Hallo zusammen,
Person A hat Mitte Dezember auf einem Seitenstreifen im Nachbarort ordnungsgemäß geparkt, um an einer Abendveranstaltung teilzunehmen. Danach fährt Person A direkt nach hause zurück. Am nächsten Vormittag bei Tageslicht stellt Person A einen Schaden am linken Kotflügel ihres Autos fest, der am Vortag bzw. -abend noch nicht da war. Eine Anzeige bei der Polizei wurde nicht erstattet. Nun hat sich Person A in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur eingeholt und soll für das von ihr nicht selber beschädigte Auto 1800 Euro Reparaturkosten zahlen. Gibt es noch irgendwie eine Möglichkeit, an den Unfallverursacher heranzukommen?
Kann man überhaupt noch zwei Monate später eine Anzeige machen?
Danke für hilfreiche Antworten!
Viele Grüße,
senta sorglos
Hallo Senta Sorglos (nomen est omen??),
eine Anzeige kannst du immer noch machen. Ob sie aber hilft, den Verursacher zu ermitteln halte ich für sehr unwahrscheinlich. Aber selbst wenn es gelänge, diesen zu ermitteln, bestände immer noch ein Beweisproblem. Der Gegner könnte nach diesem Zeitraum das Gleiche wie Person A behaupten.
Eine Anzeige sofort nach Schadenseintritt wäre besser gewesen.
Gruss
Iru
Hi,
anzeigen geht immer noch, die Verjährungsfrist ist hier lang.
Ob aber nach der Zeit noch der Verantwortliche gefunden wird, die Chance ist imho gering.
Q-Gruß
Da es sich um eine Verkehrsunfallflucht im Sinne des § 142 StGB handeln könnte (Unfallflucht, erhebliche Schadenshöhe), verjährt die Straftat frühestens nach einem Jahr. Aber bringen dürfte eine Anzeige nichts mehr. Denn der Unfallgegner hat nach zwei Monaten bestimmt sein Fahrzeug schon reparieren lassen und somit dürfte ein Sachbeweis sehr schwer sein.
Da bräuchte man schon sehr gute Zeugen (z.B. den Automechaniker, der das Fahrzeug repariert hat) um überhaupt noch einen Nachweis führen zu können. Ich denke, dass die Suche nach der berühmten Stecknadel einfacher ist, wie hier noch einen Unfallverursacher zu finden.