Auto fährt aus Ausfahrt und fährt Radfahrer an,der wohl rechtswidrig auf Gehsteig fährt

Liebe/-r Experte/-in,meine Tochter, 20 Jahre,fuhr innerorts gegen die Fahrtrichtung einen Gehsteig entlang,weil sie in einen Getränkemarkt einbiegen wollte,von dort kam genau zu dem Zeitpunkt, für sie unsichtbar,ein Auto raus und fuhr ihr in die Breitseite ihres Rades (sie kollidierten auf dem Gehsteig und sie fiel auf die Straße und das Rad auf sie drauf.Sie war anschließend zur Beobachtung in einer Klinik mit Prellungen und Nackenschmerzen und Bauchschmerzen.Der Autofahrer hat ihr schriftlich bestätigt, daß er sie „vom Rad gefahren hat“. Das Ganze wurde polizeilich leider nicht aufgenommen, weil der Autof.die Reperatur des Rades ersetzen wollte und nicht bei seiner Versicherung melden.Nach unserer Zusendung des Kostenvoranschlags für den Schaden am Rad(410 Euro) kam ein Widerruf seiner unterschriebenen Aussage(er wäre unter Schock gestanden)und ein Aufnahmeformular der Versicherung des Fahrzeughalters, seiner Mutter.(am Unfall beteiligter Autofahrer ca. 25 - 28 Jahre alt)Nach Einsendung des Unfallssachverhalts aus Sicht meiner Tochter kam jetzt eine Weigerung der Versicherung des Kfz-Halters mit dem Text:„Wir können danach eine Haftung unseres Versicherungsnehmers für das vorliegende Schadensereignis nicht erkennen!“ Wir wollen jetzt wissen, ob es Sinn macht,unseren Verkehrsrechtschutz zu bemühen (Eigenbeteiligung 150 Euro) und nachträglich den Vorfall bei der Polizei zu melden. Wenn meine Tochter als Fußgänger auf dem Gehsteig unterwegs gewesen wäre, hätte er sie ja auch angefahren!Können Sie uns raten? Für Detailfragen zum besseren Verständnis bzw. Unfallskizze nachreichen bin ich gerne bereit.Danke für Ihre Aufmerksamkeit. radobeate

Sorry; eine den Verkehrsrechtschutz ersetzende Antwort kann ich nicht geben.

Ich kann an dieser Stelle nur aus dem Bauch heraus sagen: Gehwege sind egal aus welcher Richtung nicht für Radfahrer gemacht. Wie ein Gericht die Sache bewertet: k.a.
Meines E. trifft Ihre Tochter zumindest erhebliche Mitschuld; sie ist schließlich nicht Regel gerecht gefahren.

Ich fahre jedenfalls möglichst nicht auf Gehwegen und wenn doch, dann sehr defensiv.

MfG

Stefan Römer

Hallo radobeate

Kann leider nichts dazu sagen, es betrifft das Gebiet Verkehrsrecht. Mein Interesse liegt eher im technischen Bereich.

Gruss
Thomas

Hallo radebeate,

ob deine Tochter nun rechtswidrig auf dem Gehweg fuhr oder nicht, der Autofahrer hat deshalb kein „Recht“ sie umzufahren. Er hat jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn er aus einer Ausfahrt über einen Fußweg fährt. Selbst wenn man deiner Tochter eine Mitschuld geben würde, die Frage der Haftung ist davon unabhängig (Schuld Haftung). Gerade Autofahrer haben eine sog. Gefährdungshaftung gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern. Und wenn er sie anfährt, dürfte die Frage der Haftung aus meiner Erfahrung glasklar zu euren Gunsten ausfallen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Den Verkehrsrechtsschutz zu bemühen ist auf alle Fälle sinnvoll, dafür hat man ihn ja. Und besonders, da es hier auch um Verletzungen und damit Schmerzensgeld geht oder besser gesagt gehen sollte. Davon lese ich nämlich nichts, obwohl deine Tochter zumindest ambulant in der Klinik war. Also, zuerst bei der Versicherung nachfragen und denen den Fall schildern. Die dortigen Rechtsexperten geben erstmal kostenlos Auskunft und sagen euch auch, ob sie in diesem Fall zahlen. Danach könnt ihr euch einen Anwalt suchen und der erledigt den Rest und gibt euch die richtigen Ratschläge.

Ich hoffe, der Tochter geht es wieder gut…

Schöne Grüße
Jolly Roger

Ich bedanke mich für Ihre ausführliche Bearbeitung und Auseinandersetzung mit dem Fall.
Die Tochter wurde übernacht im Krankenhaus behalten, ihre Beschwerden sind jetzt weg(Unfalldatum 21.04.) und ein Milzriß ist ihr Gott sei Dank erspart geblieben.Ein leider unbekannter Zeuge fuhr weiter, als er sah, daß meine Tochter aufstand und sich der Fahrer des PKW kümmerte.Wir werden nun, was wir vermeiden wollten,einen Rechtsanwalt bemühen, denn der Fahrer hat sich nun hinter die Meinung seiner Mutter(Fahrzeughalter)und deren Versicherung gestellt,und behauptet schriftlich mit Einschreiben,daß er unsere Tochter nicht umgefahren hat und die Versicherung des Halters sieht die alleinige Schuld bei unserer Tochter.Danke nochmal,Ihr Bericht hat uns etwas Zuversicht vermittelt
Gruß Radobeate

Sorry aber ich bin kein Rechtsexperte
und in sachen Verkehrsangelegenheiten weiß ich hier speziell mauch keinen Tip