Auto für jemand anderen kaufen

Hallo,

hier kommt noch eine Frage bezüglich der Eigentumserlangung an einem Auto von mir :slight_smile:
Wenn man ein Auto für ein Familienmitglied kaufen will (das Familienmitglied hat keine Lust auf Autobesichtigungen), wie läuft das dann mit dem Kaufvertrag?
Die Zulassung verstand ich schon, dazu braucht man eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises. Aber wer unterschreibt wie den Kaufvertrag?
Beispielsweise Bruder kauft für Schwester das Auto, Schwester soll Eigentümerin und Halterin sein, Bruder besichtigt die Autos.

Unterschreibt der Bruder nun den Kaufvertrag, in dem die Schwester als Käuferin genannt wird, mit seinem Namen und i.A. davor?

Möglich wäre auch, dass der Bruder das Auto in seinem Namen kauft und es dann an die Schwester vor der Zulassung weiterverkauft.

Möglich wäre auch den Kaufvertrag eingescannt elektronisch an die Schwester zu schicken, die unterschreibt fix, scannt ein und schickt ihn zurück.

Oder muss die Schwester vor Ort garnicht unterschreiben, der Verkäufer unterschreibt einfach und man nimmt den Kaufvertrag vorbereitet mit und legt ihn der Schwester später vor?

danke

I.V. wäre gut und auch eine Vollmacht, aus der hervorgeht, dass der Vertreter zu diesem Zeitpunkt zu diesem Rechtsgeschäft (also Kaufvertrag für Auto) berechtigt war.

Wie sähe so eine Vollmacht aus?

„Hiermit bevollmächtige ich meinen Bruder, Benjamin Blümchen, geboren am 7. Juli 1970, wohnhaft in Zoostraße 3, 74829 Glückstadt, mir
a) ein Auto zu kaufen
b) einen BMW M5 E60 zu kaufen“

Muss das Auto wie in b) bezeichnet werden oder reicht a)?

… den Kaufvertrag über das Fahrzeug BMW MS E60 Kfz-Zeichen XX XX 123 in meinem Namen und auf meine Rechnung abzuschließen."

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Man kann beliebige Vollmachten ausstellen.
Die Schwester kann dir ja auch eine Vollmacht zur Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten geben.

Dem Verkäufer gegenüber könnte das ggf. suspekt erscheinen, somit würde ich die Vollmacht möglichst konkret formulieren.

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ahja, danke
Das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer sind vor der Besichtigung jedoch eventuell nicht bekannt und es stehen auch verschiedene Fahrzeuge zur Auswahl, d.h. zum Beispiel drei verschiedene Fahrzeuge gleichen Typs und nach den Besichtigungen will der Bruder dann direkt vor Ort entscheiden, bar bezahlen und das Fahrzeug mitnehmen. Der Bruder könnte eine Vollmacht dann schnell elektronisch mit den Fahrzeugdaten erstellen und verschicken und dann elektronisch mit Unterschrift wieder erhalten.

Bist Du Händler oder sowas ähnliches? In dem Fall würde ich mir eine hochoffizielle Rechtsberatung gönnen. Das wird die Welt nicht kosten, aber ist gut angelegtes Geld.

das Auto kaufen und bezahlen. Was er danach damit macht, ist nicht Dein Problem. Meinetwegen kann es es seiner Schwester schenken. Diese Konstruktion könnte auch erleichternd sein, wenn es anschliessend irgendwelchen Ärger geben sollte.

Damit macht die Schwester ihr Problem zu Deinem Problem. Möchtest Du das?

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Achtung. Je nachdem, um was es für ein Fahrzeug geht und wie hoch der Kaufpreis ist, gibt es noch ein anderes Problem, das beachtet werden muss, Stichwort Geldwäsche. Der Kauf muss ja irgendwie abgewickelt werden. Schallgrenze Barkauf 10.000€.
Außerdem sind Händler verpflichtet, den Kunden eindeutig zu identifizieren.
Erst kürzlich ist das in meinem Fall so gelaufen, dass der Kaufvertrag sofort auf meinen Namen lief und ich mich gegenüber dem Händler per Ausweis / Mail identifiziert habe. Bezahlung per ÜberWeisung. Und der Dritte hatte die formlose Vollmacht, das Fahrzeug abzuholen. Wobei ich erst dann überwiesen habe, nachdem das Fahrzeug vom Dritten begutachtet war.

Die Schwester würde dem Bruder erlauben, das Auto auch zu nutzen, insofern kann er da bei der Beschaffung helfen.

Verkauf ist von privat zu privat, Kaufpreis unter 10.000 €.

So pauschal finde ich es übertrieben, das so detailliert anzugeben. Zur im OP beschriebene Situation passt das IMHO nicht.

Es kommt darauf an, was deine Schwester möchte. Wenn Du - aus ihrer Sicht - relativ freie Hand haben sollst, so würde ich da nur den Kauf eines PKW bevollmachten.

Stattdessen würde ich an eurer Stelle ein Schriftstück aufsetzen, in welchem die ihr wichtigen Eckdaten stehen … sozusagen einen Suchauftrag an dich. In dem dann auch festlegen, wie der Entscheidungsprozess aussehen soll. Typisch wäre, dass Du die gefundenen Angebote vorlegst und sie das finale OK zu einem der Angebote gibt. Das sollte dann besser auch in Textform vorliegen.

Auf diese Weise läuf das unbürokratischer und geht auch schneller.

also „Hiermit bevollmächtige ich meinen Bruder, den Kaufvertrag über einen PKW in meinem Namen und auf meine Rechnung abzuschließen.“

Brächte das was in Bezug auf den Verkäufer und die Zulassungsstelle? Das Verhältnis zwischen Bruder und Schwester bedarf keiner Verschriftlichung, das Vertrauen ist hier gegeben. Ich frage nur, um Probleme mit dem Verkäufer (Mann kauft Auto, im Kaufvertrag steht weiblicher Name) und der Zulassungsstelle auszuschließen.

Es gibt in Deutschland keine Obergrenze für Bargeldtransaktionen. Ab 10.000 Euro sind lediglich die Personalien festzuhalten.

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Ich habe das alles verkürzt dargestellt. Gemeint war nicht, dass es eine Bargeldobergrenze gibt. Aber wenn ich anfange, einen Bargeldkauf oberhalb von 10.000 € mit Herkunftsnachweis für einen Dritten zu führen, word es aufwendiger.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Vollmacht auch viel allgemeiner formuliert werden darf.

Ich habe eine umfassende Vertretungsvollmacht unterschrieben, die dem Bevollmächtigten die Fortführung meiner Firma erlaubt. Diese wurde von einem Anwalt formuliert und ich gehe einfach mal davon aus, dass der sich auskennt.
Ob derjenige, dem eine solche Vollmacht vorgelegt wird, diese auch anerkennt, ist natürlich niemals zu garantieren. Wir haben weitestgehend Vertragsfreiheit und wenn derjenige nicht will, dann wird ihn auch eine „wasserdichte“ Vollmacht zwingen können.
Für meine Bank habe ich daher zusätzlich eine Vollmacht zusammen mit der Kundenberaterin auf einem Vordruck der Bank erstellt.

Was die Geschwister untereinander treiben, ist nicht Dein Problem. Und es ändert nichts am Grundsatz meiner Aussage.
Aber Du bist sicher erwachsen und kannst für Dich selbst handeln, mach es, wie Du es für richtig hältst.

Da man in einen Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug ohnehin die Namen und Anschriften der Vertragspartner aufnehmen wird und sich vom Wahrheitsgehalt der Aussagen durch Vorlage des Personalausweises überzeugen sollte, sehe ich das eigentlich nicht so.

Du machst es aber kompliziert.

Die FGNr. braucht es in der Vollmacht nicht, diese steht im Kaufvertrag.
Wenn es kein Kennzeichen gibt, läßt Du es in der Vollmacht weg, dann kannst Du aber nicht sofort vom Hof reiten. Außer Du hast Schilder dabei oder einen Transporter.

Die Vollmacht dient nur dazu, den abweichenden Namen im Kaufvertrag und Dir zu begründen.
Außer Vollmacht solltest Du auch den Perso Deiner Schwester vorzeigen können.

Wozu das denn? Die Fahrzeugdaten braucht es in der Vollmacht nicht.

Ich als Verkäufer würde nur eine Vollmacht mit Original-Unterschrift akzeptieren.

Vorschlag: Du besichtigst, suchst aus, fährst anschl. Deine Schester zum Verkäufer und zum „neuen“ Auto hin, dann kann sie den Kaufvertrag selbst unterschreiben.

Und woher soll er die haben, wenn er nach deinem Vorschlag das Kennzeichen in die Vollmacht eintragen soll, welches er erst „unterwegs“ während der Suche findet?

Als ich das mit dem Kfz-Zeichen schrieb, hörte sich das noch so an, als ob das konkrete Fahrzeug schon feststeht.
Das mit mehreren zur Auswahl kam erst später, deswegen dann vorhin von mir

Satz nicht gelesen, obwohl Du aus genau diesem Posting zitiert hattest?

Ist grad Vollmond oder wie?

Wie wäre es, wenn es in der Vollmacht Felder zum manuellen eintragen der Fahrezeugdetails gäbe? FIN und Modellbezeichnung trüge man dann mit einem Stift ein und die Unterschrift wäre schon drauf.