Auto-Felgen

Hallo,
wenn man eine Bescheinigung hat, bei einem Auto gewisse Felgen fahren zu dürfen (DEKRA-Gutachten etc.), und laut dieser Bescheinigung entspr. Daten in den Fahrzeugschein eintragen lassen muss - ist das wirklich Pflicht? Freunde von mir meinten, die Eintragung sei nur deklaratorisch, die Erlaubnis habe man durch dieses Gutachten bereits. Was meint Ihr?

Ggf.: was kostet die Eintragung etwa?
Dank und Gruss
derr

Hi!

Hast Du eine EG-ABE für die Felgen, ist die Eintragung m.E. nicht zwingend. Man muss lediglich die ABE mitführen.

Grüße,

Mathias

Hallo!
Hier musst du unterscheiden, ob du eine „allgemeine Betriebserlaubnis“ (ABE) hast, oder ein Gutachten.
Bei ABE brauchst du nix eintragen lassen, kanns aber, damiit du nicht ständig die Papiere (ABE) mitschleppen brauchst.
Bei einem Gutachten musst du eintragen lassen (z.B. Tieferlegung oder auch breite Reifen), weil ein TÜV od. DEKRA-Prüfer schauen muß, ob alle in dem Gutachten erforderlichen Bedingungen erfüllt sind (z.B. Freigängigkeit der Reifen, weil möglicher Engpass an Federbein oder Kotflügel). Du bekommst dann ein Wisch, auf dem steht, dass es in den KFZ-Brief bei nächster Gelegenheit (Umzug od. Verkauf) eingetragen werden sollte.
MFG
Sparmeier