Auto auf Raten gekauft Schaden nicht angegeben

Guten Tag,
meine Frage lautet.Ich habe ein Auto auf Raten gekauft,im Vertag steht aber nichts von einem Unfallschaden.Jetz nach1,5 Jahren wurde festgestellt das die Achse kaputt ist durch einen Schaden der beim Verkauf schon vorhanden war u.ausgebessert war,nur nicht uns bekannt.Können wir den Vertrag noch kündigen,wegen arglistiger Täuschung?Vielen Dank für eine schnelle Antwort
MfG Angela

Ja… oder Minderung verlangen! Wenn der Verkäufer zickt, besorg dir einen Anwalt.

Danke für die Information,werde ich tun.LG Angela

hallo Angela

die sache ist nicht ganz so einfach. Ihr müsst nachweisen, dass der Verkäufer den Schaden kannte und ihn euch absichtlich verschwiegen hat. HAt er aber ein technisch einwandfreies Fahrzeug ohne äüßerliche Schäden als gebraucht verkauft. sos ist das ok er muss nicht alle teile prüfen . Anders ist es bei Neuwagen.

argl. Täuschung ist z.B. das nachträgliche unterschieben von Unfällen z.B. das erst bei vertragsschluss in den vertrag ein schaden eingetragen ist , von dem vorher nie die rede war.

schreib mir doch nochn paar infos dann kann ich nähreres sagen

Hallo,
ob sofort bezahlt oder auf Raten ist egal.
Wenn arglistige Täuschung vorliegt, können Sie von dem Vertrag zurücktreten. Inwieweit Sie ihr Geld zurückbekommen, gilt es zu rechnen und zwar Nutzung des Fahrzeuges für 1,5 Jahre (Kilometerleistung usw). Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr beginnend mit der Entdeckung. Sie müssen ggfl. beweisen, dass Sie erst jetzt den Täuschungstatbestand entdeckt haben.
MfG
PB

Hallo,

vielen Dank für die Information,mal schauen was sich machen lässt
MfG Angela

Eine Werkstatt unseres Vertrauens hat festgestellt das hinten li.ein Lager an der Achse defekt war.Während der Garanitezeit wurde dieses in der Werkstatt welche zum Autohaus gehört wo wir Gebrauchtwagen erwarben repariert.Inzwischen ist das Lager wieder kaputt.
Dort hätte festgestellt werden müssen das der vorn linke Kostflügel erneuert war und auch die Hülse für Feder verrostet ist.das darf doch nicht sein.
LG Angela
.

Eine Werkstatt unseres Vertrauens hat festgestellt das hinten
li.ein Lager an der Achse defekt war.Während der Garanitezeit
wurde dieses in der Werkstatt welche zum Autohaus gehört wo
wir Gebrauchtwagen erwarben repariert.Inzwischen ist das Lager
wieder kaputt.
Dort hätte festgestellt werden müssen das der vorn linke
Kostflügel erneuert war und auch die Hülse für Feder verrostet
ist.das darf doch nicht sein.
LG Angela

Hallo nochmal :smile:

das ist sicher sehr ärgerlich. also ich versuch das mal bischen in die reihe zu bringen :

ihr habt einen schaden hinten links am achslager reparieren lassen in der Garantie. Die Werkstatt ist nicht verpflichtet vorn links nach dem Kotflügel zu schauen. hat man euch den wagen als unfall frei verkauft?? falls ja müsst ihr nachweisen, dass der verkäufer vom schaden bereits vor vertragsschluss wusste

wie alt ist der wagen? und zu welchem preis.

ich kann schon verstehen, dass ihr euch betrogen fühlt aber mit arglistiger Täuschung wird rechtlich sehr schwierig nachweisbar.

Am besten zum verkäufer und ihn zu rede stellen warum und wann der kotflügel getauscht wurde. übrigens der rost an der federhülse , den m üsst ihr als normalen verschleiß hinnehmen.

schreib doch nochmal bitte

LG Mario

Hallo Mario,
der Wagen wurde als Unfallfrei verkauft,er ist 9 jahre alt u.mit den Verbindlichkeiten bei der Bank sind es 8TEuro!Ich war bei dem kauf leider nicht dabei,wäre wahrscheinlich sauer geworden.
LG Angela

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf beim Verkauf des Fahrzeugs vorhandene Schäden weder verschweigen noch verharmlosen.

Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer beim Abschluss des Kaufvertrages IHnen nicht mitgeteilt hatte, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte.
Tatsächlich hatte das Fahrzeug aber einen Schweren Schaden an der Achse erlitten. Ein Verkäufer, der wesentliche Altschäden bagatellisiert oder erkennbar nahe liegende Schäden unerwähnt lässt, handelt arglistig. Der Käufer hat in einem solchen Fall wahlweise das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, einen Nachlass auf den Kaufpreis zu verlangen oder Schadenersatz zu verlangen. Es spielt keine Rolle, ob der Unfallschaden vollständig und sachgerecht repariert worden ist. Die Unversehrtheit des Fahrzeugs ist ein wesentliches Kriterium; das Verschweigen eines Unfallschadens ist deshalb als arglistige Täuschung zu werten.