Hallo Experten,
mein Mann und ich möchten gerne ein Auto Fast Food Restaurant im Stil der 60er Jahre eröffnen. Was müssen wir beachten? Müssen Parkplätze gestellt werden? Wenn ja, wie viele?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo verehrte Gründer,
ich möchte es gerne so beantworten:
Es ist eine Baugenehmigung zur Nutzung erforderlich und diese beinhaltet natürlich auch derartige Auflagen der Stadt. Falls es ein Mietobjekt ist, kann im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Vermieter alle zum Betrieb erforderlichen Genehmigungen einholt bzw. eingeholt hat und der Mieter seinen Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufnehmen kann. weitere Rückfragen:
mail: pe-persoenlich (at) web (punkt) de
Hallo Alexandra,
wie die Voraussetzungen für die Parkplkätze sind, kann ich dir leider nicht sagen, da dies vom Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich ist. Hier kann dir das örtliche Gewerbeamt Auskunft geben. Dein Mann braucht ja u.a. eine Schanklizenz und muss ein Gewerbe für die Gastronomie anmelden. Hier wird euch mit Sicherheit vorgeschrieben, wie viele Parkplätze ihr braucht. Das Gewerbe muss bei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung beantragt werden. Die Schankerlaubnis erbenfalls.
Als Existenzgründer könnt ihr euch bei der örtlichen IHK oder HWK kostenlos beraten lassen. Die Telefonnummer findet ihr im örtlichen Telefonbuch oder auch im Internet.
Ich hoffe, dass euch meine Ausführungen weitergeholfen haben.
Gruß
Bernd Estermeier
sory, kann leider nicht weiterhelfen!
Sorry, dass ich jetzt erst antworte.
Aber das ist zu komplex hier in ein paar Sätzen zu erläutern. Da müsste man vor Ort alles checken.
Tut mir leid…
Ich rate Ihnen eine professionelle Unternehmesberatung mit ins Boot zu nehmen.
MFG
Hermann Nübel