Deutscher Staatsbürger, arbeitet in Deutschland, hat aber auch ständiger Wohnsitz und dauerhafte Aufenthalts- Erlaubnis in einem anderen EU Land. Will ein Auto in diesem EU Land kaufen, dort registrieren, dort Steuer zahlen und aber auch in Deutschland fahren. Natürlich fährt mindestens zwei Mal sogar mehrmals im Jahr wieder ins EU Land zurück. Geht das oder ist gesetzwidrig? Darf er auch Fahrten zur Arbeit mit diesem Auto beim Finanzamt geltend machen? Ist das Steuerhinterziehung oder nicht?
Hallo,
Sie können das Auto in dem EU-Land kaufen,dann aber Überführen lassen(somit überführungskosten zahlen) und dann in Deutschland anmelden.
Einen Orginalbrief für so ein Auto bekommen Sie erst bei der anmeldung in Deutschland.
Mann muss sein Auto immer beim Hauptwohnsitz anmelden,ansonsten macht man sich strafbar.
Fahrten zur Arbeit können Sie auch nur mit einem deutschen Kennzeichen absetzen.
So wie Sie das möchten ist es gesetzwidrig!
Gruß
monika61
Hallo,
also wenn du in D deinen Hauptwohnsitz hast, musst du auch dein Auto in D zulassen, wenn du hier einen Nebenwohnsitz hast kannst du dein Auto im deinen Heimatland zulassen. Ich glaube bei einen Aufenthalt über drei Monte am Stück, mußt du das Auto auch hier zulassen - bin mir bei der Zeitspanne aber nicht sicher.
Grüße