Hallo,
eine kurze Frage, ich möchte mein Auto verkaufen,Erstzulassung 1998 … gesagt getan … anoce und da kommt doch jemand und sagt mir… ne ne … das auto iat ja nicht bj. 1998 sondern 1996( er hat mich auf den Eintrag hinten im Fahrzeugbrief verwiesen, da steht auch was von 1996 und 1997) lediglich erst im jahr 1998 zugelassen.
und wollte den Preis unverschämt drücken …
Frage … was ist maßgebend ?
Frage … ich habe den Wagen in 1998 als Neuwagen gekauft, vom officiellen Ford Händler ! war das Korrekt ???.. oder habe ich für ein zwei Jahre altes Auto ( denke haldenauto) einen Neupreis bezahlt ???
Frage … ist das Rechtens ???
Hallo,
es gibt das Baujahr, das Modelljahr und das Jahr der Erstzulassung. Übereinstimmungen muß es nicht geben. Ein Fahrzeug kann Modelljahr 2000 sein, in 1999 gebaut worden und in 2001 erstmals zugelassen worden sein.
Die Frage nach „rechtens oder nicht“ stellt sich bei Tatsachen eher nicht.
Gruß,
Christian
Hi!
Auf dem Kfz-Brief ist neben dem Datum der Erstzulassung auch das Datum der sog. „Homologisierung“ des Fahrzeugmodells angegeben.
Ein VW Golf kann also in 2003 gebaut und zugelassen worden sein, der Brief weist aber ausserdem noch das Jahr 1995 für die Erstprüfung der Modellreihe aus.
Wann dann schließlich die Erstzulassung erfolgt ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Der Wagen kann ja 20 Jahre lang im Ausstellungsraum gestanden haben und dann erst zugelassen worden sein (wobei das so heute nicht mehr funktioniert, da ein Neufahrzeug nur dann noch erstmals zugelassen werden kann, wenn es die aktuellen Abgasnormen einhält. Also vorsicht beim Einmotten vom letzten VW Käfer! Lieber kurz zulassen und dann abmelden…).
Näher an der Realität sind Gebrauchtwagen-Importe aus dem Ausland. Hier weist das Datum der Erstzulassung immer den Tag aus, an welchem das Kfz in Deutschland erstmals zum Verkehr zugelassen worden ist.
Daher sollte man beim Verkauf immer das Datum der Erstzulassung angeben. Das Baujahr kann man hingegen nur sicher über die Fahrgestellnummer ermitteln. Hier hilft der Händler bei der „Dekodierung“.
Grüße,
Mathias
eine kurze Frage, ich möchte mein Auto verkaufen,Erstzulassung
1998 … gesagt getan … anoce und da kommt doch jemand und
sagt mir… ne ne … das auto iat ja nicht bj. 1998 sondern
1996( er hat mich auf den Eintrag hinten im Fahrzeugbrief
verwiesen, da steht auch was von 1996 und 1997) lediglich erst
im jahr 1998 zugelassen.
und wollte den Preis unverschämt drücken …
Frage … was ist maßgebend ?
Frage … ich habe den Wagen in 1998 als Neuwagen gekauft, vom
officiellen Ford Händler ! war das Korrekt ???.. oder habe
ich für ein zwei Jahre altes Auto ( denke haldenauto) einen
Neupreis bezahlt ???
Frage … ist das Rechtens ???