Auto erben

Hallo ihr Schlauen.

ein Verstorbener hatte ein recht neues Auto, war nicht verheiratet und seine Partnerin hat keinen Führerschein, kann also nicht selbst fahren.
Allergings hat diese kurz vor seinem Tod das Auto aus dem Leasingvertrag ausgelöst. Es ging um ca 7.800 Euro. Überweisungsbestätigung liegt vor.

Wenn man den Wagen jetzt kaufen würde, müsste man ca 12.000 Euro auf den Tisch legen.

Gehört er jetzt der Erbengemeinschaft (6 Kinder)? Oder der Partnerin?

Wenn ihn jetzt eins der Kinder kaufen wöllte, von wem? Und wie wird dann der Wert richtig geteilt?

Was meint ihr?
LG BB

Soll das bedeuten, die Partnerin hat (sicherlich mit Absprache und Einverständnis des Mannes) mit eigenem Geld den Wagen aus dem Vertrag rausgekauft ?
Dann gehört der Wagen auch (mind.) anteilig ihr und allenfalls der Rest zum Zeitwert gehört in die Erbengemeinschaft.

Und dann gibt’s ja mehrere Varianten.
Partnerin ist keine Erbin ?
Dann müsste sie den Restwert des Wagens ( 12.000 - 7.800 = 4.200 € an die Erbengemeinschaft zahlen und wäre dann Eigentümerin des PKW.

Oder die Erbengemeinschaft zahlt der Partnerin 7.800 € und wird alleiniger Eigentümer des PKW und gibt ihn in die Erbmasse.
Sollte ein erbe ihn abkaufen wollen, dann für 12.000 €, die dann unter den Erben aufgeteilt werden. 12.000 € : 6 Kinder = je. 2.000 €, der Käufer müsste also an die übrigen 5 je 2.000 € zahlen.

MfG
duck313

Hallo Duck313,

genau so stellt sichs dar.
Sie hat eine Überweisungsquittung von ihrem Konto auf das des Autohauses, von daher müssen wirs glauben.

Da die beiden nicht verheiratet waren und es kein Testament gibt, ist sie keine Erbin.

Das Fahrzeug gehört, der Partnerin. Und dies hat auch nichts mit dem Erbfall zu tun. Denn die „Auslösung“ aus dem Leasingvertrag ist eine Sache zwischen der Leasinggeberin und der Partnerin, wenn sie direkt so gelaufen ist.

Sollte es sich um ein Dreiecksgeschäft in dem Sinne gehandelt haben, dass der Leasinggeber das Fahrzeug zunächst an den Erblasser übertragen, und der es dann an seine Partnerin weitergegeben hat, dann wäre diese ebenfalls Eigentümerin, soweit die Eigentumsübertragung an sie vor dem Todeszeitpunkt erfolgt ist.

Dann wäre nur zu prüfen, ob ggf. der Erblasser hier tatsächlich deutlich mehr für das Fahrzeug bezahlt hat, als er hinterher hierfür eingenommen hat. Dazu wäre er aber keineswegs verpflichtet. Fraglich könnte hier dann höchstens eine versteckte Schenkung sein, wenn es sich um ein sehr auffälliges Missverhältnis handeln würde.

Das würde aber für die Erben zunächst mal trotzdem keine Rolle spielen. Denn Schenkungen an Dritte sind nur im Rahmen des Pflichtteilsrechts in Form eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs interessant. D.h. wenn die Erben erben wollen, dann gibt es hier keinen Ergänzungsanspruch. Nur wenn sie das Erbe ausschlagen und statt dessen den Pflichtteil geltend machen (nur ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des ansonsten zustehenden Erbteils) könnte man diesen über den Pflichtteilsergänzungsanspruch in Bezug auf die Schenkung an die Partnerin erhöhen. Das würde aber nur dann Sinn machen, wenn außer dem Anteil am Schenkungsanteil des Fahrzeugs beim Erblasser nicht viel zu holen wäre.

Hallo Wiz,
dir auch ein Dankeschön…

Ob der Wagen der Partnerin wirklich per Vertrag überlassen wurde, ist so klar nicht. Dass sie durch die Zahlung ans Autohaus aber Eigentümerin geworden ist, nun ja, vorstellbar.

Aber nach irgendwelchen Spitzfindigkeiten steht keinem der Sinn. So nachvollziehbar sie sein mögen.
Denn das wäre ein Drama ohne Ende und das will keiner.

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Hallo BB,

Der Besitz eines Fahrzeugs ist in keiner Weise an den Besitz eines gültigen Fahrausweises gebunden.

Dieser Umstand hat rechtlich keinerlei Bedeutung.

Auch wer den Lappen abgeben muss, bleibt, normalerweise, weiterhin Eigentümer des Fahrzeugs.
Auch ein Fuhrunternehmer braucht keine Fahrerlaubnis um LKWs und Reisecars zu kaufen.
Und der Eigentümer mancher Nobelkarosse mit Chauffeur hat selbst keine Fahrerlaubnis (mehr).

MfG Peter(TOO)

Dann bleibt es also das Auto der Partnerin? Denn die Spitzfindigkeiten (praktisch kein weiteres Erbe) treffen (hoffenltich) nicht zu.

Das spielt hier genau keine Rolle. Eher andersrum: Ihr müsstet schon gut belegen können, dass die Partnerin nur Überbringer des Geldes war, die Zahlung im Auftrag und Namen des Mann getätigt wurde. z.B. weil nur von ihrem Konto online-Banking möglich war und eine gleich hohe Forderung des Mannes damit verrechnet werden sollte. Aber da ihr ja keine Spitzfindigkeiten …

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Hallo Beetlebaby,
nun möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben:
Ein Vertrag muss nicht auf Papier stehen, ein Handschlag ist auch ein Vertrag.
Das Geld mag von der Partnerin stammen, doch von wem wurde das Geld erwirtschaftet ?

Zeugen müssen gefunden und befragt werden
Erben sind die Kinder und Vertragspartner deren Name auf Papier erwähnt wurde.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/278.html

Eventuell findest Du etwas bei dejure
Grüße von Kermit

Hallo,
das war nicht bös gemeint, sorry.
Von einem Sohn wären die beiden Eltern, er bekäm vor Jahren das Haus überschrieben (von ihr allein gekauft?)
So müsste jahrlang nachweisen werden, dass er nichts hatte, kaum vorstellbar. denn er hat auch sein Leben lang gearbeitet. Aber wie nachweisen?

Da es kein Testament gibt, was vor Gericht geöffnet werden müsste, stehen wir allein.
Und deshalb zumindest versuchen, es ruhig und normal zu lösen.

Schönen Abend. BB

Wofür ist DAS denn interessant?

Wie bitte? Was ist das denn für ein Unsinn?

Und der verlinkte Paragraph hat hier genau GAR NICHTS zu suchen.

Man kann auch einfach mal die Finger stillhalten, wenn man keine Ahnung hat.

Mmh, hier beginnt die Geschichte schwerer verständlich zu werden.

Von einem Sohn wären die beiden Eltern,

D.h. 5 Kinder waren nur vom Mann, ein Kind vom Mann und Partnerin?

er bekäm vor Jahren das Haus überschrieben

Er hat es bekommen? (oder sollte es bekommen?)

von ihr allein gekauft?

hat sie wesentlich mehr Geld gehabt und einige seiner Ausgaben bezahlt? Ist beispielsweise klar, wer im Leasingvertrag überhaupt drinsteht?

so müsste jahrlang nachweisen werden, dass er nichts hatte …

Geht es um viel mehr Einzelposten als nur dieses Auto?

@libor:
Ja, es gibt 4 Mütter mit 5 Kindern von ihm. Gibt schlimmeres, außer dass dies nicht einfacher macht.

Doch, nach unserem Wissen gehörts ihm.

Im Fahrzeugbrief steht er, sonst ist es uns nicht bekannt, Auch wie sonst die Verhältnisse waren, war nie ein Gesprächsthema.

Es gibt noch ein kleines fahrbares :wink: Urlaubshäuschen, nicht neu, aber brauchbar, nur wem genau es gehört…unklar.
Dazu wohl noch einige Versicherungen, der Vertreter kommt in ein paar Tagen. Aber viel wirds wohl trotzdem nicht werden.

:see_no_evil: :hear_no_evil: :speak_no_evil:

Toll!

Noch toller, selten so ´nen Quatsch gelesen, denn dass die Kinder erben steht ja nun ohne Testamant, laut gesetzlicher Erbfolge, zwiefelsfrei fest!
Erstensmal ist´s seitens des Verstorbenen ´ne ziemliche Schweinerei die sogenannte Lebensparnerin ohne Erbe dastehen zu lassen und 2. sollte man seitens der Kinder schon aus Anstand der Lebenspartnerin gegenüber jetzt nicht versuchen wegen eines Autos großartig ein Faß aufzumachen.
Die Frau hat den Mann bis dahin sicherlich rundum versorgt und das sollte, auch ohne Testament, honoriert werden.
Und ganz davon abgesehen kann sie es ja auch beweisen, dass sie das KFZ bezahlt hat.
ramses90

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