Guten Tag, hätte folgende Frage:
darf ein Autohaus ein Fahrzeug eines Kunden nach einer Reparatur dem
Kunden vorenthalten, wenn dieser seine Rechung nicht bei Abholung
bezahlt, da es sich im Rechungsinhalt um einen Gewährleistungsfall
nach einem Gebrauchtwagenkauf handelt und die Rechnung zu unrecht
gestellt werden soll? Mit welcher Begründung könnte der Kunde sein
Fahrzeug wieder bekommen? Oder: Wenn er die Rechung bezahlen muß, mit
welcher Begründung kann er den Rechnungsbtrag zurück fordern?
Vielen Dank
Sebastian