Hallo,
eine Frage:
Entsteht beim Parkplatz-Räumen ein Schneehaufen (friert auch noch durch), welcher nicht durch die Heckscheibe sichtbar ist, wer haftet dann, wenn die Stoßstange bekanntschaft macht?
Grade geschehen, Stoßstange ziemlich verbeult.
Danke!
Gruß
Micha
Hallo Hackerdeluxe,
vom Prinzip ist es ganz einfach . Wer rückwärts fährt hat sich davon zu überzeugen das sich nichts hinter einem befindet. Und sollte man keine ausreichende Sicht nach hinten haben hat man sich notfalls einweisen zu lassen. Somit wirst du wohl auf deinem Schaden sitzen bleiben. War der Schneehaufen denn schon da bevor du eingeparkt hast oder wurde er erst dort hingeschaufelt nach dem du dort geparkt hast? Aber selbst dann musst du beweisen wer den Schnee dort hingeschaufelt hat.
Gruß
Georg
Der Fahrer, denn damit musste er rechnen im Winter…
Also, wer Rückwärts fährt muss doppelt aufpassen. Wenn man also bei einem solchen Fahrmanöver auf irgendein Hindernis auffährt, trägt man hierfür selbst die Verantwortung. Evtl. könnten zivilrechtliche Ansprüche bestehen…ist aber eher unwahrscheinlich…nicht bei der beschriebenen Konstellation.
Alex
Hallo,
keine erfreuliche Nachricht…Du haftest selber.
Du hättest vor Fahrtantritt die Funktionalität der Beleuchtung prüfen müßen…dabei hätte der Schneehaufen auffallen müßen.
Aufgrund der Witterung ist mit Schneehaufen zu rechnen.
Gruß
hallo micha,
ich bin für die ermittlung der schadenshöhe zuständig leider nicht für rechtsfragen, hier brauchst du einen RA der auch verkehrsrecht macht,
gruß mario
Hallo Micha,
wenn es überhaupt Spielraum zur Auslegung gibt, dann wäre die Frage, wessen Parkplatz das war. Außerdem, wo genau der Schneehaufen lag… Aber im Zweifelsfalle ist hierbei grundsätzlich der Autofahrer Schuld, der bei solchen Witterungsverhältnissen seine Fahrweise entsprechend anzupasen hat und ein höheres Maß an Vorsicht walten lassen muss…
Ich denke im Winter muss jeder aufmerksame Kraftfahrer mit solchen Hindernissen rechnen. Wer soll hier denn schuld sein?
MfG
M. Stephan
Der Pkw-Fahrer, der gegen den Schneehaufen fährt, ist der Verursacher. Ganz klares Ding - wie soll ein Schneehaufen schuldhaft handeln?
Die Räumpflicht besteht für den Räumdienst von Stadt, Kreis oder anderen Organisationen genauso wie für einen Privatmann für seinen Bürgersteig usw. Der Schnee muss dann je nach Satzung auf Privatgrund oder öffentlichen Raum geschoben werden. Selbst wenn diese Pflicht verletzt wurde, dann haftet nur der Pkw-Fahrer für den Schaden. Wie sollte es sonst sein?
Wenn jemand seinen Pkw einfach so hinter einen anderen parkt oder die Mülltonne dahinter stellt, dann haftet dieser im Schadensfall ja auch nicht.
Hallo Micha, da bist Du selbst verantwortlich. Du musst Dich davon überzeugen das es keine Hindernisse im Fahrbereich gibt. Viele Grüße, Roland
M.E. haftet der Fahrer selbst, denn er ist selbst verantwortlich.Wenn ein kleines Kind hinter dem Auto stehen würde, welches durch die Heckscheibe nicht zu sehen ist, wäre die Schuldfrage auch ziemlich deutlich.
Gruß aus Berlin
Axel
Hallo Micha,
so wie ich die Sache verstehe bzw. lese, bist du selbst gegen den Schneeberg gefahren weil du ihn nicht durch die Heckscheibe gesehen hast.
In diesem Fall bist du selbst Schuld an dem Schaden, denn derjenige der rückwärts fährt muss sich ggf. einweisen lassen wenn er nichts sehen kann. Es hätte, und so argumentieren die Herren und Frauen Richter immer in solchen Fällen, auch ein Kind hinter der Stoßstange stehen können. Und das man das kleine Kind nicht im Spiegel oder durch die Scheibe sehen kann gibt einem noch lange kein Recht, dieses umzufahren.
Sofern der Berg gegen die Stoßstange geschoben worden sein sollte, sieht die Sache natürlich anders aus.
Ich hoffe geholfen haben zu können.
Hallo,
tut mir leid, da kann ich nicht helfen. Den Schneehaufen hätte man evtl. auch über die Außenspiegel sehen können, dann wäre es vllt PP…
Aber stell die Frage nochmal im Brett „Verkehrsrecht“, aber bitte in der 3. Person, da sie sonst gelöscht wird.
Gruß, Tina
Hallo Micha,
ich bitte zunächst meine späte Reaktion zu entschuldigen, war im Urlaub.
Zu Deinem Problem:
Wen willst Du dafür verantwortlich machen? Du hast ganz einfach nicht genug Sorgfalt walten lassen! Der Schnee incl. Berg war da, Du hast Dein Fahrzeug bewegt. Also hast Du die Aktion in Gang gesetzt. Dass Du den Berg nicht sehen konntest, entbindet Dich eben nicht von der Pflicht, genau zu schauen! Notfalls hättest Du Dich einweisen lassen müssen. Das ist wie wenn Du aus einer Grundstücksausfahrt herausfährst auf eine öffentliche Strasse.
Nur dass Du hier niemanden geschädigt hast außer Dich selber.
Der Grundstückseigentümer des Parkplatzes ist seinen Pflichten nachgekommen (Räumpflicht). Regressansprüche gegen ihn sind m. E. nicht durchsetzbar.
Freundliche Grüße
Wolfgang