Auto aufgebrochen und ausgeräumt

Hallo Experten,

zahlt für den geklauten Inhalt die Hausratversicherung? Und wenn ja, dann die vom Fahrzeughalter oder die vom Fahrzeugführer?

LG, Karin

Hallo Karin,

zahlt für den geklauten Inhalt die Hausratversicherung?

Nicht automatisch, nur wenn der Tarif das vorsieht. Im Versicherungsschein nachlesen.

wenn ja, dann die vom Fahrzeughalter oder die vom
Fahrzeugführer?

Natürlich die vom Eigentümer der gestohlenen Gegenstände.

Gruß

Nordlicht

Danke, da geht mir ein Licht auf :wink:) owT
.

Sollte da nicht auch eine Teil-/Vollkasko helfen?

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Sollte da nicht auch eine Teil-/Vollkasko helfen?

Nur für die Teile, die fest mit dem Auto verbunden sind, kommt die Teilkasko auf. Für alles andere, was im Auto normalerweise rumliegt (Sonnenbrille, CDs, Handy, etc) ist die KFZ-Versicherung nicht „zuständig“.

Aber unter Umständen die Hausratversicherung in Form der Aussenversicherung.

gruss
-ls-

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Hallo Nordlicht,

ergänzend hierzu gibt es jedoch die sogenannte Teileliste. Dort sind auch lose Dinge abgesichert. Nachzulesen ganz am Ende der AKB.

Gruß
Marco

Hallo Karin,
wo stand denn das Fahrzeug?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

ich war davon ausgegangen, dass typischer Hausrat gestohlen wurde.

Gruß

Nordlicht

nicht aber, wenn der wagen abgschlossen zum bsp in einer garage stand… :smile:

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Hallo Karin,
wo stand denn das Fahrzeug?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

das weiß ich nicht. Ich wurde auch nur gefragt…

Danke für Deine Mühe, der oder die Betroffene kann ja auch mal selber tätig werden, oder? :wink:)