Ich habe mir vor einem Monat einen Audi A5 gekauft. Der wagen hatte 60.000 gelaufen und kostete 19690€. Gekauft wurde dieser direkt bei einem Audi Autohaus, der Wagen hatte nur einen Vorbesitzer. Er war laut autohaus unfallfrei und so auch im Vertrag festgehalten worden.
Heute, ca 1 Monat nach Kauf erhalte ich einen Anruf von dem Chef des Autohauses, welcher bedauert mir mitteilen zu müssen, dass der Wagen wie es sich jetzt rausgestellt hat doch einen Unfall hatte, der aber fachgerecht bei Audi repariert worden ist. Er sagte die Höhe des Unfalls war 5000 oder 6000€, es soll die linke Front repariert worden sein. Daraufhin redete er 10 min ununterbrochen davon, dass Versicherungen in so einem Fall eine „Entschädigung“ in Höhe von 5-10% bezahlen. Zum Schluss wurden mir 2 Lösungen vorgeschlagen:
- Ich werde mit 250€ entschädigt, da das 5% des Unfallwerts seien.
- Ich kann das Fahrzeug zurückgeben.
Ich möchte gerne Wissen welche Rechte ich habe. Ich habe ca 100 Euro für Hin und Rückfahrten ausgegeben, außerdem ist das auto mittlerweile angemeldet, die Versicherung wird nicht so schnell kündigbar sein und hier hatte ich auch kosten in der Kennzeichenbeschaffung und Anmeldung.
Kann ich das Geld einklagen bzw. mehr Geld als Entschädigung verlangen?
Vielen Dank im Vorraus,
Gruß, Max