Auto einbehalten?

Guten Tag, hätte folgende Frage:

darf ein Autohaus ein Fahrzeug eines Kunden nach einer Reparatur dem
Kunden vorenthalten, wenn dieser seine Rechung nicht bei Abholung
bezahlt, da es sich im Rechungsinhalt um einen Gewährleistungsfall
nach einem Gebrauchtwagenkauf handelt und die Rechnung zu unrecht
gestellt werden soll? Mit welcher Begründung könnte der Kunde sein
Fahrzeug wieder bekommen? Oder: Wenn er die Rechung bezahlen muß, mit
welcher Begründung kann er den Rechnungsbtrag zurück fordern?

Vielen Dank

Sebastian

Die Werkstatt hat wohl ein Pfandrecht an dem Auto bis die Rechnung bezahlt ist.
Eine sofortige Herrausgabe könnte mit der Androhung einer Anzeige wegen Nötigung und Schadensersatzforderungen erreicht werden (muß aber nicht).
Zur Not einen Anwalt einschalten; der Briefkopf macht einigen schon Angst.
Geld kann einfach wieder Herrausgefordert werden, da ohne Rechtsgrund bezahlt.
Einfach Abmahnen mit 2 Wochen Frist dann Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid.
Ob das Erfolg hat hängt von den Vertragsbedingungen ab.

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Die Werkstatt hat wohl ein Pfandrecht an dem Auto bis die
Rechnung bezahlt ist.

*Danke, Pfandrecht…
im Beispiel 10.000EUR Pfandwert gegen 400EUR Forderung, naja

Geld kann einfach wieder Herrausgefordert werden, da ohne
Rechtsgrund bezahlt.
Einfach Abmahnen mit 2 Wochen Frist

*ok

dann Mahnbescheid, dann

Vollstreckungsbescheid.
Ob das Erfolg hat hängt von den Vertragsbedingungen ab.

*dürfte auf Grund der Sachmängelhaftung und Beweislastumkehr
innerhalb 6Mon. klar sein

Pfandrecht nach § 647 BGB
Der Unternehmer hat für seine Forderung ein Pfandrecht an den von ihm … ausgebesserten Sachen des Bestellers…wenn sie…zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
Die Werkstatt kann ja auch schlecht je nach Forderung Radio, Motor, oder Bremsen ausbauen :wink:
Ist übrigens bei einem Mietvertrag ähnlich geregelt bezüglich der Sachen, die der Mieter in die Wohnung bringt.

Pfandrecht nach § 647 BGB
Der Unternehmer hat für seine Forderung ein Pfandrecht an den
von ihm … ausgebesserten Sachen des Bestellers…wenn
sie…zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt
sind.

Eben. Und deswegen ist es absurd, gleichzeitig auf eine mögliche Anzeige wegen Nötigung zu verweisen.

Levay

Dann hast du wohl den Sinn meiner Aussgae nicht verstanden.
Ich habe nie davon gesprochen ihn anzuzeigen und auch nie gesagt, dass das vor Gericht Erfolg hat.
Das war nur eine Möglichkeit, wie man mit Erfolg sein Auto wieder bekommen könnte, ohne die Rechnung zu bezahlen.
Aber kannst mir gerne eine sagen, die vor Gericht akzeptiert wird.

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Dann hast du wohl den Sinn meiner Aussgae nicht verstanden.
Ich habe nie davon gesprochen ihn anzuzeigen und auch nie
gesagt, dass das vor Gericht Erfolg hat.
Das war nur eine Möglichkeit, wie man mit Erfolg sein Auto
wieder bekommen könnte, ohne die Rechnung zu bezahlen.
Aber kannst mir gerne eine sagen, die vor Gericht akzeptiert
wird.

Bitte streitet nicht wegen meiner Frage!
Mir ging es eigentlich um die Ungerechtigkeit, dass der Unternehmer
eine Sicherheit für seine Leistung (hier unberechtigt) einbehalten
kann. Wenn der Kunde jedoch die Rechung erstmal bezahlt um sein
Fahrzeug wieder zu bekommen, hat er keine Sicherheit sein Geld zügig
wieder zu bekommen.

Grüße Seb

Hi!

Ich möchte diesen fiktiven Fall weiterspinnen:

nehmen wir an, der Kunde nimmt eine zweite Person und den Zweitschlüssel des Fahrzeuges mit zur Abholung.
Die zweite Person holt mit dem Zweitschlüssel den Wagen vom Hof, während der Kunde noch im autohaus steht und mit dem Meister die Rechnung diskutiert. Es gibt keine Einigung, der Kunde verweist auf die Garantieleistung und verabschiedet sich höflich, während er das Haus verlässt und auf der Straße in seinen Wagen auf den Beifahrersitz steigt und mit seinem Bekannten davon fährt.

Was kann der Autohausbetreiber tun?

Darf er den Wagen vom Kunden mit dem bei ihm verbliebenen Schlüssel zurückholen?

Danke und Grüße,

Mathias

darf ein Autohaus ein Fahrzeug eines Kunden nach einer
Reparatur dem
Kunden vorenthalten, wenn dieser seine Rechung nicht bei
Abholung
bezahlt, da es sich im Rechungsinhalt um einen
Gewährleistungsfall
nach einem Gebrauchtwagenkauf handelt und die Rechnung zu
unrecht
gestellt werden soll? Mit welcher Begründung könnte der Kunde
sein
Fahrzeug wieder bekommen? Oder: Wenn er die Rechung bezahlen
muß, mit
welcher Begründung kann er den Rechnungsbtrag zurück fordern?

Vielen Dank

Sebastian

Toller Tip!!!
§ 289 StGB

(1) Wer seine eigene bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zugunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an der Sache ein Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht, in rechtswidriger Absicht wegnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

§ 25 StGB

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

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Hallo!

„Abholung nur gegen Barzahlung“ ist eindeutig der Regelfall. Vielleicht hast Du irgend etwas an Dir, das einen Ausnahmetatbestand begründet, bist vielleicht die Tochter eines stadtbekannten Fabrikanten oder einfach nur extrem charmant. Vielleicht eine Geschäftsidee? Es gibt bestimmt nicht wenige Leute, die Dich engagieren würden.

Kein Tip, sondern Frage!!
Hi!

Ich habe nur gefragt, keine Empfehlung gegeben!

Danke für die Atwort.

Noch etwas: wie wird das Pfandrecht des Autohauses üblicherweise begründet?
Über die AGBs?
Wenn man diesen Passus bei der Auftragsvergabe streicht, reicht das?

Wenn man demjenigen, der das Auto annimmt, mü+ndlich mitteilt, dass man das Pfandrecht ablehnt, reicht das?

Grüße,

Mathias

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Noch’n toller Tipp!!!

Über die AGBs?

Nein, kraft Gesetzes:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__647.html

"BGB § 647 Unternehmerpfandrecht

Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind."

1 Like

Thanxxx!
Hi!

Danke. Das hätte ich eigentlich noch wissen müssen…

Grüße,

Mathias

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Hallo,
ich weiß ja nicht ob du was an dir hast, aber ich habe auch noch nie eine Autoreperatur bar bezahlen müssen, mein Mann auch nicht.

gruß

britta

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WICHTIG!! Abgeholt und bezahlt
in der werkstatt wo ich seit jahren hin gehe kann ich die rechnung
auch mit heim nehmen.
aber im sonstigen fall ist zahlung bar/ec bei abholung fällig

was anderes: angenommen die rechung wurde unter vorbehalt bezahlt,
weil das auto benötigt wurde und kein entscheidungsbefugtes personal
da war welches die rechnung stornieren konnte.
reicht es, eine einfache gegenforderung auf grund von bestehenden
gewährleistungsrechten auf zu machen? was wenn das ah nicht reagiert?
normaler mahnlauf? wieviel zeit ist angemessen?

Grüße Sebastian

Hallo Britta,

ich kann die Erfahrungen von worldwidefab nur bestätigen. Zumindest bei den Vertragswerkstätten hier, wurde bisher immer Barzahlung oder Kreditkarte von uns verlangt. Lediglich unsere jetzige Stammwerkstatt (eine freie!) macht das ganze auf Rechnung (vom wesentlich günstiger will ich erst gar nicht reden… *g*)

Gruß Steffen B.