ich habe morgen vor ein gebrauchtfahrzeug anzumelden.
der vorbesitzer findet nun leider nicht die letzte HU und AU Bescheinigung wieder.
Jedoch steht auf dem Kassenbeleg des Strassenverkehrsbehörde wann die letzte AU und AU waren. Die Ummeldung auf mich wäre nun bei einer Strassenbehörde in einem anderen Ort.
Könnte man das als Ersatz nehmen oder geht das mit diesem Kassenbeleg?
nein, Kassenbeleg reicht normal nicht aus. Da Du die Bescheinigung bei der Fahrt eh immer dabei haben musst, ist die Überlegung auch
überflüssig.
Also soll der Vorbesitzer gefälligst suchen oder die Kosten für eine neue Prüfung übernehmen! Schließlich hat er Dir ein Auto verkauft, welches Du so nicht zugelassen bekommst.
Kannst höchstens mal den Vorbesitzer fragen, wo er die AU gemacht hat. Der Betrieb hat nämlich ein Duplikat, welches eventuell kopiert werden kann.
Falls nicht bekannt, mach einfach mal einen Schuss ins Blaue und ruf beim nächsten TÜV an. Die haben regionale Datenbanken.
Ein anderer Versuch, der klappen kann (aber nicht muss): Zur Zulassungsstelle hinfahren und sagen, dass die Bescheinigung folgt. Vielleicht hast Du Erfolg, dass die Dir zumindest eine Plakette kleben, die diesen Monat noch gültig ist. OK, das ist zwar nicht mehr sehr lange, aber Du kannst zumindest damit erst mal fahren. Wenn die Bescheinigung dann auftaucht, wird die Plakette geändert.
Noch eine Idee:
Wenn Du den alten Fzg-Schein hast, siehe mal auf den Stempel, von welcher Organisation (TÜV. DEKRA, GÜS…) die letzte HU gemacht wurde und rufe da an.
nein, Kassenbeleg reicht normal nicht aus. Da Du die
Bescheinigung bei der Fahrt eh immer dabei haben musst, ist
die Überlegung auch
überflüssig.
Also bei „meiner“ Zulassungsstelle würde das völlig ausreichen. Es würden auch die alten Schilder mit den Plaketten reichen. Das hatte ich vor gut einem Jahr und da erklärte mir die Schalter-Dame dass sie nur irgendeinen Nachweis bräuchte. Wenn jemand auf die alten Schilder eine Plakette kleben kann, kann er das auch auf die neuen und dem ehrlichen schusseligen Bürger möchte man nicht unnötig quälen…
Ruf einfach mal an der Zulassungsstelle an und frag wie das bei euch gehandhabt wird.
Der Einwurf von wegen Bescheinigung dabei haben ist dadurch natürlich immer noch ein Problem…
der vorbesitzer findet nun leider nicht die letzte HU und AU Bescheinigung wieder.
Hallo lash,
von allen Prüfberichten (HU) und allen AU-bescheinigungen muß die durchführende Stelle ein Dublikat archivieren und diese sogar mehrere Jahre aufheben. D.h. Du kannst eine Zweitschrift beider Zettel von der durchführenden Stelle erhalten. Die größeren Prüforganisationen archivieren teilweise bis zu 10 Jahr und länger. Rein theoretisch könntest Du alle HU-Berichte Deines Fahrzeuges erhalten.
Bei allen Prüforganisationen kann man anhand der Fahrgestellnummer bzw. letztes amtl. Kennzeichen eine Zweitschrift an einer [umgangssprachlich] Station erhalten. Es ist in der Regel ein Zugriff auf den Hauptdatenserver der Organisation nötig. Und eine Zweitschrift wird immer etwas Geld kosten.
Bei einer Kopie von einer AU-Werkstatt könnte es länger dauern, da vielleicht die Zweitschrift in Papierform nur vorliegt.
ich bestätige das geschriebene meiner Vorgänger: Ich hatte bei der letzten Ummeldung die AU-Bescheinigung verbaselt. Ein Anruf in der Werkstatt und Stunden später hatte ich eine Faxkopie in den Händen, die der Behörde gereicht hat.
Nebenbei: Meines Wissens müssen diese Pamphlete mitgeführt werden. Schon alleine deswegen würde ich mir vom Vorbesitzer die Kopien besorgen lassen …