Auto beschlagnahmt, Vers. wie kündigen?

Hallo Wissende im Bereich Versicherungen,der Fall ist etwas kompliziert:

Der Sohn meines Chefs ist trotz Führerscheinentzugs mehrfach mit dem Auto unterwegs gewesen, was mit Beschlagnahme des Fahrzeuges geahndet wurde.

Halter des Fahrzeuges ist seine Lebensgefährtin, Versicherungsnehmer ist sein Vater, also mein Chef.

Nun steht das Teil also bei irgendeiner Staatsanwaltschaft im dinglichen Arrest und bei meinem Chef laufen die Rechnungen für die Versicherung auf. Abmelden kann er die Kiste ja nicht, weil er nicht der Halter ist. Versicherung kündigen ist nicht, da das Fahrzeug nicht abgemeldet ist.

Da sich alle untereinander auch noch schön zerstritten haben, ist großes Schweigen angesagt, es wird nicht kommuniziert.

Wie kann man unter den gegebenen Umständen die Versicherung loswerden?

Gruß,
Gerhard

Hallo!

Ob mein Vorschlag richtig ist oder nicht weiss ich nicht.

Ich würde die fälligen Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen bzw. abgebuchte Beiträge von der Bank stornieren lassen, denn Sachverhalt der Versicherung aber vorher eingehend schildern. Vielleicht lässt sich die Versicherung „bei Androhung der ausbleibenden Versicherungsbeiträge“ auf eine ausserordentlichen Kündigung oder auf ein Ruhen der Kfz-Versicherung ein.

Nach Mahnungen etc. dürfte das Auto irgendwann zwangsstillgelegt werden, da kein Haftpflichtversicherung mehr besteht.

Das ganze kann zwar ein bisschen Ärger bedeuten, aber für eine Person, die trotz fehlender Fahrerlaubnis durch die Gegend fährt, würde ich keinen Cent zahlen.

Gruß
Carsten

Hallo,

von dem Vorgehen ist dringend abzuraten.

Die Nichtzahlung der Prämie erhöht allerhöchstens die Forderung des Versicherers. Der Prämienanspruch für das ganze Jahr ist weiter gegeben - § 40 VVG.

Die Beiträge werden trotz Kündigung aus dem Zahlungsverzug eingeklagt.

Das Procedere beeinflusst auch noch die Bonität Ihres Chefs, wegen negativer Eintragungen bei den Auskunfteien.

Zum 31.12.2004 ordentlich kündigen, den Rest bezahlen und Fertig!

Viele Grüße
Thorulf Müller

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Hallo Thorulf,

Zum 31.12.2004 ordentlich kündigen, den Rest bezahlen und
Fertig!

na ja, es sind bisher 2 x 315 Euro offen. Die Rechnung wurde bisher ja an den Sohnemann weitergeleitet und auch bezahlt, seit des dinglichen Arrestes allerdings, wurden die Zahlungen eingestellt und bis Jahresende wären dann annähernd 1000 Euro Prämie zu zahlen.

Und dies eben für ein Auto, was weder gefahren wurde, noch geklaut werden konnte. Kann man da nicht außerordentlich kündigen, da das Risiko weggefallen ist?

Gruß,
Gerhard

Hallo GErhard,

so würde ich es kündigen und der Kündigung den Nachweis beifügen, dass es im dinglichen Arrest bis xy steht. Weil sonst könnte ja jeder kommen. :smile:

Gruß
Marco

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Hallo,

versuchen könnt Ihr alles - der Versicherer wird darauf i.d.R. nicht eingehen. Das Auto ist zugelassen und ist damit Versicherungspflichtig! Der Vertrag ist ein Jahresvertrag und die Prämie ist unteilbar. Selbst bei einer unterjährigen Kündigung steht dem Versicherer immer noch Kurztarif zu.

Wer wann welche Beiträge wirklich gezahlt hat, so what!

Ich wünsche viel Erfolg, glaube aber nicht daran.

Bitte an die „hilfsweise“ ordentliche Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit denken!

Viele Grüße
Thorulf Müller

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Hallo Gerhard,
ich würde mich direkt mit meiner Versicherung unterhalten. Folgendes würde ich empfehlen. Rückzug des Versicherungsschutzes (ist machbar und auch die Regel) der KFZ Haftpflicht und Kasko. Ich meine bei der KH ist eine Frist, aber die Kasko geht zu sofort!! Ist die Haftpflicht gekündigt muß der Halter sich um eine neue Versicherung kümmern und nicht der Versicherungsnehmer.

Der Versicherung würde ich die verschiendenen Unterlagen vorlegen.

Gruß
Martin