Auto falscher Tüv gekauft was nun ?

Hallo mein Sohn hat sich ein auto gekauft . Es war ausgeschrieben mit Bj 1992 viel tuning TÜV / ASU Neu
jetzt hat der Verkäufer am Donnerstag bereits angerufen er soll es dringend abholen ,der Tüv wäre gemacht . Abgemacht war aber Samstag . Wir hatten uns nochmal durchgeben lassen welche Größe an Winterreifen wir mitbringen müßen und da wurde angegeben 175 / 60 / 14
gut Kompletträder gekauft mein Sohn fuhr gestern hin und da fing das unheil an :
Winterräder passen nur hinten da vorne die Bremsanlage verändert wurde zu große Bremsscheiben - Verkäufer hat das angeblich nicht gewußt - Dann Vetrag unterschrieben Verkäufer konnte nicht rausgeben ,während mein Sohn das Geld gewechselt hat , hat er handscshriftlich in den Vertrag reingekritzelt Bastlerfahrzeug ( hat das Fahrzeug voll fahrtüchtig mit neuem Tüv und Asu verkauft ! ) gekauft wie gesehen .
Dann der Clou als er das Geld hatte , hat er noch reingeschrieben Fahrzeugschein und Tüv Papiere werden amm 05, 12, übergeben?
Hätte er angeblich nicht da wären noch beim TÜV ?
Da stimmt doch was hinten und vorne nicht ?
Ich habe das arge gefühl das die den Jungen kräftig über den Tisch gezogen haben. Mein Mann bereut nicht dabei gewesen zu sein , der Mann schien am Telefon so ehrlich .Wenn wir den Typen heute treffen wollen wir den Kauf rückgängig machen oder am Montag beim Tüv vorfahren ob das wirklich seine Richtigkeit hat denn
selbst wenn wir jetzt in den sauren Apfel beißen und teure Winterräder in 205 / 40 / 17 besorgen ist uns das Leben des Jungen ja wichtig und da der Verkäufer bereits ein Xenonlicht abgesteckt hat da es angeblich einen wackler hat also eigentlich ein Einauge ( kommt doch gar nicht durch den Tüv ) haben wir das Gefühl das die Betriebserlaubnis erloschen ist da

  1. anderer Auspuff doppelrohr sehr 2 Rohre sehr laut
    Fahrwerk verkürzt liegt fast auf der Strasse
    Einloch Felgen im Formeleins Stiel ,Verbreiterung , winziges Lenkrad , Tacho ohne Anzeigeziffern also blanko ? Bremsanlage verändert , das sind nur mal die Dinge die ich weiß . Er hat sie zwar in einem Fahrzeugschein stehen den wir aber noch nicht in Händen halten aber keine gesonderten ABEs dabei ,der alte Brief ist angeblich verloren .

Nun zu den Fragen :
arglistige Täuschung wenn der Tüv nicht echt ist ?
ABE s müßen die trotz eintragung im alten Schein vorhanden sein ?
Fahrzeug war das letzte mal im april 2009 angemeldet
sthet sicherlich schon über 12 Monate
TÜV bei BJ 1992müßte doch eigentlich 2011 sein und nicht 2012 ?

Habe Rechtsschutz beim ADAC was sag ich dem Verkäufer der übrigends Händler ist und das Fahrzeug in seiner Geschäftsadresse als Privatmann verkauft hat heute bei Tüv Bescheiniugungsübergabe ( ps am Schlüßel hängt noch ein Händlerschild wie es in Verkaufsräumen üblich ist ?)

Hallo
mmmmhhhhh, schwierig. Klingt auf jeden Fall nicht sehr seriös. Die aufgezählten Veränderungen führen auf jeden Fall zum Erlöschen der BE, vorausgesetzt sie sind nicht in den Papieren eingetragen. Wenn alles eingetragen ist, dann kann man (theoretisch) die ABEs der Teile auch wegschmeißen. Die Bodenfreiheit eines Fahrzeuges muss mindestens 8 cm betragen, sollten es weniger sein, dann Finger weg, auch Finger weg, wenn die Federn einfach abgesägt wurden. Sportfedern (die eigetragen sind, sind ok, wenn die Mindesbodenfreiheit eingehalten wird). Macher Auspuff klingt laut, ist tatsächlich aber nicht laut (gemessen). Leider werden mache Zubehörschalldämpfer auf wundersame Weise auf dem Transport zum Höändler spürbar lauter. Dürfte nicht sein, ist aber leider so. Hier tummeln sich eben sehr viele dunkelgraue Schafe auf diesem Gebiet.
Auch die Tatsache, dass die Papiere noch beim TÜV (Achtung, man sagt immer „TÜV“, tatächlich gibt es inzwischen auf dem Markt rund 10 Anbieter die diese Leistung anbieten) ist u.U. auch erklärbar, üblich ist es aber nicht, vor allem da das Fahrzeug ja abgeholt werden sollte. Fazit: Sonderlich angenehm riecht dieser Autokauf leider nicht.
Was ist zu tun: Montag abwarten und Papiere auf die Veränderungen hin nachlesen (Feld 22). Wenn dort nicht eingetragen, dann Fz. zurückgeben. Prüfen was der „TÜV-Prüfer“ auf den Befund geschrieben bzw. bemängelt hat. Auch geringe Mängel müssen unverzüglich abgestellt werden!!! Hier stellt sich oft die Frage: Sind es tatsächlich nur geringe Mängel oder hat der Prüfer aus „Gefälligkeit“ die Erheblichen Mängel zu Geringen deklassiert. Auf jeden Fall gilt: sollten die Änderungen am Fahrzeug nicht eingetragen sein, dann kann es keinen positiven HU-Bericht geben. Wenn ja, sofort die Zentrale dieser Organisation anrufen und sich mit dem QMB verbinden lassen. Sollte es sich um eine Prüfung des TÜV SÜD (Hamburg, Sachsen, Hessen, Bayern odr Baden-Württemberg)handeln, dann bitte nochmals melden, dann könnte ich weiterhelfen (was die TÜV-Abnahme betrifft). Ob der Händler sich auf einen Privatverkauf stützen kann, weiss ich leider nicht (bin kein Jurist), ich denke aber eher nein!!
Wenn Sie alle Papiere und das Fahrzeug zusammen haben und es passt - wie zu erwarten ist - nicht, und der Händler zeigt sich uneinsichtig, dann gibt es eben nur den Rechtsweg. Finger weg von einem vielleicht schönen und billigem Fahrzeug, welches nicht verkehrssicher ist, trotz frischer TÜV-Abnahme:
Reinhold

Nachtrag: Nur ein Xenonscheinwerfer geht überhaupt nicht!!!

Hallo,
als erstes mal vorweg: laßt die Finger von dem Auto!
Kann alles nicht stimmen und wenn man keine Ahnung von Tuning und Eintragungen hat, muß unbedingt jemand dabei sein, der Ahnung hat…
Xenonlicht ist nachgerüstet und kann mit 90%iger Wahrscheinlichkeit nicht eingetragen sein, kommt so nie durch die Hauptuntersuchung.
Wenn etwas in die Papiere eingetragen wurde, müssen die technischen Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, aber Teile mit ABE´s werden in der Regel nicht eingetragen und man führt sie nur im Fahrzeug mit.
Ich würde nie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, auch nicht, wenn sie „nachgereicht“ werden. Der TÜV behält NIE die Papiere, kann ich genau sagen, bin selbst ein TÜV-Prüfer…
Was das HU-Datum angeht, würde ich mir aber keine Gedanken machen, da man ja nicht weiß, ob das Fahrzeug schon mal irgendwann abgemeldet war.
Wenn ihr das Auto trotzdem haben wollt, fahrt damit doch mal zum TÜV, die bietet einen „Gebrauchttwagen-Check“ an, die prüfen das Auto auf Herz und Nieren und können auch sagen, ob alle technischen Änderungen legal sind.
Wenn es ein Händler ist, wird er, wenn er es „privat“ verkauft, keine Lust auf Ärger haben, also ruhig, wenn es mit ihm „Streß“ gibt, mit dem Anwalt drohen.
Was meint ihr wohl, warum er es privat verkaufen will…
Viel Glück
Dirk

hallo!

mal ein paar anmerkungen dazu:

  • nach dem alten grundsatz „erst die ware dann das geld“ hätte man natürlich keinen einzigen euro zahlen dürfen, ehe nicht das auto so ist wie beschrieben, nämlich mit „tüv neu“. aber das hilft nun auch nicht, ist zu spät.

  • jahr und monat der tüv-fälligkeit kann man nicht aus der erstzulassung ableiten, da evtl. mal der tüv vorgezogen wurde oder das auto evtl. abgemeldet war (da gibt es immer volle 24 monate, egal ob und wann die untersuchung fällig war)

  • wenn „tüv neu“ drauf ist, kann man sicher sein, dass alle veränderungen (tieferlegung, bremse, felgen, lenkrad usw.) legal sind, außer sie wurden kurz vor dem tüv ausgebaut und danach wieder eingebaut. wenn diese veränderungen in den fzg.-papieren vermerkt sind, müssen die ABE`s, teilegutachten usw. zu den bauteilen nicht mehr vorhanden sein (kann man wegwerfen), außer es steht im schein: „auflagen laut mitzuführender ABE beachten“

  • wenn tüv drauf ist, müssen auch beide scheinwerfer gehen, bei xenon übrigens ein teurer spass, wenn defekt. natürlich muß auch der tacho usw. in ordnung sein. ich würde mich auch nicht mit einem tüv-bericht mit „geringen mängeln“ abspeisen lassen, sondern es muß draufstehen „ohne mängel“. denn auch geringe mängel müssen lt. gesetz unverzüglich behoben werden.

  • wenn die hauptuntersuchung bestanden ist, gibt der tüv sofort alle unterlagen mit, es wird nichts zurückbehalten.

  • falls man den eindruck hat, der tüv-bericht sei gefälscht, kann man jederzeit eine zweitschrift beim tüv ausdrucken lassen.

  • dass ein gebrauchtwagen schon über 12 monate abgemeldet steht, ist kein mangel

  • es ein altbekannter trick, dass händler „alte kisten“ als privatmann verkaufen wollen, um die gesetzliche gewährleistungs-pflicht zu umgehen. das ist natürlich illegal. müßte man ggf. aber beweisen, scheint mir aber ziemlich offensichtlich.

  • inwieweit irgendwelche straftatbestände erfüllt sind (arglistige täuschung, urkundenfälschung etc.), müßte ein anwalt klären, ich traue mir nicht zu, das zu beurteilen.

ich glaube ich würde dem verkäufer eindeutig klar machen, dass sie vorhaben, allen dingen genau auf den grund zu gehen (tüv zweitschrift holen, ggf. das auto anderweitig untersuchen zu lassen usw.) und im falle von schäde/ungereimtheiten etc. ihn in die pflicht zu nehmen (nachbesserung/gewährleistung als händler, auch wenn er sich als privatmann ausgibt), ggf. ihn anzuzeigen.

und dann würde ich anbieten, alles rückgängig zu machen, zurückerstattung des kaufpreises, zzgl. der kosten, die ihnen evtl. durch die falschen räder entstanden sind.

grüße!

Rücktritt vom Vertrag, Geld zurück geben lassen soweit gezahlt, bei Schwierigeiten sofort zum Anwalt

HALLO 1000 Dank das werden wir tun , lieber ein paar wochen weitersuchen und ein absolut vertrauenswürdiges mit echtem TÜV und sicher

Danke für die Zeit am 2. Adent
schönen Sonntag noch
LG P.

Hallo mein Sohn hat sich ein auto gekauft. Es war ausgeschrieben mit Bj 1992 viel tuning TÜV / ASU Neu
jetzt hat der Verkäufer am Donnerstag bereits angerufen er soll es dringend abholen ,der Tüv wäre gemacht . Abgemacht war aber Samstag . Wir hatten uns nochmal durchgeben lassen welche Größe an Winterreifen wir mitbringen müßen und da wurde angegeben 175 / 60 / 14
gut Kompletträder gekauft mein Sohn fuhr gestern hin und da fing das unheil an:
Winterräder passen nur hinten da vorne die Bremsanlage verändert wurde zu große Bremsscheiben - Verkäufer hat das angeblich nicht gewußt - Dann Vetrag unterschrieben Verkäufer konnte nicht rausgeben ,während mein Sohn das Geld gewechselt hat , hat er handscshriftlich in den Vertrag reingekritzelt Bastlerfahrzeug ( hat das Fahrzeug voll fahrtüchtig mit neuem Tüv und Asu verkauft ! ) gekauft wie gesehen .
Dann der Clou als er das Geld hatte , hat er noch reingeschrieben Fahrzeugschein und Tüv Papiere werden amm 05, 12, übergeben?
Hätte er angeblich nicht da wären noch beim TÜV ?
Da stimmt doch was hinten und vorne nicht ?
Ich habe das arge gefühl das die den Jungen kräftig über den Tisch gezogen haben. Mein Mann bereut nicht dabei gewesen zu sein , der Mann schien am Telefon so ehrlich .Wenn wir den Typen heute treffen wollen wir den Kauf rückgängig machen oder am Montag beim Tüv vorfahren ob das wirklich seine Richtigkeit hat denn
selbst wenn wir jetzt in den sauren Apfel beißen und teure Winterräder in 205 / 40 / 17 besorgen ist uns das Leben des Jungen ja wichtig und da der Verkäufer bereits ein Xenonlicht abgesteckt hat da es angeblich einen wackler hat also eigentlich ein Einauge ( kommt doch gar nicht durch den Tüv ) haben wir das Gefühl das die Betriebserlaubnis erloschen ist da

  1. anderer Auspuff doppelrohr sehr 2 Rohre sehr laut
    Fahrwerk verkürzt liegt fast auf der Strasse
    Einloch Felgen im Formeleins Stiel ,Verbreiterung , winziges Lenkrad , Tacho ohne Anzeigeziffern also blanko ? Bremsanlage verändert , das sind nur mal die Dinge die ich weiß . Er hat sie zwar in einem Fahrzeugschein stehen den wir aber noch nicht in Händen halten aber keine gesonderten ABEs dabei ,der alte Brief ist angeblich verloren .

Nun zu den Fragen :
arglistige Täuschung wenn der Tüv nicht echt ist?
Keine Ahnung --> Anwalt fragen.

ABE s müßen die trotz eintragung im alten Schein vorhanden sein ?
Nicht zwingen, bei so einem Umbau (Bremsen werden normalerweise wegen eines stärkeren Motors geändert. Lenkrad mit geänderten Räder ist auch abnahmepflichtig. Tacho ohne Ziffern geht gar nicht. Xenon braucht Scheinwerferreinigungsanlage und automatische Höhenregulierung. Fahrwerk muss eingetragen sein ist bei Motorumrüstung eigentlich auch immer obligatorisch.) werden aber normalerweise alle Sachen und seien es nur andersfarbige Ventilkappen in den Schein eingetragen (so mache ich das auf jedenfall).

Fahrzeug war das letzte mal im april 2009 angemeldet
sthet sicherlich schon über 12 Monate
TÜV bei BJ 1992müßte doch eigentlich 2011 sein und nicht 2012 ?
Wenn das Fahrzeug abgemeldet zum TÜV kommt dann bekommt es wieder 24 Monate bis zur nächsten Hauptuntersuchung.

Mein abschließender Rat: Finger weg von der Kiste. Ich hab schon öfters Opelumbauten eingetragen, aber das hört sich wahnsinnig dubios an. Keine ABE’s für die verbauten Teile, alter Brief „verloren“, …
Wenn ihr das Auto habt kann (nicht muss) das bei der nächsten HU einen riesen Rattenschwanz nach sich ziehen. Ich würde schauen, dass Ihr von dem Fahrzeug wieder weg kommt und eurem Sohn was vernünftiges kauft, das er dann selber tunen kann. Da weiß man dann immer was man hat und die geplanten Umbauten am besten im voraus mit dem Ingenieur beim TÜV abklären.

Habe Rechtsschutz beim ADAC was sag ich dem Verkäufer der übrigends Händler ist und das Fahrzeug in seiner Geschäftsadresse als Privatmann verkauft hat heute bei Tüv Bescheiniugungsübergabe ( ps am Schlüßel hängt noch ein Händlerschild wie es in Verkaufsräumen üblich ist ?)
Als Händler privat verkaufen??? Geht das? Alles seeeeeeeeeeehr Dubios.

Hallo mein Sohn hat sich ein auto gekauft . Es war
ausgeschrieben mit Bj 1992 viel tuning TÜV / ASU Neu
jetzt hat der Verkäufer am Donnerstag bereits angerufen er
soll es dringend abholen ,der Tüv wäre gemacht .

Fahrzeug unbedingt zurückgegeben und evtl. einen Rechtsanwalt beauftragen.

Gruß M. Zimnmermann

Hallo,
Ihre Frage zu TÜV. Den kann man vorziehen oder das Fahrzeug war länger abgemeldet, der TÜV kann sich also verschieben.
Die ABE´s müssen, wen alles eingetragen ist nicht mehr vorhanden sein, da die Nummern der ABE´s im Fahrzeugschéin eingetragen sind und deshalb die Teile vom TÜV nach gesehen werden können, sollten Zweifel bestehen.
Ich würde auf jeden Fall mit dem Fahrzeug noch einmal bei TÜV vorbei fahren und alles überprüfen lassen. (ein Tacho ohne Anzeige ist nicht zulässig)
Bei den TÜV-Bescheinigungen würde ich darauf achten, dass die auch vom TÜV von einem TSC (TÜV Service Center) sind und nicht in einer Werkstadt bei GTÜ, KÜS oder Deka gemacht wurden.

mfG K. Fischer