Auto des Verstorbenen verkaufen = Erbantritt

Der Vater ist gestorben. Wenn ein Erbe das Auto des Verstorbenen verkauft, tritt er dann automatisch des Erbe an?

Der Vater ist gestorben. Wenn ein Erbe das Auto des
Verstorbenen verkauft, tritt er dann automatisch des Erbe an?

Hi, wenn er zweifelsfrei Erbe ist, tritt er damit das Erbe an.
MfG ramses90

Ich nehme an, es geht um die Frage, ob die Erbschaft damit angenommen wird (mit der Folge des § 1943 BGB).

Ich nehme an, es geht um die Frage, ob die Erbschaft damit
angenommen wird (mit der Folge des § 1943 BGB).

Hi, kann ja sein aber da die Annahme eines Erbes nicht an bestimmte Formen gebunden ist, kann die Annahme durch schlüssiges Handeln entstehen.
Mit der Inbesitznahme und Veräusserung des KFZ des Erblassers, würde dieses schlüssige Handeln entstehen.
Die anschliessende Ausschlagung des Erbes würde oder könnte zumindest, zu einer Forderung des dann verbleibenden Erben, z.B. des Fiskus/Staates, führen.
MfG ramses90

Jo, und erst damit dürfte die Frage beantwortet sein.