Auto für jemand anderen kaufen

Das Kennzeichen ist doch ohnehin zur Identifikation der Fahrzeugs nicht geeignet. Wenn man das Fahrzeug eindeutig bestimmen will, bleibt nur die „Fahrgestellnummer“ = FIN.

Ich glaube, bin aber nicht sicher, daß sich sowas Urkundenfälschung nennt.

Das Kennzeichen kann es geben, ist aber zum Zeitpunkt der Ausstellung der Vollmacht nur nicht bekannt! Du kackst so gerne Korinthen, dann gestehe das auch anderen zu!

Ick schmeiß mir bald weg.

Empfehlung:
Thread von oben nach unten lesen, versuchen zu verstehen, wer wann worum was geschrieben hat und welche Infos zum jeweiligen Zeitpunkt vorhanden waren.
Infos aus anderen, später erstellten Threads können logischerweise hier keine Erwähnung gefunden haben.

Geh einfach woanders spielen!

Edit:
Siehe Musterformular.

Allerdings müssen sich alle Beteiligen eh Gedanken machen, wie sie das mit den Kennzeichen bzw. der Überführung machen. Jede Form von Kennzeichen bedarf der ZulassungsbescheinigungennI und II, die beim Kauf beide ausgehändigt werden müssen. Jetzt gibt es die Varianten:

A. Der Wagen ist noch zugelassen. Dann kann man es mit altem .Kennzeichen noch bewegen, so der alte Händler das zulässt. Eigentlich rät man einem Verkäufer davon ab, weil er das Risiko dann trägt! Der Wagen muss dann schnellstmöglich umgemeldet werden, was inzwischen Online geht. Bis dahin läuft das Fahrzeug über die Versicherung des Verkäufers!

Variante B: man hat den Hänger dabei

Variante C. Man lässt sich das Fahrzeug mit oder ohne Hänger vom Verkäufer vor die Tür stellen. Wobei ja eh das Problem ist, dass das eigentlich nicht auf öffentlichem Grund stehen darf.

D. Man meldet um, während das Fahrzeug noch beim Verkäufer ist mit den Papieren, die man dann hat.

Es gibt zwar die roten Kennzeichen, die fahrzeugunabhängig für Probefahrten und zur Überführung verwendet werden können, das sind aber Händlerkennzeichen.
Ansonsten kann man für ein paar Tage zur Überführung spezielle Kurzzeitkennzeichen holen, das bringt aber auch nicht viel weiter, weil man auch für die Papiere braucht. Die sind sinnvoll, wenn es keinen TÜV gibt.

Btw: Natürlich muss man bei der Übergabe darauf achten, sich diese Papiere im Original geben zu lassen. Haupt- und Abgasuntersuchung.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/ueberfuehrungskennzeichen/

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Mach doch!

Selber!

… und damit das auch bleibt, würde ich es machen. Wie das aussieht, kommt darauf an, wie ihr konkret vorgehen wollt.

Man muss ja auch nicht als vertragliches Regelwerk bezeichnen! Erstelle eine Anforderungsliste und maile sie deiner Schwester zu bzw. umgekehrt und schon liegt so eine Vereinbarung schriftlich fixiert vor.

BTW: Ich kenne so einige Leute, die sich viel Mühe bei der Unterscheidungen zwischen, Verträgen, Vereinbarungen, Leitfäden usw. machen. Am Ende sind das alles „vertragsrelevante Dokumente“ und somit Teil eines Vertrags.

Das würde dem Zweck einer Vollmacht widersprechen.

[quote=„Ifm001, post:28, topic:9528759“]

Wie man aus einer Mücke einen Elefanten macht …! :roll_eyes:

Es geht um eine Vollmacht zur Vorlage beim Verköufer:

Wenn jemand per Vollmacht ein Paket für einen anderen bei der Post abholt, dann steht in der Vollmacht nicht, was im Paket drin ist und gleich dreimal nichts über die Beziehung zwischen Paket-Empfänger und Abholer.

Ja … das sehe ich bei unseren Nachbarn, bei denen. sich drei Geschwister - für immer miteinander gut klargekommen sind - wegen so einer Mücke nicht mehr mit dem Hintern angucken.

Es geht um ein Auto. :wink:

Schwester am Telefon:
„Hallo Bruder, ich brauche ein (anderes) Auto. Kannst Du Dich bitte mal umschauen. Am liebsten wäre mir ein BMW xxx. Wenn Du was passendes findest, kannste den gleich kaufen, ich habe 10.000 Euronen übrig.“

Was an …

… ist so unverständlich!

BTW: Reicht es dir nicht, wenn Du mit Christa solche Meta-Diskussionen durchführst?

Also bitte, gleiches Recht für alle! :rofl::rofl::rofl:

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Ich führe keine Meta-Diskussionen.
Soviel Zeit habe ich nicht.

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So, das Auto ist gekauft. Der Bevollmächtigte (Bruder) benötigt nun ein Kurzzeitkennzeichen, um das Fahrzeug nach hause zum Käufer (Schwester) zu bringen. Die Zulassungsstelle benötigt eine Vollmacht hierzu, wie sähe sowas aus?

„Hiermit bevollmächtige ich Benjamin Blümchen für mich Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug xyz zu beantragen und entgegen zu nehmen“?

Unsere Zulassungsstelle stellt dafür ein Formular im Internet bereit, also generell für die Zulassung, nicht explizit für die Kurzzeitkennzeichen. Dort sind aber auch Angaben zur Datenschutzerklärung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer dabei, insofern solltest du schauen, was deine Zulassungsstelle anbietet.

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Ich fand bei der zuständigen Stelle online nur das Formular für die reguläre Zulassung, darin heißt es:
" Ich beauftrage den oben genannten Bevollmächtigten, das Fahrzeug
Hersteller:
Fahrgestellnummer oder bisheriges Kennzeichen:
für mich, den Vollmachtgeber, zuzulassen."

Wie kann ich das für Kurzzeitkennzeichen so abändern, dass die Zulassungsstelle das akzeptiert?

„Ich beauftrage den oben genannten Bevollmächtigten, für das Fahrzeug […]
Kurzzeitkennzeichen zu beantragen“

oder

„Ich beauftrage den oben genannten Bevollmächtigten, für das Fahrzeug […]
Kurzzeitkennzeichen zu beantragen und diese entgegen zu nehmen“

Das Formular von oben erscheint bei meiner Zulassungsstelle auch dann, wenn man sich die Infos für Kurzzeitkennzeichen anschaut.

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Auweia. Mit einem groben Tipp- oder Grammatikfehler
(läßt sich nicht genau zuordnen).
Haste schon gemailt? :wink:

Ich strich auf dem Formular einfach „zulassen“ durch, schrieb „Kurzzeitkennzeichen zu beantragen“ dahinter und fügte ein „für“ vor „das Fahrzeug“ handschriftlich hinzu. Die Zulassungsstelle akzeptierte das so ohne Nachfrage.

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Dieses tolle Formular wollte nie jemand sehen, weder der Verkäufer noch die Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen noch die Zulassungsstelle für die reguläre Zulassung. Nichtmal den Kaufvertrag wollte die Bearbeiterin bei der Zulassungsstelle sehen. Mir ist’s recht, alles ging unkompliziert über die Bühne.
Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer darf man vom Käufer/Vollmachtgeber nicht vergessen, das muss der unterschreiben. Vielleicht könnte man auch das Konto vom Bevollmächtigten nehmen, ich hatte es jedenfalls unterschrieben mit.