Auto doch nicht wie laut Autohaus unfallfrei!?

Ich habe mir vor einem Monat einen Audi A5 gekauft. Der wagen hatte 60.000 gelaufen und kostete 19690€. Gekauft wurde dieser direkt bei einem Audi Autohaus, der Wagen hatte nur einen Vorbesitzer. Er war laut autohaus unfallfrei und so auch im Vertrag festgehalten worden.

Heute, ca 1 Monat nach Kauf erhalte ich einen Anruf von dem Chef des Autohauses, welcher bedauert mir mitteilen zu müssen, dass der Wagen wie es sich jetzt rausgestellt hat doch einen Unfall hatte, der aber fachgerecht bei Audi repariert worden ist. Er sagte die Höhe des Unfalls war 5000 oder 6000€, es soll die linke Front repariert worden sein. Daraufhin redete er 10 min ununterbrochen davon, dass Versicherungen in so einem Fall eine „Entschädigung“ in Höhe von 5-10% bezahlen. Zum Schluss wurden mir 2 Lösungen vorgeschlagen:

  1. Ich werde mit 250€ entschädigt, da das 5% des Unfallwerts seien.
  2. Ich kann das Fahrzeug zurückgeben.

Ich möchte gerne Wissen welche Rechte ich habe. Ich habe ca 100 Euro für Hin und Rückfahrten ausgegeben, außerdem ist das auto mittlerweile angemeldet, die Versicherung wird nicht so schnell kündigbar sein und hier hatte ich auch kosten in der Kennzeichenbeschaffung und Anmeldung.

Kann ich das Geld einklagen bzw. mehr Geld als Entschädigung verlangen?

Vielen Dank im Vorraus,
Gruß, Max

Also ich persönlich halte Unfallschäden, wenn sie fachgerecht repariert wurden, für kaum relevant. Da stehe ich aber mit meiner Meinung ziemlich allein da…

Hallo,

ich denke dass es sich hier um einen seriösen Händler handelt. Er hat beide Optionen der Regulierung offen gelegt.

Zum Schluss wurden mir 2 Lösungen vorgeschlagen:

  1. Ich werde mit 250€ entschädigt, da das 5% des Unfallwerts
    seien

Diese Version ist korrekt.

  1. Ich kann das Fahrzeug zurückgeben.

Ich möchte gerne Wissen welche Rechte ich habe. Ich habe ca
100 Euro für Hin und Rückfahrten ausgegeben, außerdem ist das
auto mittlerweile angemeldet, die Versicherung wird nicht so
schnell kündigbar sein und hier hatte ich auch kosten in der
Kennzeichenbeschaffung und Anmeldung.

Kann ich das Geld einklagen bzw. mehr Geld als Entschädigung
verlangen?

Auch die zweite Version ist korrekt! Bei einer Rückabwicklung werden alle entstandenen Kosten mit einbezogen. Also auch Zulassungskosten etc.
Die Versicherung endet mit der Abmeldung des Fahrzeuges. Diese muß in jedem Fall bezahlt werden. Wäre ja auch fällig gewesen wenn das Auto keinen Schaden gehabt hätte. (Fahrzeug wurde ja auch genutzt. Ebebso verhält es sich mit den gefahrenen Kilometern. Diese werden genauso verrechnet. Normalerweise mit 0,67 % des Anschaffungswertes pro 1000 gefahrener Kilometer)

Ich finde die Vorgehensweise des Händlers absolut korrekt. Jetzt ist es an Ihnen zu entscheiden ob Sie das Auto behalten möchten oder nicht. Manchmal hat man ja geraume Zeit für eine bestimmte Farbe oder Ausstattung gesucht.
Abschließend ist noch zu sagen: Ein Unfallschaden in dieser Höhe ist nicht´s wildes. 5-6.000,- Euro sind schnell zusammen. Viel wichtiger ist das die Reparatur bei einem Fachbetrieb durchgeführt wurde. Das scheint ja so zu sein. Lassen Sie sich einfach eine Kopie der Unfallreparatur geben.

Hallo,
tut mir leid aber mit Rechtsfragen kenne ich mich leider nicht aus.

Hallo Max,

das Angebot des Autohauses ist an der unteren Grenze, denn üblicherweise gehen Versicherungen bei neuwertigen Fahrzeugen auf 10% Wertminderung des Schadens. Außerdem ist die Aussage 5-6t€ unkonkret. Waren es nun 5 oder doch 6t€?

Wenn Sie das Auto zurückgeben, d.h. der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, müssen Ihnen auch die Kosten für An- und Abmeldung erstattet werden, nicht jedoch für die Versicherung, da Sie das Auto in der Zeit ja auch genutzt haben. Sie müssen bei der Versicherung übrigens nur taggenau die Prämie bezahlen, in der das Fahrzeug angemeldet war, zusätzliche Kosten entstehen hierfür nicht. Kosten für Hin- und Rückfahrten, um das Auto zurück zu geben, kann man einklagen. Da gibt es jedoch unterschiedliche Rechtssprechungen, deshalb würde ich das nicht wagen. Es geht ja auch nicht um große Beträge.

Eines dürfen Sie mit Sicherheit glauben: Das Autohaus hat das nicht absichtlich verschwiegen, hier ist mit Sicherheit ein (menschlicher?) Fehler passiert, der denen auch Geld kostet. Ich persönlich finde es fair, wenn man auch für die andere Seite Verständnis aufbringt und würde deshalb versuchen im Dialog einer beiderseits akzeptable Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Niedermeier