Grüße ,
angenommen, jemand fährt einen inzwischen gut 13 Jahre Wagen
der Oberklasse. Da der Wagen regelmäßig in der
Vertragswerkstatt gewartet wird, ist er auch in einem
entsprechend guten Zustand.
Inspektion festgestellt, das einer der hinteren Stoßdämpfer am
Gehäuse eingerissen ist.
Nach 13 Jahren auch in der Oberklasse möglich. Es geht auch mal was kaputt.
Einen Tag vor dem vereinbarten Termin erhält der Besitzer
einen Anruf von der Werkstatt, das der neue Dämpfer noch nicht
eingetroffen ist
Schwache Kür der Werkstatt. Selbst wenn dieses Teil als Neuteil nicht beschaffbar ist, kann man auch zeitüberbrückend mit einem geprüften Altteil weiterkommen. Machen die aber nicht , weil sie dann keine Garantie übernehmen können oder auch wollen.
Meine Frage: Was kann der Besitzer tun, wenn der nächste
Reparaturtermin schon wieder aufgrund fehlender Ersatzteile
verschoben wird?
Einen Anspruch auf schnelle Hilfe ist wohl nach 13 Jahren nicht drin
( Gewährleistung oder Ansprüche aus dieser- Ade) Wenn ich richtig liege, ist selbst die Pflicht zur Ersatzteilversorgung nach 10 Jahren auch erloschen.
Erste Möglichkeit: Eine Werkstatt suchen, die dieses Teil kurzfristig besorgen kann. ( Das sind die, welche in der Regel auch den Bgriff Service wie der Kunde verstehen) Geprüftes Alteil mit Rabatt oder als Übergngslösung, bis Neuteil besorgbar ist… mit dem kann man Leben, wenn man das Auto braucht.
Zweite Möglichkeit: Nach 13 Jahren mal einen Neuwagen eines andere Herstellers Probefahren… Oberklasse muß ja auch nicht unbedingt sein… ist ja eh nicht mehr „in“. Die Preise haben die Vorteile schon lange eingeholt.Damit meine ich in erster Linie den Service.
Der Wagen wird täglich benötigt und das
Gefühl, das sich der hintere Stoßdämpfer irgendwann mal
plötzlich verabschieden kann ist alles andere als prickelnd
prickelnd ist wohl noch fein ausgedrückt…
(das von der Werkstatt als unbedenkliche Kilometerintervall
von 2000km ist inzwischen „aufgebraucht“).
Woher nimmt die Werkstatt die Zahl 2000 Km ?? Hellseher?? Siebenter Sinn?? oder nur Wichtig tun? Es gibt in dieser Frage nur zwei Möglichkeiten: entweder Schluß bis Ersazteil da ist , oder Weiterfahren bis es passiert. Wie gesagt, selbst bei einem abgerissenen Stoßdämpfer muß nicht zwangsläufig etwas passieren, aber die Wahrscheinlichkeit, wenn man es nicht schnellstmöglich bemerkt wird, steigt erheblich an.
Hat man als Kunde
in einem solchen Fall Anspruch auf einen Ersatzwagen?
Auf eigene Rechnung sicherlich. Von der Werkstatt keinen Cent. Alles andere wäre erstaunlich, freundlich und erfreulich, also Dienst am Kunden. Rechtsanspruch = 0
Schließlich ist Kunde ja gewillt, die Reparatur durchführen zu
lassen - es scheitert einfach am Willen/Können des
Autoherstellers.
Interessiert niemanden. Der Fahrzeughalter und Fahrer ist für den technischen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich.
Überlegung: Das nächste Auto von einem anderer Hersteller kaufen.- Die einzigste Strafe, die man als Kunde austeilen kann.
Billigste Lösung braucht eine Voraussetzung: Mitglied ADAC.
Da besteht die Möglichkeit ,allerdings auch kostenmäßig begrenzt,einen Leihwagen für die Dauer der Instandsetzung kostenlos zu bekommen.
Diesen Leihwagen würde ich aber auf keinem Fall von der Autowerkstatt auf Kosten des ADAC anmieten, welche nix in die Reihe bekommt.
Gruß Gert