Auto auf Firma kaufen

Hallo!

Angenommen folgende Situation:

Jemand betreibt ein Gewerbe und möchte sich gerne ein Auto kaufen. Dabei ist es so, dass er das Auto für seine gewerblichen Zwecke nur sehr selten beansprucht. Dessen Freundin ist Vertreterin und möchte sein Auto gerne in Anspruch nehmen und die damit gefahrenen Kilometer bei ihren Arbeitgeber geltend machen.

Kann er das Auto über seine Firma kaufen und dabei die Vorsteuer geltend machen und den Kaufpreis des Autos absetzen?

Kann seine Freundin Fahrtenbuch führen, auch wenn ihr das Auto nicht selbst gehört?

Welche Möglichkeit schlagt ihr den beiden vor, wie sie Steuerlich vorgehen sollen?
Ich hab mal was gehört von 1%-Regelung; 30% geschäftlich und 70% privat… Aber genauer kenn ich mich damit nicht aus.

Hi !

nachdem ich die etwas umständlicheren Varianten im Kopf mal kurz durchgegangen bin, also
Kauf über das Unternehmen und dann entweder

  • mit Vorsteuerabzug (wegen Zuordnung zum Unternehmensvermögen)
  • ohne Vorsteuerabzug (notwendiges Privatvermögen)
  • teilweiser Vorsteuerabzug
    wobei zum Teil der Vorsteuerabzug wieder zu korrigieren ist
    und ertragsteuerlich ebenfalls noch Privatnutzung zu versteuern ist,

oder: Gründung einer GbR (Zweck: Fahrzeug kaufen, nutzen, veräußern), wobei für die GbR eine eigenständige Gewinnermittlung durchzuführen wäre und mittels „einheitlicher und gesonderter Feststellung“ (das ist eine spezielle Steuererklärung) auf die beiden Gesellschafter zu verteilen ist. Dabei wären dann wohl Abschreibung, Steuern, Versicherung und Kraftstoff als Betriebsausgaben zu erfassen. Und die Reisekostenerstattungen als Betriebseinnahmen oder sogar Sonderbetriebseinnahmen zu berücksichtigen.

lautet mein TIPP:
Das Kfz sollte privat angeschafft werden. Die betrieblich gefahrenen Kilometer sollten anhand einer Reisekostenabrechung in der Gewinnermittlung berücksichtigt werden bzw. bei der Frau ebenfalls mit Reisekostenabrechung beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Das ist der einfachste und vor allem sauberste Weg für den geschilderten Sachverhalt. Es ist durchaus möglich, dass es nicht in jedem Fall der steueroptimalste Weg ist, aber wer kann dies schon immer für die Zukunft vorhersagen?

BARUL76

hallo!
also das mit der gbr wird schon an der gewinnerzielungsabsicht scheitern, weil eine kostengemeinschaft beim kfz steuerlich nicht anzuerkennen ist.

nachdem diese blöde 50% vorsteuerregel gekippt ist und seit oktober gewillkürtes betriebsvermögen (mind. 10% betriebliche nutzung) auch bei einnahme überschuss rechnungen zulässig ist, würde ich bei einer privaten nutzung von 70% eine anschaffung über den gewerbebetrieb für die günstigste lösung halten. dann muss nur 1%/monat des bruttolistenpreises als entnahme bei der einkommensteuer und davon 80% als nutzungsentnahme bei der umsatzsteuer mit 16% wieder versteuert werden. dafür können alle kosten des pkw (abschreibung, sprit, reparaturen, geiles radio ;-O, etc.) als betriebsausgabe mit vollem vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
soweit der pkw nur für private zwecke an die freundin überlassen wird: alles kein problem. nur wenn sie jetzt bei ihrem arbeitgeber ihre fahrtkosten geltend machen will, stellt sich mir die frage welche kosten will sie denn geltend machen, wenn doch alles betrieblich beim freund berücksichtigt ist? kosten würden ihr nur entstehen, wenn sie die durch ihre beruflichen fahrten entstehenden kosten selber tragen würde. das könnte so gelöst werden, dass sie die entsprechenden aufwendungen ihrem freund erstattet. der allerdings muss das dafür erhaltene bei seinem betrieb als (umsatzsteuerpflichtige) einnahme angeben. und genau deswegen relativiert sich die private nutzung von 70% um den anteil, den die freundin das fahrzeug ebenfalls zur einkünfteerzielung (bzw. als aufwendungen für eine solche) nutzt.
am einfachsten ist bestimmt die lösung von barul!
allerdings gilt bei der 1%-regel (solange es noch 1% bleiben, die politik dikutiert das ja schon seit jahren immer mal wieder):
je höher die gesamtfahrleistung des pkw und der anteil der privaten nutzung und je niedriger der anschaffungspreis, desto eher hat man vorteile aus der 1%-regel (mal so ganz! pauschal ausgedrückt)…
gruß, torsten.

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