„Bei Kraftfahrzeugen gilt: Die private Nutzung eines Dienstwagens mit reinem Elektro- oder Plug-in-Hybridantrieb, der nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft wird, muss dann nur mit 0,5 Prozent statt einem Prozent des inländischen Listenpreises monatlich versteuert werden. Plug-in-Hybride müssen hierfür die Kriterien des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen, dürfen also höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen mindestens 40 Kilometer rein elektrische Reichweite bieten.“
Was bedeutet „anschaffen“, heisst das, man darf nicht vor dem 31.12.2018 bestellen? Oder das Auto darf nicht vor dem 31.12.2018 geliefert werden?
Weiss das jemand?
Wenn es zum Beispiel noch nicht bezahlt und nicht zugelassen in der Halle des Autohauses steht, ist es noch nicht angeschafft.
Wie es in den paar Tagen zwischen Bezahlung, Zulassung und Auslieferung aussieht, weiß ich nicht.
Bei Leasing gibt es (meistens) keine Anschaffung. Nur für den Fall, dass das wirtschaftliche Eigentum übergehen sollte, könnte es eine Anschaffung geben. Allerdings werden in der Praxis die Kfz-Leasingverträge meist so ausgestaltet, dass das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber verbleibt.