die Rechtslage dazu? Darf die Behoerde auf den originalen Ausweis des Vollmachtgebers bestehen?

Gruss und Dank
Desperado

Hallo
Man braucht natürlich zum Anmelden nicht den Ausweis des Vollmachtgebers sondern nur den eigenen . Es wird nur eine Vollmacht des Vollmachtgebers verlangt .
viele Grüße  noro

Fuer mich gibt diese Regelung wenig Sinn da man den Ausweis ja
immer dabei haben muss,

Nein, muß man nicht. Man muß lediglich einen Personalausweis besitzen, ihn aber nicht ständig mit sich herumtragen.

Hallo,

Man braucht natürlich zum Anmelden nicht den Ausweis des
Vollmachtgebers sondern nur den eigenen . Es wird nur eine
Vollmacht des Vollmachtgebers verlangt .
viele Grüße  noro

Das dachte ich bisher auch immer (und alles andere gibt auch keinen Sinn). Aber die Behoerde scheint anderer Meinung zu sein:
http://www.nuernberg.de/imperia/md/ordnungsamt/dokum…

Man braucht natürlich zum Anmelden nicht den Ausweis des
Vollmachtgebers sondern nur den eigenen .

Es mag Ausnahmen geben, aber im allgemeinen benötigt man durchaus den Ausweis des Vollmachtgebers, wie man leicht auf den entsprechenden Seiten der Ämter nachlesen kann.

Gruß
C.

Fuer mich gibt diese Regelung wenig Sinn da man den Ausweis ja
immer dabei haben muss,

Nein, muß man nicht. Man muß lediglich einen Personalausweis
besitzen, ihn aber nicht ständig mit sich herumtragen.

Man muss ihn vorzeigen koennen, d.h. er koennte auch daheim liegen. Dann muss die Polizei eben die Person heimfahren und sich dort den Ausweis zeigen lassen. Dies geht aber nicht wenn jemand anderes den Ausweis hat der ja irgendwo sein kann.

Fuer mich gibt diese Regelung wenig Sinn da man den Ausweis ja
immer dabei haben muss,

Nein, muß man nicht. Man muß lediglich einen Personalausweis
besitzen, ihn aber nicht ständig mit sich herumtragen.

Man muss ihn vorzeigen koennen, d.h. er koennte auch daheim
liegen. Dann muss die Polizei eben die Person heimfahren und
sich dort den Ausweis zeigen lassen.

Davon steht im Gesetz nichts, sondern lediglich, daß man ihn „auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen“ muß. Da steht aber auch nichts von sofort oder „nachdem man von der Polizei nach Hause gekarrt worden ist“. Wenn man berücksichtigt, daß sich so ein Behördengang in den seltensten Fällen über Wochen hinzieht, spricht also nichts dagegen, ihn vorübergehend einer anderen Person zwecks Erledigung von Amtsgeschäften auszuhändigen.

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Auf http://www.sicherheitsrecht-bayern.de/node/64 steht:

„So sollte der Personalausweis bei weiterer Abwesenheit vom Wohnsitz zwar mitgenommen werden, es ist aber ausreichend, diesen dann beispielsweise im Hotel zu belassen.“ - weil eben in Deutschland verdachtsunabhaengige Personenkontrollen moeglich und auch ueblich sind. Wenn der Ausweis einer anderen Person mitgegeben wurde frage ich mich wie die Identitaetsfeststellung bei einer Polizeikontrolle funktionieren soll (falls die Person keine anderen amtlichen Ausweise hat).

Die Person wird dann sicher einen Führerschein, eine KV-Karte, eine ec-Karte oder eine Monatskarte für den ÖPNV dabei haben. Passen die Angaben der Person dann noch zur Abfrage im Melderegister und hat der Polizist nicht den Verdacht dass was nicht stimmt reicht ihm das üblicherweise.

Die Person wird dann sicher einen Führerschein, eine KV-Karte,
eine ec-Karte oder eine Monatskarte für den ÖPNV dabei haben.
Passen die Angaben der Person dann noch zur Abfrage im
Melderegister und hat der Polizist nicht den Verdacht dass was
nicht stimmt reicht ihm das üblicherweise.

Das kann so sein - muss aber nicht. Wenn sich ein Polizist quer stellt koennte er die Person auch einfach festsetzen.

Im Beispielfall ist es eh komplizierter weil die betreffende Person ins Ausland (Oesterreich) muss, ob die bei einer eventuellen Kontrolle einen deutschen FS als Ausweisersatz anerkennen konnte ich bisher nicht herausfinden.
Gruss
Desperado

Wenn sich ein Polizist quer stellt koennte er die Person auch einfach festsetzen.

Den Ausweis nicht dabei zu haben stellt noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit dar - warum sollte man dann „festgesetzt“ werden? Er kann die Person mit zur Wache nehmen um die Identität zu klären, aber warum sollte er jemanden festsetzen wenn es keinen Zweifel an der Identiät gibt (alle Angaben der Person sind stimmig) und kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt?

ob die bei einer eventuellen Kontrolle einen deutschen FS als Ausweisersatz anerkennen konnte ich bisher nicht herausfinden.

Dann eben den Reisepass mitnehmen

"Bei natürlichen Personen:

Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters

oder beglaubigte Kopie des Ausweises

oder Kopie des Ausweises ergänzt durch eine Vollmacht mit einer Originalunterschrift (kein FAX, keine Kopie)"

So sieht die Regel im Märkischen Kreis aus.

Hi,

Man braucht natürlich zum Anmelden nicht den Ausweis des
Vollmachtgebers sondern nur den eigenen . Es wird nur eine
Vollmacht des Vollmachtgebers verlangt .
viele Grüße  noro

und wie bitte schön soll dann die Unterschrift auf der Vollmacht überprüft werden??!!
Die Zulassungsstellen haben keinen Zugriff auf das Passregister, also bleibt nur die Möglichkeit den Ausweis des Vollmachtgebers zu verlangen…oder eben eine beglaubigte Kopie…(eine einfache Kopie muss nicht akzeptiert werden)…

Viel Gruß von Tara

Auf http://www.sicherheitsrecht-bayern.de/node/64 steht:

„So sollte der Personalausweis bei weiterer Abwesenheit vom
Wohnsitz zwar mitgenommen werden, es ist aber ausreichend,
diesen dann beispielsweise im Hotel zu belassen.“

Erstens steht da sollte und zweitens deutet die Formulierung „dann beispielsweise im Hotel zu belassen“ darauf hin, daß mit Abwesenheit vom Wohnsitz nicht der Einkauf an der Tanke oder der Besuch des örtlichen Kaninchenzüchtervereines gemeint ist.

in Deutschland verdachtsunabhaengige Personenkontrollen
moeglich und auch ueblich sind.

Was meinst Du mit „üblich“? Ich bin bisher genau einmal von der Polizei nach meinem Personalausweis gefragt worden und das lag auch nur daran, daß irgendwelche Idioten einen Brandsatz auf ein Haus geworfen haben, an dem ich zufälligerweise 20 Minuten später vorbeikam.

Wenn der Ausweis einer anderen
Person mitgegeben wurde frage ich mich wie die
Identitaetsfeststellung bei einer Polizeikontrolle
funktionieren soll (falls die Person keine anderen amtlichen
Ausweise hat).

Die funktioniert dann folgendermaßen: „mein Personalausweis ist zusammen mit Herrn Sowieso sowie einer Vollmacht zwecks Ummeldung meines KfZ mit dem amtlichen Kennzeichen … [bitte hier ergänzen] beim Straßenverkehrsamt. Sobald die Sitzung dortselbst abgeschlossen ist, wird mein Personalausweis zusammen mit Herrn Sowieso bei meiner Anschrift …[bitte hier ergänzen] wieder eintreffen. Wollen Sie so lange mit mir in meiner Wohnung, zu der ich diesen Schlüssel [an dieser Stelle vorzeigen] habe, warten und kann ich Ihnen in der Zwischenzeit einen Kaffee anbieten?“. Damit, spätestens aber mit der Öffnung der Wohnungstüre mit dem bereits erwähnten Schlüssel, ist die Angelegenheit dann abgeschlossen.

Dies gilt allerdings nur, wenn man die Beamten nicht zwischenzeitlich darüber belehrt, daß sie überflüssigerweise Angehörige eine undemokratischen, milizartigen Struktur in einem undemokratischen, kapitalistischen (und daher auf dem absteigenden Ast befindlichen) politischen Gebilde sind und sich alleine schon durch die verdachtsunabhängige Personenkontrolle der Verletzung diverser Grundrechte schuldig gemacht haben.

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Theorie und Praxis
Du wurdest also noch nie in Deutschland einfach so festgenommen weil Du irgendwo gelaufen bist und zufaellig z.B. ein Einbruch in der Naehe war. Mir haben die Polizisten gesagt dass ich freiwillig zur Identifikation durch den Geschaedigten zum Tatort mitkommen kann - oder eben festgenommen werde. Ein anderes Mal hat mir ein Polizist gesagt dass ich mich nicht entfernen darf bis ein Geschaedigter vorbeikommt um mich zu identifizieren bzw. mich als Taeter zu identifizieren. Das alles ohne dass ich irgendwelche verdaechtigen Dinge getan haette. Den Ausweis hab ich immer dabei (auch weil ich schon oefters kontrolliert wurde), was waere wenn ich mich nicht ausweisen koennte weiss ich deshalb nicht genau. Nur weil Dich die Polizei nicht grundlos nervt heisst das nicht dass sie das allgemein nicht tut.

Du wurdest also noch nie in Deutschland einfach so
festgenommen

Besser noch: ich kennen niemanden, der einfach so festgenommen wurde. Genauer: ich kenne niemanden, der überhaupt mal festgenommen wurde.

Kommen wir zurück zu Deiner Ausgangsfrage: nein, Du bist nicht über einen Skandal oder gar widersprüchliche Vorschriften gestolpert. Der Personalausweis des Vollmachtgeber ist (so denn vorgesehen) zusammen mit der Vollmacht beim Straßenverkehrsamt vorzulegen.

Wenn der Vollmachtgeber Sorge hat, in dieser kurzen Zeit wie praktisch täglich von der Polizei festgenommen zu werden, dann sollte er sich tunlichst nicht aus seiner Wohnung entfernen, nicht ans Telefon gehen und die Fenster mit Alufolie verkleben (und am besten auch - der Strahlung wegen - seinen Kopf).

Oder aber, er meldet die Karre gleich selber um. Sofern er dann von der Polizei kontrolliert wird, kann er sowohl mit seinem Personalausweis winken wie auch den Polizisten mit den Nummernschildern gleich mal prophylaktisch eins überziehen, auf daß sich die Festnahme dann auch lohne.

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Besser noch: ich kennen niemanden, der einfach so festgenommen
wurde. Genauer: ich kenne niemanden, der überhaupt mal
festgenommen wurde.

Evtl. kennst Du nur Leute die sich so verhalten wie Du gerade beschrieben hast.

Kommen wir zurück zu Deiner Ausgangsfrage: nein, Du bist nicht
über einen Skandal oder gar widersprüchliche Vorschriften
gestolpert. Der Personalausweis des Vollmachtgeber ist (so
denn vorgesehen) zusammen mit der Vollmacht beim
Straßenverkehrsamt vorzulegen.

Wenn der Vollmachtgeber Sorge hat, in dieser kurzen Zeit wie
praktisch täglich von der Polizei festgenommen zu werden, dann
sollte er sich tunlichst nicht aus seiner Wohnung entfernen,
nicht ans Telefon gehen und die Fenster mit Alufolie verkleben
(und am besten auch - der Strahlung wegen - seinen Kopf).

Es ging nicht um subjektive Aengste sondern um gesetzliche Regelungen die sich gegenseitig im Weg stehen.

Oder aber, er meldet die Karre gleich selber um.

Das ist ein toller Tipp!

Das alles ohne dass ich irgendwelche verdaechtigen Dinge getan haette.

Doch, du warst zufällig in der Nähe eines Einbruches anwesend. Wocher soll nun der Polizist wissen dass du damit nichts zu tun hattest? Wurdest du schon mal beim Spaziergang über eine große grüne Wiese von der Polizei nach deinem Ausweis gefragt? Siehste…

Es ging nicht um subjektive Aengste sondern um gesetzliche
Regelungen die sich gegenseitig im Weg stehen.

Das einzige, was sich hier im Wege steht, ist die Vorgabe, den Personalausweis des Vollmachtgebers vorzulegen und dessen Panik, ausgerechnet dann festgenommen zu werden, wenn er sein Auto gerade von einem Bevollmächtigten ummelden lassen möchte.

Wenn beides allerdings mehrfach täglich und zu allen Tageszeiten stattfindet, kann man daraus natürlich ein Problem konstruieren.