Auto beim Überholen geschnitten. Welche Folgen ?

Guten Tag,

Hätte mal eine Frage bei der ich nicht weiter weiß.
Wenn man einen PKW auf der Autobahn geschnitten hat und 3 Wochen vor Probezeit ende ist.

Beispiel einer Situation:
Es ist relativ zäher Verkehr, also werden keine hohen Geschwindigkeiten gefahren.
Trotz Schulterblick ist das nachfolgende Auto auf der linken Spur nicht zu sehen, sondern erst nachdem man ca. einen Meter in die linke Spur eingefahren ist. Nach erkennen des Fahrzeuges wird der Überholvorgang jedoch sofort abgebrochen sodass keine Schäden zustande kommen.
Meine Frage ist jetzt ob bei dieser Situation Tatbestand 22 „Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet“ des Bußgeldkatalogs zutreffen ist.

Muss bei diesem Tatbestand der Überholvorgang vollendet worden sein, oder reicht ein kleiner Fahrfehler die aus dem Beispiel aus ?

Guten Tag,

Hätte mal eine Frage bei der ich nicht weiter weiß.
Wenn man einen PKW auf der Autobahn geschnitten hat und 3
Wochen vor Probezeit ende ist.

Beispiel einer Situation:
Es ist relativ zäher Verkehr, also werden keine hohen
Geschwindigkeiten gefahren.
Trotz Schulterblick ist das nachfolgende Auto auf der linken
Spur nicht zu sehen, sondern erst nachdem man ca. einen Meter
in die linke Spur eingefahren ist.

Schulterblick heißt nicht auf die Schulter schauen, sondern über die Schulter nach hinten schauen. Dieser Hinweis scheint hier nötig zu sein, denn was beschrieben wurde, ist alles andere als

ein kleiner Fahrfehler die aus dem Beispiel

Zur Frage:
Die Gefährdung ist dann gegeben, wenn der nachfolgende z.B. eine Notbremsung hinlegen musste, um nicht aufzufahren. Eine Vollendung des Überholvorgangs ist nicht erforderlich, es genügt der Spurwechsel, ohne sicher zu wissen, ob jemand von hinten angerauscht kommt.

Hallo!

Hätte mal eine Frage bei der ich nicht weiter weiß.
Wenn man einen PKW auf der Autobahn geschnitten hat und 3
Wochen vor Probezeit ende ist.

…dann sollte man sich schämen und das nie wieder tun!!!

Ganz im Ernst: lerne schleunigst, den Schulterblick zu verinnerlichen und im Rückspiegel die Geschwindigkeiten der anderen einzuschätzen. Das ist essenziell wichtig und verhindert ggf. schwerste Unfälle.
Es sind nicht immer nur die bösen Raser schuld…

Beispiel einer Situation:
Es ist relativ zäher Verkehr, also werden keine hohen
Geschwindigkeiten gefahren.
Trotz Schulterblick ist das nachfolgende Auto auf der linken
Spur nicht zu sehen, sondern erst nachdem man ca. einen Meter
in die linke Spur eingefahren ist. Nach erkennen des
Fahrzeuges wird der Überholvorgang jedoch sofort abgebrochen
sodass keine Schäden zustande kommen.
Meine Frage ist jetzt ob bei dieser Situation Tatbestand 22
„Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr
gefährdet“ des Bußgeldkatalogs zutreffen ist.

Muss bei diesem Tatbestand der Überholvorgang vollendet worden
sein, oder reicht ein kleiner Fahrfehler die aus dem Beispiel
aus ?

Die Frage ist, ob es in einem solchen Fall überhaupt zu einer Anzeige kommen muss. Jeder macht mal Fehler, ein kurzer Wink zur Entschuldigung, wenn der andere dann überhlolt und dann ist es meistens gut.

Sollte eine Anzeige gegen den fiktiven Frischling bereits vorliegen, ab zum Rechtsanwalt vorher keine weiteren Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschsft machen.

Gruß,
M.