Moin.
Folgendes.
Habe ein auto gekauft bei einem händler gekauft.
Im kaufvertrag unser autohaus angegeben.
Habe aber die rechnung bzw kaufvertrag/ beleg nicht gebucht,sprich das auto nicht ins untetnehmen aufgenommen.
Das auto habe ich jedoch weiterverkauft,an Privat,ohne gewährleistung.
Gibt das Probleme?
Servus,
das kommt darauf an, wer „unser Autohaus“ ist: Ein Einzelunternehmen? Eine GmbH? Eine OHG? Irgendwas anderes?
Grosso modo hat diese Aktion allerdings schon ein ziemlich strenges Gschmäckle nach § 370 AO.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Eine Gbr.
Servus.hab ja aber auch keine vorsteuer rausgezogen.nur auf dem kaufvertrag steht die firma.mehr nicht.
Wird da wad auf mich zukommen oder ist das risiko gering?
Servus,
wenn die ESt für das betreffende Jahr noch nicht veranlagt ist: Schlicht die Feststellungserklärung korrigieren. Wenn sie schon veranlagt ist: Strafbefreiende Selbstanzeige. Beides reduziert das Risiko auf Null.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Problem an der sache.
1.est ist veranlsgt
2.wenn das auto dem geschaeft gehoert,muss ich gewaehrleistung geben.
3.chef toetet mich. Lol
Bin grad echt verwirrt.das auto ist doch nicht aufgefuehrt,sprich nicht vorhanden,sollte doch normal nicht auffallen oder?
Kurz als zusatz.das auto wurde von mir als privatperson verkauft.
Servus,
ah so, Du bist nicht Gesellschafter der GbR? Dann ist da steuerstrafrechtlich nichts zu holen - wegen des Gebrauchs des Briefkopfes der GbR kannst ja mal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ fragen. Bitte FAQ:1129 beachten.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
aber unter der Vorspiegelung, es würde durch das Autohaus gekauft.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Okey.Naja auf dem Kaufvertrag als ich das auto gekauft hab,stimmt wohl nichtmal die adresse,da fehlt die hausnummer,die wusst ich nicht.
Steuerrechtlich geht da also nix?
Na dann halt ich mich da ganz bedeckt…nach dem motto…ich bin dumm und weiss von nix.
Wie hoch ist das tatsächliche risiko?geht gegen null oder?ausser den kaufvertrag gibts ja keine daten.und den kaufvertrag hat nur der verkäufer.
Hallo
Wenn der Autokauf nicht beim Autohaus als Betriebsausgabe/Wareneinkauf verbucht wurde, gibt es doch von der Seite nichts zu beanstanden.
Aber gegenüber dem „Autokäufer von Privat“ wäre das eine Täuschung und der Gewährleistungsausschluss wäre unwirksam.
Ein Gewinn aus dem Weiterverkauf wäre ggf. zu versteuern (Verkaufserlös abzgl. Einkaufspreis) … nur fehlt ein Beleg über den Einkaufspreis …
Grüsse Rudi