Hallo,
welche Strafe erwartet einen, wenn man ein Auto kauft, es „anmeldet“ (bis die Steuer und die Versicherung jedoch abgebucht werden dauert es ja ne Weile) und dann, wenn die Mahnungen eintrudeln und man diese nicht bezahlen kann, einfach in der Pampa abstellt?
Im Bußgeldkatalog 2016 finde ich nur geringe Beträge für die Nutzung von unangemeldetem KFZ, versäumte Ummeldung etc., aber das ist ja ein anderes Kaliber, meine ich.
Oh Duck… kann jemand, der einen gesetzlichen Betreuer hat für so etwas inhaftiert werden?
Es läge ja eine Art „geminderte Zurechnungsfähigkeit“ oder so zugrunde…?
Jener, der so etwas tun würde, wäre in gesetzlicher Betreuung da er sein Leben allein nicht geregelt kriegen würde… aber irgendwas/irgendwer hat hier halt versagt.
Also ich glaube, dass es sich hierbei um den § 326 StGB, Unerlaubter Umfang mit Abfällen handelt. Ich habe einen Freund, der Polizist ist. Der hat das mal erzählt und ich habe es eben nochmal nachgeschaut. Würde ich aber auch unabhängig davon nicht machen. Bring es zum Schrotthandel. Keine Rechtsberatung.