Es ist die Frage aufgekommen, wenn man als Deutscher ein Auto für einen Urlaub anmieten möchte, der Autovermieter in jedem Land der EU eine eigene Homepage mit anderen Preise hat, ist es einem dann erlaubt, auf einer Seite seiner Wahl zu buchen, oder kann der Autovermieter dies ausschließen und darauf bestehen, dass nur in dem Land gebucht wird, in dem sich auch der Wohnsitz befindet?
Laut Autovermietung würde ein Absatz auf der Reservierung dies untersagen.
"Die Reservierungsbestätigung basiert auf den von Ihnen getätigten Angaben, inklusive der Information über Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort. Hertz behält sich das Recht vor, die von Ihnen getätigten Angaben zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie angegeben haben, sich zum Zeitpunkt der Reservierung außerhalb Ihres Heimatlandes aufgehalten zu haben, behält Hertz sich das Recht vor, diese Angaben anhand Ihres Flugtickets, einer Bahnfahrkarte oder Hotelrechnung zu prüfen. Sollten Sie diesen Beweis nicht erbringen können, wird möglicherweise ein anderer Tarif berechnet, als Ihnen bei der Reservierung genannt wurde oder hat zur Folge, dass wir die Reservierung für ungültig erklären. Unwahre Angaben gegenüber Hertz stellen eine Vertragsverletzung dar. "
Wobei ich mich nun frage, ob es überhaupt rechtens ist, diese Angabe erst auf der Reservierungsbestätigung dem Kunden anzuzeigen und den Kunden nicht vorab darüber zu informieren.
Wobei auch schon Bestätigungen aus anderen Ländern gesehen wurden, auf denen dieser Vermerk nirgends zu finden ist und in den allgemeinen MIetbedinungen ist ebenfalls nichts zu finden.
Ich hoffe ihr könnt hier Licht ins Dunkle bringen.
Ist eine Anmietung nun möflich, ja oder nein?
Wie gesagt es geht generell darum, ob einem untersagt werden kann auf anderen Homepages als der deutschen zu buchen?
Mittlerweile darf man ja alles in der EU, arbeiten wohnen usw.
Wie kann es dann sein, dass einem das anmieten eines Autos untersagt werden kann?
Ist dies juristisch haltbar?
Wie schon erwähnt, in den AGB´s wenn man sie so nennen möchte, ist kein Satz dazu zu finden und laut Autovermieter wird dies in der Buchungsbestätigung angezeigt, also wenn der Zug schon abgefahren ist, wobei „jemandem“ eine Bestätigung aus Irland vorliegt, auf dieser wird der Buchende nicht darauf hingewiesen.
Vielleicht findet sich doch noch jemand der Licht ins Dunkle bringen kann.
Grundsätzlich besteht erstmal Vertragsfreiheit. Somit kann das Unternehmen durchaus eine solche Klausel einbauen.
Desweiteren muß man die konkreten AGBs und die Informationen beim Reserviervorgang genau prüfen.
Ein Beispiel einer großen Autovermietung:
"I. Online-Reservierungsverfahren
Die wichtigsten Schritte für eine Online-Reservierung sind wie folgt:
(i) Erster Schritt: Serviceauswahl
Bitte tragen Sie Ihre Mietkriterien, einschließlich Mietdaten, Mietorte und Fahrzeugauswahl in das Online-Reservierungsformular ein.
(ii) Zweiter Schritt: …car Angebot
Ausgehend von diesen Kriterien wird … Ihnen gemäß Ihrem Bedarf ein Angebot in Form einer detaillierten Zusammenfassung unterbreiten. Bei diesem Angebot handelt es sich im rechtlichen Sinne um:
einen Service, der aus einem Fahrzeug der ausgewählten Kategorie besteht, das für die gewählte Dauer mit den gewählten (etwaigen) Option zur Verfügung steht
einen Mietsatz, der entweder vorab oder bei Ankunft gezahlt wird - einige Bedingungen und Konditionen.
(iii) Dritter Schritt: Annahme des Angebots
Sie werden zur Annahme des Angebots von … aufgefordert.
(iv) Vierter Schritt: Bestätigung
Dann werden Sie aufgefordert, diese Annahme zu bestätigen.
(v) Fünfter Schritt: Mitteilung von …
… wird Ihnen eine Bestätigung nebst einer Reservierungsnummer zukommen lassen. Die Bestätigung enthält die Einzelheiten Ihrer Reservierung."
Da wir nicht wissen, welche Infos genau beim Reservierungsvorgang noch gegeben bzw. abgefragt werden, stochert man nur im Nebel…und da in anderen Ländern andere Gesetze gelten, kann es sein, dass dort eine solche Regelung nicht statthaft wäre.
Andererseits macht es auch keinen Sinn, dass z.B. ein Lette oder Kroate ein teureres deutsches Angebot buchen würde, oder?
nehmen wir mal an, es wurde ein Profil erstellt mit allen nötigen Daten.
Dort wurden nur korrekte Daten angegeben, also richtige Adresse usw.
Mit diesem Login, ist es dem User jederzeit möglich zwischen den verschiedenen Länderseiten hin und her zu switchen.
Nach dem Wechsel auf die Irlandseite, wurden dort nur der Wunschtermin angewählt und anschließend das Auto ausgesucht.
Nach der Auswahl wurde der Preis angezeigt und es wurde gefragt ob man dies so bestätigen und buchen möchte.
Also auf Ja geklickt und anschließend die Bestätigung ausgedruckt.
Wenn es weiterhlefen sollte, würde ich auch die Mietbedienungen und den geschwärzten Mietvertrag schicken, aber natürlich nur per Email.